HomeKlassenkampfHitze-App der Gewerkschaft für Bauarbeiter

Hitze-App der Gewerkschaft für Bauarbeiter

Ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad sollten Bauarbeiter frei bekommen. Die Entscheidung darüber liegt aber beim Unternehmen, es gibt bis dato keinen Rechtsanspruch. Daran ändert auch die neue App der Gewerkschaft nichts.

Wien. Bauarbeiter können ab 32,5 Grad im Schatten hitzefrei bekommen. Bisher war der Nachweis für das Erreichen dieser Temperaturgrenze schwierig. Laut Gewerkschaft gelten die jeweils aktuellen Werte der nächstgelegenen Messstelle der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG), zu denen bis dato nur die Unternehmer Zugang hatten. Nun gibt es eine Hitze-App, die das ändern soll. Vorgestellt wurde diese am Mittwoch von der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH), der Arbeiterkammer (AK) und Global 2000.

Die Firma muss Hitzefrei anordnen. Rechtsanspruch gibt es derzeit laut GBH keinen. Der Richtwert von 32,5 Grad laut ZAMG ist für die Baufirmen auf der Website der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) abrufbar. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Beschäftigten. Diese 60 Prozent plus 30 Prozent Lohnnebenkosten würden dem Unternehmer zur Gänze von der BUAK refundiert, erklärte die Gewerkschaft. Somit entstünden den Betrieben „keine Kosten“.

Entwickelt hat die App die GBH gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Global 2000 sowie dem Digitalisierungsfonds der AK. Übers Handy wird den Angaben zufolge eine „Echtzeit-Schnittstelle“ zur nächstgelegenen Messstelle der ZAMG hergestellt und ein Warnsignal auf die App übermittelt, sobald die 32,5 Grad Celsius erreicht sind.

Das gewährleiste zu 100 Prozent, dass auch die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Schlechtwetterentschädigung erfüllt seien. „Damit wissen alle Beschäftigten, ob die Möglichkeit auf Hitzefrei besteht“, teilte die Gewerkschaft mit. Geregelt ist das im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG).

In den Wintermonaten – ab 1. November – stelle sich die App von einer „Hitze-App“ auf eine „Kälte-App“ um und informiere die BauarbeiterInnen, sobald minus zehn Grad Celsius erreicht werden.

Dass die Regelung gilt, ist zwar ein Fortschritt gegenüber früher, jedoch liegt es an der Gewerkschaft Bau-Holz, dafür zu kämpfen, dass es nicht von der Entscheidung des Unternehmens abhängt, ob hitzefrei gegeben wird oder nicht, sondern ein klarer Rechtsanspruch der Bauarbeiter besteht.

Hier geht’s zum Download der Hitze-Kälte-App.

Quelle: vienna​.at

BILDQUELLEPxhere/CC-Null
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