Die Begutachtung der UG-Novelle endet am 15. Jänner. Kritik durch verschiedene Ebenen, die betroffen sein werden, wird immer lauter.
Wien. Wie bereits ausführlich berichtet trifft die geplante Novelle des Universitätsgesetzes (UG) Studierende hart, insbesondere jene, die weiteren Verpflichtungen neben dem Studium nachgehen oder das Studium neben diesen führen. Wenn die Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen wird, wird man exmatrikuliert und für den Studiengang für zehn Jahre gesperrt. Gleiches droht, wenn man keine Mindeststudienleistungen erreicht. Begründet wird dieser Einschnitt in das eigentlich öffentliche Gut Bildung mit einer vermeintlichen Schaffung von Verbindlichkeit, da lediglich sechs Prozent der Bachelorstudierenden ihr Studium in der Regelstudienzeit schaffe. In einer Befragung von Absolventinnen- und Absolventen geben 60 Prozent der Befragten an, dass die Überschreitung der Mindeststudiendauer durch persönliche Umstände erklärt werden könne. Masterabsolventinnen und ‑absolventen geben bei der Frage nach den Gründen mehrheitlich an, dass Lohnarbeit hierfür der Grund sei. Lediglich elf Prozent sagen, dass mangelnde Selbstdisziplin eine Rolle spiele. Das Bild der faulen Studierenden scheint bei einer Erwerbsquote von über 60 Prozent hinfällig. Die Beschleunigung der Ausbildung, die durch die Einführung des Bachelor-Master-Systems bereits erzielt werden sollte, soll durch die neuerlichen Maßnahmen verstärkt werden. Auch die Zusammenziehung von Master und Doktoratsstudium impliziert dies. In Wirklichkeit wird die soziale Selektion verschärft werden.
Mitbestimmung und Autonomie wird beschnitten
Außerdem werden die Befugnisse des Rektorats und auch des Universitätsrats auf Kosten des Kollegialorgans, des Universitätssenats, erweitert. Die Wiedereinsetzung des Rektorats soll ohne Einbeziehung des Senats möglich werden und dessen Kompetenzen, beispielsweise in Sachen Lehrplänen, soll gleichzeitig erweitert werden. Juristinnen und Juristen zweifeln die Verfassungskonformität an.
Entfristung und Arbeitslosigkeit?
Weiters sind die Kolleginnen und Kollegen, die an den Universitäten arbeiten, von der Novelle, die über 100 Punkte umfasst, betroffen und hier vor allem der Mittelbau, der auch schon unter der Novelle von 2002 am meisten leiden musste. Ein angebliches Vorgehen gegen Befristungen führt dazu, dass sich maximale Anstellungsdauern für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf höchstens acht Jahre summieren. Hier werden Vordienstzeiten eingerechnet, unabhängig davon, ob die Person zwischenzeitlich an einer anderen Universität angestellt war – das gilt für Kolleginnen und Kollegen, die in Projekten arbeiten sowie für die aus dem Globalbudget finanzierten. Nach dieser Dauer folgt die Entfristung oder eben die Arbeitslosigkeit bzw. ein Umzug. Zweiteres wird für die Mehrheit wohl eher der Fall sein. Lektorinnen und Lektoren könnten maximal sechs Jahre an einer Hochschule mit befristeten Verträgen unterrichten. Kontinuität in der Lehre wird wohl nicht gegeben sein.
Die Entfristung entspricht nicht dem aktuellen Kräfteverhältnis an den Hochschulen und in der Gesellschaft. Es wird, sofern diese Reformen durchgehen, zu einem Heer an lohnarbeitslosen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommen, ebenso wie an Lektorinnen und Lektoren. Die Kolleginnen und Kollegen, die unbefristet sind, sowie die Studierenden und Nachfolgende werden hierfür die Zeche zahlen. Der „Wettbewerb“ zwischen den Kolleginnen und Kollegen soll gesteigert werden, tatsächlich nimmt jedoch die Prekarität zu. Ausbildung auf höherem Niveau ist hierdurch nicht zu erwarten. Es formiert sich vermehrt Widerstand durch Studierende, aber auch Kolleginnen und Kollegen sowie solidarische Rektorate. Die einzige Antwort auf einen solchen Gesetzesvorschlag kann nur Widerstand heißen, denn schon die aktuelle Situation ist verbesserungswürdig und würde sich tendenziell verschlechtern.
Quelle: ORF/IG LektorInnen und WissensarbeiterInnen/Zeitung der Arbeit/Zeitung der Arbeit