Leipzig/BRD. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein bürgerlich-demokratisches Land. Das jedenfalls erzählt sie gern über sich selbst. Kommunisten dürfen sich organisieren, demonstrieren und sogar Mitglied einer legalen kommunistischen Partei sein. Vorausgesetzt natürlich, der Staat entscheidet nicht irgendwann, dass genau diese Mitgliedschaft ein guter Grund ist, ihnen das Leben besonders schwer zu machen.
Ken Merten bekommt gerade Anschauungsunterricht darin, wie weit die vielbeschworene politische Freiheit reicht. Der in Leipzig lebende Autor arbeitete seit November 2023 unter anderem als Wachmann in Geflüchtetenunterkünften. Die Stadt Leipzig spricht ihm inzwischen die gewerberechtliche Zuverlässigkeit ab. Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte am 21. August seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
Merten soll Menschen bewacht haben? Es ist kein Problem mit ihm bekannt. Er soll seine beruflichen Befugnisse missbraucht haben? Davon ist ebenfalls nicht die Rede. Sein eigentliches Problem ist ein anderes: Er ist Kommunist.
Der deutsche Staat und seine Angst vor Kommunisten
Es wäre falsch, den Fall als außergewöhnlichen Ausrutscher einer einzelnen Behörde zu betrachten. Der politische Ausschluss von Kommunistinnen und Kommunisten hat in der BRD Tradition.
1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands. Dieses KPD-Verbot gehört bis heute zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik. Tausende Kommunisten waren in den folgenden Jahren von Ermittlungen und Strafverfahren betroffen. Später kam der sogenannte Radikalenerlass: Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden politisch überprüft, Kommunisten und insbesondere Mitglieder der DKP gerieten dabei systematisch ins Visier.
Lehrerinnen und Lehrer, Postbedienstete, Eisenbahner und andere Beschäftigte mussten erleben, dass eine legale politische Betätigung ausreichen konnte, um eine Einstellung zu verhindern oder die berufliche Existenz zu gefährden.
Kommunismus darf diskutiert werden, solange er folgenlos bleibt. Kommunisten dürfen existieren, solange sie politisch schwach bleiben. Wer sich organisiert, wer den Kapitalismus grundsätzlich infrage stellt und daraus praktische Konsequenzen zieht, lernt dagegen schnell die weniger liberale Seite der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ kennen.
Der Verfassungsschutz hat Instagram entdeckt
Bereits im November 2023 fragte die Stadt Leipzig beim sächsischen Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über Merten.
Der Geheimdienst wurde fündig. Merten war im Bundesvorstand der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend für Bildungsarbeit zuständig. Er schrieb für die junge Welt und die DKP-Zeitung Unsere Zeit. Er beteiligte sich am ersten Schulstreik gegen die Wehrpflicht. Und er ist Mitglied der DKP.
Besonders gefährlich scheint offenbar auch ein Instagram-Video der DKP Leipzig gewesen zu sein. Darin fordert Merten Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr statt Milliarden für Militarisierung.
Man muss die Prioritäten der deutschen Sicherheitsbehörden bewundern: Während Milliarden in die Aufrüstung fließen und das Land auf „Kriegstüchtigkeit“ eingeschworen werden soll, dokumentiert der Verfassungsschutz gewissenhaft, wer Straßenbahnen statt Panzer fordert.
Derartige Erkenntnisse dienten der Stadt schließlich als Grundlage, Merten die gewerberechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen. Dass das Leipziger Ordnungsamt in einem Schreiben ausgerechnet von seiner Zugehörigkeit zur „DKB“ sprach, hat beinahe satirische Qualität. Für mögliche berufliche Konsequenzen reicht die Recherche offenbar aus. Für drei richtige Buchstaben nicht unbedingt.
Eine Gesinnungsprüfung im Namen der Zuverlässigkeit
Das Verwaltungsgericht liefert dazu die passende juristische Begründung. Wachleute nähmen „polizeiähnliche Funktionen“ wahr und müssten deshalb das staatliche Gewaltmonopol „strikt“ respektieren. Als unzuverlässig könne gelten, wer Bestrebungen gegen die sogenannte freiheitliche demokratische Grundordnung unterstütze.
Nun stuft der sächsische Verfassungsschutz die DKP entsprechend ein. Damit ist die Rechnung praktisch fertig: Der Verfassungsschutz erklärt eine kommunistische Partei zum Beobachtungsobjekt. Ein Mensch ist Mitglied dieser Partei. Seine Mitgliedschaft wird anschließend zum Argument dafür, an seiner beruflichen Zuverlässigkeit zu zweifeln.
Ein Fehlverhalten bei der Arbeit muss man dafür gar nicht erst finden. Gerade darin liegt der politische Skandal.
Es geht nicht darum, ob Ken Merten Geflüchtete oder Wohnungslose zuverlässig schützen kann. Es geht um seine politische Haltung und seine Organisierung als Kommunist.
Die Partei ist legal. Aber bitte nicht zu legal.
Mertens Rechtsanwalt Erkan Zünbül verweist auf das Parteienprivileg. Die DKP ist nicht verboten. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei kann nicht irgendein Ordnungsamt und auch kein Verfassungsschutz entscheiden. Doch für die politische Praxis hat die Bundesrepublik längst einen bequemeren Weg gefunden. Eine Partei muss nicht verboten werden, um ihre Mitglieder unter Druck zu setzen.
Man kann sie vom Geheimdienst beobachten lassen. Man kann ihre Mitglieder registrieren. Man kann ihre öffentlichen Auftritte sammeln. Man kann ihre politischen Aussagen dokumentieren. Und wenn sich eine passende Gelegenheit ergibt, kann man diese Informationen bei einer Einstellung, einer Sicherheitsüberprüfung oder einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung wieder hervorholen.
Die Partei bleibt legal. Nur ihre Mitglieder müssen möglicherweise mit den Konsequenzen dieser Legalität leben. So lässt sich der demokratische Schein hervorragend wahren.
Vom Radikalenerlass zur „Zuverlässigkeit“
Deshalb erinnert der Fall zwangsläufig an die Berufsverbote der Bundesrepublik. Auch damals lautete die offizielle Begründung nicht: Wir wollen Kommunisten aus bestimmten Berufen fernhalten. Es ging um „Verfassungstreue“. Um die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Um die besondere Verantwortung staatlicher Beschäftigter. Und selbstverständlich sollte alles nur dem Schutz der Demokratie dienen.
Das Ergebnis ist bekannt: Politische Überprüfungen in millionenfacher Zahl und Berufsverbote, die besonders Kommunistinnen und Kommunisten trafen.
Heute heißt das Instrument eben „gewerberechtliche Zuverlässigkeit“. Der Begriff klingt wunderbar unpolitisch. Fast wie eine Prüfung, ob jemand pünktlich erscheint, seine Arbeit ordentlich macht und sich an berufliche Vorschriften hält.
Im Fall Merten bedeutet „Zuverlässigkeit“ jedoch offenbar auch die Frage, für welche Zeitung jemand schreibt, welcher Partei er angehört und ob er gegen Wehrpflicht und Aufrüstung demonstriert.
Antimilitarismus wird wieder verdächtig
Besonders bezeichnend ist der politische Zeitpunkt. Die Bundesrepublik rüstet massiv auf. Die Wehrpflicht steht wieder zur Debatte. Schulen werden für militärische Propaganda geöffnet. Milliarden werden für Rüstung bereitgestellt. Bevölkerung und Wirtschaft sollen „kriegstüchtig“ werden.
Und wer dagegen organisiert auftritt, findet sich plötzlich in Berichten des Verfassungsschutzes wieder.
Mertens Teilnahme an einem Schulstreik gegen die Wehrpflicht und seine Forderung nach Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr statt in Aufrüstung werden nicht als belanglose private Meinungsäußerungen behandelt. Sie werden Teil einer staatlichen Sammlung politischer Erkenntnisse, die schließlich bei der Frage seiner beruflichen Existenz auftaucht.
Repression beginnt nicht erst dort, wo eine Partei verboten, eine Zeitung geschlossen oder jemand wegen seiner politischen Tätigkeit eingesperrt wird. Sie beginnt auch dort, wo Menschen lernen sollen, dass politische Organisierung einen Preis haben kann. Wer Kommunist ist, soll sich überlegen, welchen Beruf er ergreift. Wer gegen Aufrüstung kämpft, soll wissen, dass der Staat zusieht. Wer sich organisiert, soll wenigstens einmal darüber nachdenken, ob das später Schwierigkeiten machen könnte. So funktioniert Einschüchterung.
Die Bundesrepublik musste den Antikommunismus nie neu erfinden. Er gehört zu ihrem politischen Inventar. Vom Verbot der KPD über die Verfolgung von Kommunisten in den fünfziger und sechziger Jahren und den Radikalenerlass bis zu heutigen geheimdienstlichen Beobachtungen zieht sich eine bemerkenswerte Kontinuität.
Quelle: junge Welt





















































































