Bregenz. Das Landesverwaltungsgericht hat ein dauerhaftes Tierhalteverbot gegen einen Kleinbetriebslandwirt aus dem Bezirk Bregenz bestätigt. Der Mann war gegen das von der Bezirkshauptmannschaft verhängte Verbot vorgegangen, blieb mit seiner Beschwerde jedoch erfolglos.
Das Tierhalteverbot wurde nach einer Reihe von tierschutzrechtlich relevanten Missständen ausgesprochen. Nach Angaben der Tierschutzombudsstelle lagen gegen den Landwirt unter anderem fünf rechtskräftige Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz vor. Ziel der Maßnahme ist es, weitere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie weitere Fälle von Tierquälerei zu verhindern.
Kein Einzelfall
Zuletzt war gegen den Mann auch ein Strafverfahren wegen Tierquälerei geführt worden. Ihm wurde vorgeworfen, ein Rind trotz einer schmerzhaften, chronischen Knie- und Hüftgelenksentzündung nicht tierärztlich behandeln lassen zu haben. Das Verfahren wurde diversionell erledigt: Gegen Zahlung von 500 Euro wurde es eingestellt.
Nach Darstellung der Tierschutzombudsstelle handelte es sich jedoch nicht um einen isolierten Vorfall. Vielmehr reihten sich die aktuellen Beanstandungen in eine über Jahre dokumentierte Serie von Missständen ein. Bereits in den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2020 waren Mängel in der Rinderhaltung festgestellt worden. Beanstandet wurden unter anderem zu wenige Liegeboxen sowie verschmutzte Liegebereiche.
Vernachlässigte Tiere
Bei einer Kontrolle im Jahr 2020 wurde bei einer Kuh eine stark vernachlässigte Klauengesundheit festgestellt. Eine weitere Kuh wies stark geschwollene Hinterbeine auf. Im Jahr 2025 konnte der Landwirt bei einer Kontrolle zudem keine Auskunft über den Verbleib eines rund vier Monate alten Kalbes geben. Er verweigerte Angaben und konnte keine entsprechenden Aufzeichnungen vorlegen.
Ebenfalls 2025 wurde der Mann bestraft, weil er einem Jungrind trotz eines schmerzhaften Abszesses im Halsbereich über mehrere Tage keine tierärztliche Hilfe zukommen ließ. Das Tier hatte zeitweise außerdem keinen Zugang zu Wasser.
Im November 2025 wurde eine weitere Strafe verhängt. Dabei ging es um ein etwa vier Monate altes Kalb, das angebunden gehalten wurde und dem keine ausreichend trockene und sauber eingestreute Liegefläche zur Verfügung stand. Laut Erkenntnis musste das Tier beim Ruhen und Schlafen seinen Kopf in feuchten Mist legen.
Gericht bestätigt Verbot
Die Bezirkshauptmannschaft verhängte daraufhin ein dauerhaftes Tierhalteverbot für Tiere aller Art. Zuletzt hielt der Landwirt nur noch drei Stück Vieh; Mitte 2020 waren es noch 21 gewesen. Gegen das Verbot erhob der Mann Beschwerde und argumentierte, die Maßnahme sei rechtswidrig.
Das Landesverwaltungsgericht bestätigte nun jedoch das Verbot. Damit blieb der Landwirt mit seiner Beschwerde erfolglos.
Quelle: ORF

















































































