Warum mehr Lohn trotzdem weniger Kaufkraft bedeuten kann.
Ab 1. November 2026 steigen die Ist-Löhne und ‑Gehälter in der Metallindustrie um 1,9 Prozent. Die kollektivvertraglichen Mindestentgelte steigen um 2,1 Prozent. Das klingt zunächst nach einer Lohnerhöhung. Gleichzeitig liegt die Inflation jedoch deutlich darüber. Was bedeutet das für die Beschäftigten?
Nehmen wir eine Arbeitnehmerin, die monatlich 2.500 Euro zur Verfügung hat. Eine Erhöhung um 1,9 Prozent bringt ihr 47,50 Euro mehr. Sie verfügt danach über 2.547,50 Euro. Steigen die Preise gleichzeitig um 3,4 Prozent, müsste sie jedoch 2.585 Euro haben, um sich im Durchschnitt dasselbe leisten zu können wie zuvor. Ihr Einkommen ist nominell gestiegen – ihre Kaufkraft ist gesunken. Genau das bedeutet Reallohnverlust.
Die Inflation verschwindet nicht
Dabei führt eine sinkende Inflationsrate häufig zu einem Missverständnis. Wenn die Inflation beispielsweise von zehn auf drei Prozent fällt, werden die Waren nicht wieder um sieben Prozent billiger. Das bereits erreichte höhere Preisniveau bleibt bestehen. Die Preise steigen lediglich langsamer weiter. Deshalb ist es für Beschäftigte entscheidend, ob Lohnerhöhungen dauerhaft in die Lohnbasis eingehen. Und hier kommt die Einmalzahlung ins Spiel.
Einmal ist eben nur einmal
Eine Einmalzahlung kann sehr hilfreich sein. Wer eine hohe Heizkostenabrechnung bezahlen muss oder angesichts plötzlich gestiegener Preise dringend Geld benötigt, für den sind 1.000 Euro selbstverständlich nicht bedeutungslos. Eine Einmalzahlung ist aber keine dauerhafte Lohnerhöhung. Nehmen wir einen Monatslohn von 3.000 Euro. Eine dauerhafte Erhöhung um fünf Prozent bedeutet monatlich 150 Euro mehr. Nach sieben Monaten sind damit ebenfalls 1.050 Euro zusätzlich verdient worden. Nach einem Jahr sind es 1.800 Euro, nach zwei Jahren 3.600 Euro. Und danach läuft die Erhöhung weiter. Noch wichtiger: Die nächste prozentuelle Lohnerhöhung wird bereits auf den höheren Lohn berechnet. Werden 3.000 Euro um fünf Prozent erhöht, ergeben sich 3.150 Euro. Werden diese anschließend wieder um fünf Prozent erhöht, sind es 3.307,50 Euro. Eine Einmalzahlung erhöht das Einkommen einmal. Eine dauerhafte Lohnerhöhung erhöht auch den Ausgangspunkt für die folgenden Lohnrunden. Warum Arbeitgeber Einmalzahlungen gegenüber entsprechend hohen dauerhaften Lohnerhöhungen bevorzugen können, lässt sich damit ohne komplizierte ökonomische Theorie erklären.
2023: 2,5 Prozent und 1.050 Euro
Besonders anschaulich wird das bei einem Blick zurück auf die Metaller-Lohnrunde 2023. Die rollierende Inflation betrug damals 9,6 Prozent. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA forderten zunächst eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 11,6 Prozent. Das Angebot der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde lautete dagegen: 2,5 Prozent dauerhafte Erhöhung und zusätzlich 1.050 Euro Einmalzahlung. Diese 1.050 Euro sollten sogar in 14 Raten zu jeweils 75 Euro ausbezahlt werden. Bei einem Monatslohn von 3.000 Euro hätte die dauerhafte Erhöhung um 2,5 Prozent ebenfalls 75 Euro betragen. Während der Auszahlung der Einmalzahlung wären damit vorübergehend 150 Euro mehr auf dem Lohnzettel gestanden. Nach 14 Monaten wären davon jedoch nur noch 75 Euro übrig geblieben. Die Gewerkschaften lehnten dieses Angebot ab. Was danach geschah, ist für österreichische Verhältnisse bemerkenswert. Es fanden 466 Betriebsversammlungen mit mehr als 75.000 Beschäftigten statt. Es folgten Warnstreiks, befristete Streiks und schließlich Tagesstreiks. Nach Angaben der PRO-GE beteiligten sich rund 150.000 Beschäftigte in 250 Betrieben an den Streiks. Erst nach acht Verhandlungsrunden kam es Ende November zur Einigung. Die Ist-Löhne und ‑Gehälter wurden um zehn Prozent erhöht, allerdings maximal um 400 Euro monatlich. Die Deckelung bedeutete gleichzeitig eine soziale Staffelung. Wer 3.000 Euro verdiente, bekam zehn Prozent beziehungsweise 300 Euro mehr. Bei 4.000 Euro waren es 400 Euro und damit ebenfalls zehn Prozent. Wer 5.000 Euro verdiente, erhielt aufgrund der Deckelung ebenfalls 400 Euro – also acht Prozent. Bemerkenswert ist damit nicht nur das Ergebnis. Bemerkenswert ist der Weg dorthin: Zwischen einem Arbeitgeberangebot von 2,5 Prozent plus Einmalzahlung und einem Abschluss von bis zu zehn Prozent lagen Betriebsversammlungen, Warnstreiks und Streiks. Damit ist noch nicht bewiesen, wie der Abschluss ohne diese Arbeitskampfmaßnahmen ausgesehen hätte. Aber die zeitliche Abfolge lässt sich feststellen.
Ein Jahr später: Inflation plus ein Prozent
Der Abschluss von 2023 enthielt bereits wesentliche Eckpunkte für das folgende Jahr. Ab November 2024 stiegen die Ist-Löhne und ‑Gehälter der Metallindustrie um 4,8 Prozent. Die dafür maßgebliche rollierende Inflation betrug 3,8 Prozent. Die Lohnerhöhung lag damit einen Prozentpunkt über der Inflation. Auch für Unternehmen in besonderer wirtschaftlicher Schwierigkeit wurde eine Regelung geschaffen. Unter bestimmten Voraussetzungen konnte die Erhöhung geringer ausfallen. Vorgesehen war dann aber ein Ausgleich für die Beschäftigten, beispielsweise durch zusätzliche Freizeit oder eine Einmalzahlung.
2025: Der „Krisenabschluss“
2025 änderte sich das Bild deutlich. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber vereinbarten diesmal bereits in einer Verhandlungsrunde einen Abschluss für zwei Jahre. Bei einer rollierenden Inflation von 2,8 Prozent stiegen die Ist-Löhne und ‑Gehälter ab November 2025 dauerhaft um 1,41 Prozent. Hinzu kamen zwei Kaufkraftsicherungsprämien von jeweils 500 Euro. Alternativ konnte betrieblich zusätzliche Freizeit vereinbart werden. Die Gewerkschaften bezeichneten das Ergebnis selbst als „Krisenabschluss“. Sie verwiesen auf die schwierige Situation der Industrie, Arbeitsplatzverluste und die Notwendigkeit von Planungssicherheit. Interessant ist dabei auch die eigene Begründung der Gewerkschaften für den Kurswechsel. 2023 hätten sie Einmalzahlungen abgelehnt, weil die wirtschaftliche Situation eine andere gewesen sei: gut gefüllte Auftragsbücher und zuvor hohe Gewinnausschüttungen. 2025 argumentierten sie dagegen mit der inzwischen mehrjährigen Wirtschaftsflaute und der Krise der Metallindustrie. Die Fakten sind damit klar: 2023 wurde eine Einmalzahlung als Ersatz für eine wesentlich höhere dauerhafte Erhöhung abgelehnt. 2025 wurde eine solche Kombination Teil des Abschlusses.
Und 2026?
Auch die zweite Stufe war bereits 2025 festgelegt worden. Ab 1. November 2026 steigen die Ist-Löhne und ‑Gehälter um 1,9 Prozent, die kollektivvertraglichen Mindestentgelte um 2,1 Prozent. Die PRO-GE weist inzwischen selbst darauf hin, dass sich die Voraussetzungen gegenüber dem Zeitpunkt des Abschlusses verändert haben. Grundlage für die 2026 vereinbarte Erhöhung sei eine Inflationsprognose von 2,2 Prozent gewesen. Durch die weitere Preisentwicklung sei die Inflation anschließend deutlich höher ausgefallen. Gerade bei einem zweijährigen Abschluss mit im Voraus festgelegten Prozentsätzen zeigt sich damit ein zusätzliches Risiko: Die zukünftige Preisentwicklung ist unbekannt. Und die Metaller stehen mit dieser Entwicklung nicht allein. Nach Berechnungen der Österreichischen Nationalbank lagen in den Lohnrunden von 2021 bis 2025 knapp 74 Prozent der untersuchten Abschlüsse über der jeweils maßgeblichen rollierenden Inflation. Nur 26,3 Prozent lagen darunter. In der Lohnrunde 2025/26 hat sich dieses Verhältnis beinahe umgekehrt: 84,1 Prozent der bisher untersuchten Abschlüsse liegen unter der rollierenden Inflation. Lediglich 15,9 Prozent liegen darüber. Auch Mehrjahresabschlüsse sind häufiger geworden. Besonders bemerkenswert: Während bei früheren Mehrjahresverträgen die Erhöhung für spätere Jahre an die tatsächlich abgelaufene Inflation gekoppelt wurde, wurden laut OeNB bei 81 Prozent der aktuellen Mehrjahresabschlüsse fixe zukünftige Lohnerhöhungen vereinbart.
Was passiert, wenn man sich nicht einigt?
Auch hier hilft ein Blick auf 2023. Das Scheitern einer Verhandlungsrunde bedeutet nicht, dass automatisch das letzte Arbeitgeberangebot gilt. Ebenso gibt es keinen gesetzlichen Mechanismus, der Löhne automatisch entsprechend der Inflation erhöht. Es wird weiterverhandelt. Beschäftigte können Betriebsversammlungen abhalten, Gewerkschaften können Arbeitskampfmaßnahmen beschließen und nach entsprechender Freigabe Streiks durchführen. Auch wenn ein Kollektivvertrag tatsächlich erlischt, verschwinden seine bisherigen Bestimmungen für bereits erfasste Arbeitsverhältnisse nicht augenblicklich. § 13 Arbeitsverfassungsgesetz regelt die sogenannte Nachwirkung: Die Rechtswirkungen des bisherigen Kollektivvertrags bleiben grundsätzlich bestehen, bis ein neuer Kollektivvertrag wirksam wird oder eine neue Einzelvereinbarung getroffen wird. Was allerdings fehlt, solange keine neue Vereinbarung zustande kommt, ist die neue Lohnerhöhung. Auch daran wird etwas sichtbar, das bei Diskussionen über Inflation und Lohnabschlüsse leicht aus dem Blick gerät: Es gibt keinen Naturmechanismus, der aus 3,4 Prozent Inflation automatisch 3,4 Prozent mehr Lohn macht. Löhne werden ausgehandelt.
Wer schnallt den Gürtel enger?
Für ein einzelnes Unternehmen erscheinen Löhne zunächst als Kosten. Für die Arbeitnehmerin sind dieselben Löhne ihr Einkommen. Und dieses Einkommen wird wiederum ausgegeben: im Supermarkt, beim Bäcker, im Buchhandel, beim Friseur oder im Gasthaus. Verliert unsere Arbeitnehmerin reale Kaufkraft, spart nicht nur ein Unternehmen Lohnkosten. Gleichzeitig fehlt Kaufkraft an anderer Stelle der Wirtschaft.
Damit führt die Frage nach einem Lohnabschluss schließlich über die Prozentzahlen hinaus. Wenn eine wirtschaftliche Krise besteht, kann man über ihre Ursachen sprechen. Man kann über Produktivität, Auftragslage, Energiepreise, internationale Konkurrenz und Beschäftigung sprechen. Man kann auch darüber diskutieren, welche Maßnahmen geeignet sind, Arbeitsplätze zu erhalten. Aber wenn in einer solchen Situation gefordert wird, „den Gürtel enger zu schnallen“, bleibt eine Frage offen:
Wessen Gürtel?
Wie entwickeln sich Löhne? Wie entwickeln sich Gewinne und Ausschüttungen? Wer trägt die Kosten einer Krise – und wer nicht? Darüber entscheidet keine Inflationsrate.
Es ist eine Verteilungsfrage.
Quellen:
OeNB, Report 2026/17: Besonders stark für unsere Gesamtthese: Von 815 untersuchten Abschlüssen der Lohnrunden 2021–2025 lagen 73,7 % über der rollierenden Inflation; in der Runde 2025/26 liegen bisher 84,1 % darunter. Außerdem dokumentiert die OeNB die deutliche Zunahme fixer Mehrjahresabschlüsse.
PRO-GE, Metaller-Lohnrunde 2023: Arbeitgeberangebot 2,5 % plus 1.050 Euro Einmalzahlung; Gewerkschaftsforderung 11,6 %. Die Einmalzahlung sollte in 14 Raten zu je 75 Euro erfolgen.
ÖGB und PRO-GE, Arbeitskampf 2023: 466 Betriebsversammlungen mit mehr als 75.000 Beschäftigten; anschließend Warnstreiks und Streiks. PRO-GE nennt rund 150.000 Streikende in 250 Betrieben. Der Abschluss erfolgte nach acht Verhandlungsrunden mit bis zu 10 % Erhöhung und maximal 400 Euro monatlich.
PRO-GE, Abschluss 2024: Ist-Löhne und ‑Gehälter +4,8 % bei 3,8 % rollierender Inflation, also Inflation plus einen Prozentpunkt.
GPA/PRO-GE, Abschluss 2025/26: 2025 +1,41 % Ist-Einkommen bei 2,8 % rollierender Inflation sowie insgesamt 1.000 Euro Kaufkraftprämie; ab November 2026 +1,9 % Ist-Löhne und ‑Gehälter. Die Gewerkschaften begründen den Unterschied zu 2023 ausdrücklich mit der veränderten wirtschaftlichen Lage.
PRO-GE, Stand 22. September 2026: Die Gewerkschaft erklärt, dass dem 2026er Abschluss eine Inflationsprognose von 2,2 % zugrunde lag und sich die Preisentwicklung anschließend ungünstiger entwickelte.
RIS, § 13 ArbVG: gesetzliche Grundlage für die Nachwirkung eines erloschenen Kollektivvertrags.






















































































