AK Niederösterreich zieht Halbjahresbilanz: Rund 60.000 Beschäftigte beraten, 70,7 Millionen Euro an Nachzahlungen erkämpft.
Wer im Arbeitsleben zu seinem Recht kommen will, braucht verlässliche Information. Das zeigt die Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer Niederösterreich eindrucksvoll: Rund 60.000 Arbeiterinnen und Arbeiter oder Angestellt wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 beraten. In Summe konnten dabei 70,7 Millionen Euro an Nachzahlungen für Beschäftigte erreicht werden. In mehr als 4.000 Fällen musste die AK darüber hinaus intervenieren oder Ansprüche vor Gericht durchsetzen.
Dabei ging es um ganz konkrete Probleme: falsch abgerechnete Löhne und Gehälter, ausstehende Zahlungen, Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen oder Ansprüche aus der „Abfertigung alt“.
Vorsicht bei KI im Arbeitsrecht
Eine neue Herausforderung beobachten die AK-Rechtsexpertinnen und ‑experten zunehmend: Beschäftigte holen sich arbeitsrechtliche Informationen bei Künstlicher Intelligenz. Programme wie ChatGPT oder Gemini können zwar bei der Suche nach allgemeinen Informationen hilfreich sein, eine verlässliche individuelle Rechtsberatung ersetzen sie aber nicht.
Besonders problematisch ist laut AK die Vermischung von österreichischem und deutschem Arbeitsrecht. Kündigungsregeln, Fristen und andere arbeitsrechtliche Bestimmungen unterscheiden sich zwischen den beiden Ländern erheblich. Eine KI kann zudem wichtige Details eines konkreten Falls übersehen.
Wer einer KI blind vertraue, gehe ein hohes Risiko ein und könne wichtige Ansprüche verlieren. Besonders bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sei Vorsicht geboten: Eine falsch verstandene Frist oder eine falsche Auskunft kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Daher gilt: KI kann Informationen liefern – wenn es um konkrete arbeitsrechtliche Ansprüche geht, sollte man sich aber auf Fachleute verlassen. Die Arbeiterkammer bietet ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und Unterstützung.
Schwerarbeitspension: Nachweise sind entscheidend
Ein weiterer Schwerpunkt der AK-Beratung war die neue Rechtslage zur Schwerarbeitspension. Grundsätzlich sind dafür 45 Versicherungsjahre und innerhalb der letzten 20 Jahre vor dem Pensionsantritt mindestens zehn Jahre Schwerarbeit erforderlich.
Als Schwerarbeit können unter anderem besonders körperlich belastende Tätigkeiten, Arbeiten unter großer Hitze oder Kälte sowie Schicht- und Wechseldienste gelten. Auch für Beschäftigte in der Pflege gibt es seit Kurzem erleichterte Zugangsvoraussetzungen.
In der Praxis ist die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten allerdings oft schwierig. Belastungen und Kalorienverbrauch müssen entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden. Die AK konnte zuletzt beispielsweise einer Reinigungskraft in einem Metallbetrieb im Bezirk Waidhofen an der Thaya beim Antrag auf Feststellung ihrer Schwerarbeitszeiten erfolgreich helfen.
Quelle: ORF





















































































