HomeKlassenkampfJugendGeplante Reform des Universitätsgesetzes verfassungswidrig

Geplante Reform des Universitätsgesetzes verfassungswidrig

Die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen plant bekanntlich eine erneute tiefgreifende Reform des Universitätsgesetzes. Die Reform soll bis Mitte Jänner begutachtet und möglichst schnell umgesetzt werden. 

Wien. In vollkommener Ignoranz der Situation an den Hochschulen soll nun, nachdem im kommenden Sommersemester bereits drei Semester im Corona-Modus stattfanden, also für Studierenden im Bachelor teilweise zur Hälfte ihrer Regelstudienzeit, der Druck auf diese erhöht werden. Denn in der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP), welche auch in Präsenz – wie der Name verdeutlicht – eine Anpassungsphase ist, sollen Mindeststudienleistungen erzielt werden, ohne deren Erreichung man für das Studium gesperrt würde.

Neben dieser Veränderung soll außerdem die demokratische Mitbestimmung weiter beschnitten werden. Eben dieser Aspekt wird von Juristinnen und Juristen als potenziell verfassungswidrig einschätzt, da es der Autonomie der Universitäten zuwider laufe. Die Universitätssenate, welche zur Hälfte Professoren und zu je ca. einem Viertel aus Studierenden sowie akademischem Mittelbau zusammengesetzt sind, sollen bei der Wiederbestellung eines Rektors oder einer Rektorin nicht mehr einbezogen werden. Bis dato können sie hierüber mitentscheiden. Weiters sollen die Kompetenzen des Senats bei der Gestaltung von Studienplänen und Berufungsverfahren beschnitten werden.

Kritik wird laut

Gegen die Reformpläne regt sich Kritik durch die Studierenden. Der Kommunistische StudentInnenverband organisierte beispielsweise Aktivitäten, um auf die Situation aufmerksam zu machen und Widerstand zu bilden. Im Rahmen der Kundgebung „Wir zahlen nicht für eure Krise“ betonte Franz Müller von der Kommunistischen Jugend Tirols, dass diese Reform in der aktuellen Krise als besonders dreist erscheint. „Ohne dass genaue Zahlen vorliegen, in welchen Bereichen Studierende arbeiten, ist davon auszugehen, dass ein großer Teil in der Gastronomie und im Einzelhandel tätig war und direkt vom Lockdown und Betretungsverboten betroffen war. Ein Teil der Studierenden dürfte jetzt in den Bereich des Lieferservices gewechselt sein, in dem die Arbeitsbedingungen um ein Vielfaches prekärer sind und ohne Kollektivvertrag, sprich auch ohne Mindestlohn, gearbeitet wird. Hinzu kommt, dass die Regierung sich keinerlei Konzept für einen ordentlichen Fernunterricht überlegt hat, auch eine Befreiung der Studierenden von den Studiengebühren für das letzte Semester wurde von der Regierung abgelehnt. Stattdessen hat die Regierung an einer weiteren Verschärfung des Studienrechts gearbeitet, so sollen Studierende, die in zwei Studienjahren keine 24 ECTS Punkte schaffen, zukünftig exmatrikuliert und gesperrt werden für ein weiteres Studium werden. Dies dürfte insbesondere jene 22 % treffen, die angeben, hauptsächlich zu arbeiten und nebenher zu studieren.“ Auch bei den Kolleginnen und Kollegen an den Universitäten wird vermehrt Kritik an den Plänen geäußert und festgestellt, dass es sich um eine der tiefgreifendsten Reformen seit über 10 Jahren handle. Es bleibt abzuwarten, ob diese Reform, die den Universitätsrat und den Rektorsposten stärkt und gegen die Interessen der Mehrheit der an den Universitäten Lehrenden, und Lernenden sowie Forschenden steht, durchgepeitscht wird.

Quelle: Der Standard/Zeitung der Arbeit/Zeitung der Arbeit

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN