Das Außenministerium hatte zuvor Polemiken des Aktivisten Rafael „Veni“ Eisler gegen die Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) gemeldet. Nun kam es zur Gerichtsverhandlung.
Wien. Für die Kritik an der Außenministerin und für einen Beitrag, indem Eisler Israel als Krebsgeschwür bezeichnete, musste sich der Aktivist vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Die Vorwürfe lauteten Verhetzung, üble Nachrede und Beleidigung.
Der schwerwiegendste Vorwurf – jener der Verhetzung – betrifft ein Bild, das Eisler postete, worauf ein Mikroskop abgebildet ist mit der Überschrift „Das ist der schlimmste Krebs, den ich je gesehen habe“. Darunter, in der vermeintlichen Ansicht durch das Mikroskop, sind Krebszellen in den Farben der israelischen Flagge abgebildet. Obwohl Eisler betonte, dass er mit dem Post natürlich nicht israelische Staatsbürgerinnen und ‑bürger meinte, sondern den völkermörderischen Staat Israel, befand der Richter ihn für schuldig.
Im zweiten Anklagepunkt kam es jedoch zu einem Freispruch. Die Bezeichnungen „Unmensch“ und „Schandfleck“ seien zulässige Kritik an der Außenministerin. Auch den Spitznamen „Beate Völkermord-Reiniger“ müsse sie sich gefallen lassen. An Spitzenpolitikern und Spitzenpolitikerinnen dürfe schlicht mehr und schärfere Kritik geäußert werden als an Privatpersonen.
Und Meinl-Reisingers wiederholte Ignoranz gegenüber israelischen Kriegsverbrechen sowie ihr aktiver Beitrag dazu, dass Österreich Israel politisch den Rücken freihält, liefern reichlich Anlass für scharfe Kritik.
Quelle: Der Standard

















































































