Hackeln bis zum Umfallen – das passierte einem Wiener Bauarbeiter buchstäblich bei großer Hitze. Die Beschäftigten am Bau sollten ab 32,5 Grad freibekommen, es besteht aber kein Rechtsanspruch.
Wien. Wie das Gratisblatt „Heute“ berichtet, musste der Wiener Bauarbeiter Milan Z. in der größten Hitze hackeln: Es ging ihm an einem Arbeitstag mit fast 40 Grad extrem schlecht. Der Bauleiter meinte, er solle sich nicht so anstellen und müsse weiterarbeiten, obwohl der Mann später berichtete: „Ich sagte ihm, dass ich große Schmerzen hatte“. Wenig später konnte er nicht mehr und fuhr mit den Öffis in ein Spital. Dort bekam er die Diagnose: Herzinfarkt.
In einer Not-OP musste ein Herzkatheter gesetzt werden, der Wiener überlebte die Strapazen. Wenige Wochen später arbeitete er bereits weiter. „Ich bin gerade noch mal davongekommen, aber nächstes Mal verstirbt vielleicht wirklich jemand. Die Chefitäten sitzen in den klimatisierten Büros und scheren sich nicht um die Bauarbeiter, sondern lassen sie auch bei der größten Hitze weiterarbeiten. Ich will nicht, dass anderen Kollegen das Gleiche passiert wie mir oder noch Schlimmeres“, so Milan Z.
Rechtsanspruch fehlt
Das Grundproblem besteht darin, dass Beschäftigte am Bau ab 32,5 Grad zwar frei kriegen sollten, die Entscheidung darüber aber bei der Firma liegt. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Die Gewerkschaft Bau-Holz hat vor kurzem gemeinsam mit der Arbeiterkammer eine Handy-App vorgestellt, die den Messwert der nächstgelegenen ZAMG-Messstellte anzeigt. Damit wissen die Kolleginnen und Kollegen, wann der Grenzwert erreicht ist und können verlangen, dass sie hitzefrei bekommen. Mehr aber auch nicht, denn die Entscheidung liegt beim Chef.
Dazu kommt, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einen sogenannten „60er“ wie bei Schlechtwetter auszahlt, es werden also die Stunden, die hitzefrei sind, nur mit 60 Prozent des Stundenlohns bezahlt. Das macht bei manchen Kolleginnen und Kollegen, besonders bei jenen, die ohnehin schon jeden Cent dreimal umdrehen müssen, die Regelung unbeliebt. Für die Firmen ist es ein Nullsummenspiel, sie könnten höchstens argumentieren, dass ihnen Wertschöpfung verloren geht.
Vor der Gewerkschaft liegen hier also noch große Aufgaben: Einerseits wäre es nötig, einen Rechtsanspruch auf die Arbeitsfreistellung bei Hitze, andererseits aber auch eine höhere Ersatzrate für die entfallenen Stunden für die Beschäftigten durchzusetzen. Das müsste über eine leichte Erhöhung der BUAK-Beiträge der Unternehmer finanziert werden, was diese leicht verkraften könnten.
Quellen: heute.at/zeitungderarbeit.at