Vorarlberg. Der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg für die Heizperiode 2026/27 kann ab 19. Oktober bei der jeweiligen Wohngemeinde beantragt werden. Die Antragsfrist läuft bis 12. Februar 2027. Der einmalige Zuschuss beträgt wie in der vergangenen Heizperiode bis zu 250 Euro.
Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einkommen und von der Größe des Haushalts ab. Vermögen wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße
Für eine alleinlebende Person liegt die Einkommensgrenze bei 1.480 Euro netto monatlich. Für einen Haushalt mit zwei Personen beträgt die Grenze 2.020 Euro, bei drei Personen 2.480 Euro, bei vier Personen 2.875 Euro und bei fünf Personen 3.325 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro.
Auch Haushalte, deren Einkommen knapp über der jeweiligen Grenze liegt, können einen reduzierten Zuschuss erhalten. Der Betrag, um den das Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet, wird vom Maximalzuschuss von 250 Euro abgezogen. Das ist bis zu einer Überschreitung von 200 Euro möglich. Der niedrigste Zuschuss beträgt damit 50 Euro.
Automatische Auszahlung bei laufender Sozialhilfe
Personen, die laufend Sozialhilfe beziehen, müssen keinen eigenen Antrag stellen. Sie erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch über die zuständige Bezirkshauptmannschaft. In diesem Fall beträgt der Zuschuss 180 Euro.
Unterhaltsleistende können pro unterhaltsempfangender Person 220 Euro vom Einkommen abziehen lassen. Dadurch kann sich ergeben, dass ein Anspruch auf den Heizkostenzuschuss besteht oder ein höherer Zuschuss möglich ist.
Mehr als 10.000 Haushalte im Vorjahr
In der vergangenen Heizperiode erhielten in Vorarlberg 10.809 Haushalte einen Heizkostenzuschuss. Darunter waren 2.104 Haushalte, die Sozialhilfe bezogen.
Der Heizkostenzuschuss kann für Betroffene eine wichtige kurzfristige Hilfe sein. Gleichzeitig zeigt er aber auch, wie tief die soziale Krise bereits reicht: In einem reichen Land sind zehntausende Haushalte darauf angewiesen, staatliche Unterstützung zu beantragen, um ihre Wohnung im Winter heizen zu können.
Energie, Wohnen und Wärme sind im Kapitalismus keine gesicherten Grundrechte, sondern Waren. Wer wenig Einkommen hat, muss bei Grundbedürfnissen sparen, während Energieunternehmen, Vermieter und Konzerne weiter Profite machen. Ein Zuschuss lindert die Not, aber er beseitigt nicht ihre Ursache.
Notwendig wären daher nicht nur befristete Hilfen, sondern leistbare Energiepreise, höhere Löhne und Pensionen, ein Ausbau des sozialen Wohnbaus und eine Energieversorgung unter öffentlicher Kontrolle. Niemand sollte im Winter auf Zuschüsse angewiesen sein, um die eigene Wohnung warm halten zu können.
Quelle: ORF






















































































