Nach fast zwei Jahrzehnten juristischer Aufarbeitung ist die Causa Hochegger vorerst abgeschlossen: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Dienstag das erstinstanzliche Urteil im Finanzstrafverfahren gegen den ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger auf 800.000 Euro Geldstrafe reduziert. Sollte der Betrag nicht einbringlich sein, drohen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vom Buwog-Prozess zur Telekom-Causa
Der Name Hochegger ist untrennbar mit den größten Korruptionsaffären der Zweiten Republik verbunden. Bereits im Buwog-Prozess hatte er 2018 als Mitangeklagter und einziger Geständiger für Aufsehen gesorgt. Sein Eingeständnis, bei der Millionenprovision rund um den Verkauf von mehr als 60.000 Bundeswohnungen mitkassiert zu haben, belastete Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere Mitangeklagte schwer. Während Grasser und Walter Meischberger auf Konfrontation mit Gericht und Medien setzten, gab sich Hochegger kooperativ – und betonte, aus Fehlern gelernt zu haben.
Auch in der Telekom-Affäre spielte Hochegger eine Schlüsselrolle. Seine PR-Agentur Valora war ein Drehkreuz für Zahlungen aus schwarzen Kassen der teilstaatlichen Telekom Austria. Darüber wurden Parteispenden verschleiert, Scheinrechnungen gelegt und Einfluss auf politische Entscheidungen genommen. Hochegger selbst sprach in einer seiner Einvernahmen von einem „Korruptionsbiotop“, in dem Politik und Wirtschaft eng verflochten gewesen seien.
Urteil mit Milderung
Bereits 2013 war Hochegger wegen Untreue und Geldwäsche zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, von denen er fünfeinhalb Monate tatsächlich absitzen musste. 2024 folgte eine Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung: Das Straflandesgericht Wien verhängte eine Strafe von eine Million Euro beziehungsweise zehn Monate Ersatzhaft. Gegen die Höhe dieser Strafe legte Hochegger Berufung ein.
Am Dienstag entschied nun das OLG: Die Strafe sei überhöht bemessen gewesen. Berücksichtigt wurde insbesondere die überlange Verfahrensdauer – wie schon im Buwog-Urteil des Obersten Gerichtshofs, der im März 2025 die Strafen gegen alle Angeklagten deutlich reduziert hatte. Zudem habe Hochegger 1,3 Millionen Euro an Schaden gutgemacht, befinde sich in Privatinsolvenz und habe seine soziale Stellung längst verloren.
Wie es für Hochegger weitergeht
Die 800.000 Euro Geldstrafe wird der Ex-Lobbyist nach eigenen Angaben nicht begleichen können. Er plant, stattdessen durch gemeinnützige Leistungen die Ersatzhaft abzudienen. Parallel dazu läuft sein Antrag auf elektronische Fußfessel im Buwog-Verfahren, in dem er zu drei Jahren Freiheitsstrafe (davon ein Jahr unbedingt) verurteilt ist.
Öffentlich gibt sich der 72-Jährige inzwischen als geläutert. Erst am Montag präsentierte er in Wien sein Buch Die Schattenrepublik, in dem er seine Sicht auf die politischen Skandale der 2000er-Jahre darlegt. Vor Gericht bedankte er sich knapp für das mildere Urteil: „Herzlichen Dank.“