Wien. Bei der nachträglichen Kontrolle der Corona-Förderungen kommen neunstellige zu Unrecht ausbezahlte Unterstützungsleistungen ans Licht. Bis Ende Juni 2026 stellte die Finanzverwaltung Rückerstattungsansprüche in Höhe von 158,8 Millionen Euro fest. Insgesamt wurden bislang mehr als 11.700 Prüfungen durchgeführt, davon rund 2.400 allein im vergangenen Halbjahr.
Ein Schwerpunkt liegt auf Unternehmensverbünden. Von 193 betroffenen Verbünden mit rund 1.200 Unternehmen wurden bisher 105 überprüft. Dabei wurden Rückerstattungsansprüche von rund 45 Millionen Euro festgestellt.
Die Kontrollen laufen auch nach der Auflösung der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) weiter. Von rund 16.800 an das Finanzministerium übergebenen Fällen ist ein Großteil bereits bearbeitet. Die Grundlage dafür, dass die zu Unrecht ausgeschütteten Hilfen auch zurückbezahlt werden müssen, ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
Laut Rechnungshof wurden allein zwischen März und September 2020 mehr als 21 Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen ausgeschüttet. Insgesamt wurden 47 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt. Während die Beschäftigten mit Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten die unmittelbaren Folgen der Krise trugen und später zusätzlich von der Inflation getroffen wurden, konnten große Konzerne schnell und unkompliziert auf milliardenschwere staatliche Hilfen zugreifen – und bezogen dabei mitunter sogar noch mehr als rechtlich erlaubt.
Quelle: Der Standard





















































































