HomeInternationalesJulian Assange darf gegen Auslieferung berufen

Julian Assange darf gegen Auslieferung berufen

Einen kleinen juristischen Sieg konnte Julian Assange im Ringen um seine Auslieferung an die USA erringen. Der Österreichische Jorunalist*innen Club wird ihn am 28. Februar mit dem Karl-Renner-Solidaritätspreis auszeichnen.

London. Der Wikileaks-Gründer und Aufdecker von US-Kriegsverbrechen Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das teilte der High Court in London am Montag mit und folgte damit der Argumentation von Assanges Anwälten. Damit dürfte das juristische Tauziehen mit den USA vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court, weitergehen.

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Tatsächlich sind die USA auf Rache aus, da Assange schwere Verbrechen der US-Army ans Licht gebracht hat.

Immer noch sitzt Julian Assange im Gefängnis Belmarsh in Haft, wo er verschärften Haftbedingungen ausgesetzt ist. Seine Anwälte und Unterstützer/innen fordern seit langem schon seine Enthaftung.

Der Österreichischer Journalist*innen Club (ÖJC) hat indes die Verleihung des Dr. Karl Renner-Solidaritätspreises an Julian Assange bekanntgegeben. Dieser soll im Rahmen des Österreichischen Journalistentages am 28. Februar in Wien von seiner Verlobten Stella Moris für ihn in Empfang genommen werden.

Quellen: gmx​.at/OTS

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN