HomeInternationalesStrengere Corona-Regeln an der Jerusalemer Klagemauer

Strengere Corona-Regeln an der Jerusalemer Klagemauer

Vor Beginn des jüdischen Neujahrsfestes erlassen die israelischen Besatzungsbehörden neue Sicherheitsmaßnahmen am westlichen Fuße des Tempelberges.

Jerusalem. Im Vorfeld des jüdischen Neujahrsfestes Rosch ha-Schana, das heuer am Abend des 6. September beginnt, wurden seitens der israelischen Behörden an der Jerusalemer Klagemauer neue Sicherheitsregeln erlassen. Da zu diesem Feiertag sowie in der folgenden Zeit bis Jom Kippur (heuer am 15. und 16. September) eine große Zahl an Gläubigen zum Gebet erwartet werden, müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, zumal Israel trotz einer früh begonnener Impfkampagne mitten in der vierten Corona-Welle steckt. Auf dem Platz vor der Klagemauer dürfen sich nun maximal 8.000 Menschen gleichzeitig aufhalten, er wird in 18 abgetrennte Sektoren unterteilt und es gilt permanente MNS-Pflicht. Damit will man verhindern, dass eine Zusammenkunft von zigtausenden Menschen zu vermehrten CoV-Infektionen führt.

Rosch ha-Schana markiert in religiöser Hinsicht den Jahrestag der Schöpfung, demgemäß beginnt kommende Woche das Jahr 5782 des jüdischen Kalenders. Zu diesem Anlass wird u.a. auch die Klagemauer häufig aufgesucht, die eine der wichtigsten religiösen Stätten des Judentums darstellt. Sie ist der rund 50 Meter lange und 18 Meter hohe Rest der antiken westlichen Umfassungsmauer des Tempelberges im Osten der Altstadt von Jerusalem. In diesem Sinne handelt es sich auch um das Symbol für den Zweiten, Herodianischen Tempel auf dem Plateau, der im Jahr 70 n.u.Z. von römischen Truppen im Zuge der Niederschlagung des ersten großen jüdischen Aufstandes gegen die Besatzer komplett zerstört worden war. Von daher erklären sich die Bedeutung und religiöse Aufladung der Klagemauer. Um ausreichend Platz vor der Mauer zu erhalten, wurde 1967 das umgebende maghrebinische Wohnviertel abgerissen – und um diesen Platz geht es bei den neuen Corona-Bestimmungen.

Im selben Jahr, 1967, hatte Israel im Sechstagekrieg u.a. das muslimische Ostjerusalem erobert, was bis heute problematisch ist: Israel beansprucht ganz Jerusalem als „ungeteilte Hauptstadt“. Trotzdem ist der Osten inklusive der Altstadt und des Tempelberges, wo sich der muslimische Felsendom und die Al-Aqsa-Moschee, aber keine jüdischen Heiligtümer mehr befinden, völkerrechtlich den palästinensischen Territorien zuzurechnen, also von Israel zu Unrecht okkupiert und seit 1980 auch offiziell annektiert. Im Sinne einer gerechten Zwei-Staaten-Lösung in Israel und Palästina wäre Ostjerusalem freilich als palästinensische Hauptstadt vorgesehen. Gegenwärtig befinden sich die palästinensischen Autonomiebehörden in Ramallah, nordwestlich von Jerusalem im ebenfalls israelisch besetzten und teilannektierten Westjordanland.

Quelle: ORF

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