Der Innsbrucker FPÖ-Gemeinderat Fabian Walch veröffentlichte die Vornamen von 25 Kindern einer Schulklasse und verband diese mit der Forderung nach „Remigration“. Nun prüft die Staatsanwaltschaft Innsbruck einen Anfangsverdacht wegen Verhetzung. Der Vorgang zeigt, wie die Rechte soziale und demografische Fragen ethnisch auflädt und Kinder zum Objekt ihrer politischen Propaganda macht.
Der Fall sorgt mittlerweile auch für strafrechtliche Prüfungen. Nach einer Anzeige der Initiative „Stoppt die Rechten“ prüft die Staatsanwaltschaft Innsbruck, ob in einem Posting des FPÖ-Politikers Fabian Walch ein Anfangsverdacht wegen Verhetzung vorliegt. Ermittlungen wurden bislang nicht eingeleitet. Für Walch gilt die Unschuldsvermutung.
Ausgangspunkt ist ein Posting vom 18. September. Walch veröffentlichte darin ein Foto der Namensliste einer ersten Klasse einer Innsbrucker Pflichtschule. Die Nachnamen sowie weitere Angaben waren zwar geschwärzt, die 25 Vornamen der Schülerinnen und Schüler blieben jedoch sichtbar. Dazu schrieb der FPÖ-Gemeinderat: „Dass wir in Innsbruck zur Minderheit in unserer eigenen Stadt werden, ist die Realität, wenn wir nicht endlich mit der Remigration beginnen.“
Kinder werden zu Beweismitteln einer rechten Erzählung
Das politische Problem dieses Postings erschöpft sich nicht darin, dass die Namen von Kindern veröffentlicht wurden. Entscheidend ist die Verbindung, die Walch zwischen den Vornamen der Schülerinnen und Schüler, einer behaupteten „Minderheit“ der österreichischen Bevölkerung und der Forderung nach „Remigration“ herstellt.
Die Kinder werden damit nicht als Individuen betrachtet, sondern als sichtbares Beweismaterial für eine politische Erzählung: Ihre Namen sollen die Behauptung illustrieren, dass die österreichische Gesellschaft durch Migration ihre bisherige ethnische Zusammensetzung verliere. Dass es sich dabei um Kinder einer Schulklasse handelt, macht die Konstruktion besonders deutlich. Aus Mitschülerinnen und Mitschülern werden in dieser Darstellung Stellvertreter einer vermeintlich „fremden“ Bevölkerungsgruppe.
Gerade darin liegt der Klassencharakter einer solchen Politik. Statt die tatsächlichen sozialen Probleme zu benennen, mit denen die arbeitende Bevölkerung konfrontiert ist – steigende Wohnkosten, niedrige Löhne, Arbeitsverdichtung, Kürzungen bei öffentlichen Leistungen oder fehlende Ressourcen in Schulen –, wird die Konkurrenz unter den Ausgebeuteten und Unterdrückten entlang nationaler und ethnischer Linien organisiert.
Nicht der Unternehmer, der von niedrigen Löhnen und prekärer Beschäftigung profitiert, wird zum Gegner erklärt. Nicht die politischen Entscheidungen, die öffentliche Infrastruktur unterfinanzieren. Stattdessen werden Menschen mit Migrationsgeschichte zum Problem erklärt. Die gesellschaftliche Klasse soll sich nicht gegen die Ursachen ihrer sozialen Lage richten, sondern gegen Teile ihrer eigenen Klasse.
„Remigration“ ist keine neutrale Beschreibung
Nach der öffentlichen Kritik änderte Walch die Bildunterschrift und erklärte, mit „Remigration“ meine er die Rückführung illegal aufhältiger und straffällig gewordener Ausländer in deren Herkunftsländer. Eine Forderung nach der Vertreibung von Kindern habe er nicht erhoben.
Diese nachträgliche Erklärung beantwortet allerdings nicht die zentrale Frage: Warum werden die Vornamen von Schulkindern überhaupt als Argument für eine solche Forderung veröffentlicht?
Denn die Kinder, deren Namen Walch abfotografierte, werden dadurch mit Illegalität und Kriminalität in einen politischen Zusammenhang gestellt, obwohl keinerlei entsprechender Zusammenhang zwischen ihnen und den von Walch genannten Personengruppen besteht. Genau auf diesen Widerspruch verwies auch die Anzeige von „Stoppt die Rechten“. Die Initiative argumentiert, die Kinder würden aufgrund ihrer Vornamen einer als „fremd“ konstruierten Bevölkerungsgruppe zugeordnet und anschließend mit der Forderung nach „Remigration“ verbunden.
Auch politisch ist der Begriff nicht zufällig gewählt. „Remigration“ gehört seit Jahren zum Vokabular der europäischen Rechten und insbesondere der Identitären.
Gegen die Spaltung der Arbeiterklasse
Die Vorstellung, Österreich müsse vor einer angeblichen „Verdrängung“ durch Menschen mit anderer Herkunft geschützt werden, richtet den Blick auf die falsche Ursache gesellschaftlicher Widersprüche. Arbeiterinnen und Arbeiter mit österreichischem Pass haben nicht deshalb weniger Lohn, weil ihre Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern kommen. Mieterinnen und Mieter zahlen nicht deshalb hohe Mieten, weil Menschen mit Migrationsgeschichte Wohnungen bewohnen. Und wenn Schulen überfüllt sind oder Personal fehlt, liegt das nicht an den Kindern, die dort gemeinsam lernen.
Die Nationalität der Arbeitskraft ändert nichts an ihrer Stellung im kapitalistischen Produktionsverhältnis. Wer seine Arbeitskraft verkaufen muss, gehört unabhängig von Pass, Sprache oder familiärer Herkunft zur Arbeiterklasse.
Die politische Funktion nationalistischer und rassistischer Spaltung besteht gerade darin, diese Gemeinsamkeit unsichtbar zu machen. Wenn der Arbeitskollege mit türkischem, bosnischem, arabischem oder afrikanischem Familiennamen als Konkurrent oder Bedrohung erscheint, gerät aus dem Blick, dass beide vom selben Unternehmen abhängig sind und denselben Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt unterliegen.
Das ist keine zufällige Nebenwirkung solcher Politik. Nationalismus und Rassismus können innerhalb der Arbeiterklasse Unterschiede schaffen, wo gemeinsame Interessen bestehen. Sie lenken Unzufriedenheit weg von den Eigentums- und Machtverhältnissen, die sie hervorbringen, und hin zu denjenigen, die selbst über die geringsten gesellschaftlichen Machtmittel verfügen.
Strafrechtliche Prüfung nach Veröffentlichung der Namen
Die Initiative „Stoppt die Rechten“ brachte nach Bekanntwerden des Postings eine Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung ein. In ihrer Sachverhaltsdarstellung wird auf § 283 StGB verwiesen, der unter anderem das Aufstacheln gegen nach Staatsangehörigkeit, Abstammung sowie nationaler oder ethnischer Herkunft oder Religion definierte Gruppen erfasst. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestätigte inzwischen, dass eine Anzeige eingebracht wurde und ein Anfangsverdacht geprüft wird.
Instagram entfernte das Posting inzwischen unter Hinweis auf eine rechtliche Anordnung beziehungsweise einen gesetzlich begründeten Antrag. Auf Facebook war der Beitrag zuletzt weiterhin verfügbar.
Unabhängig vom Ausgang der strafrechtlichen Prüfung bleibt der politische Inhalt des Vorgangs bestehen: Ein gewählter FPÖ-Politiker hat die Namen von Kindern zum Ausgangspunkt einer Kampagne gegen Migration und für „Remigration“ gemacht.
Quelle: ORF






















































































