Selbst bei Produkten wie Körperpflegeartikeln müssen Frauen mehr zahlen. Obwohl es sich dabei um Diskriminierung handelt, die einen juristisch doppelten Schaden darstellt, kann dagegen nichts unternommen werden.
Bregenz. Es wird als „Pink Tax“ oder „Gender Pricing“ bezeichnet, wenn Frauen für äquivalente Produkte oder Dienstleistungen einen höheren Preis zahlen müssen als Männer. Dies steht im Widerspruch zum Gleichbehandlungsgesetz, das eigentlich keine geschlechtsspezifischen Preisunterschiede vorsieht. Selbst bei Produkten wie Körperpflegeartikeln müssen Frauen mehr zahlen. Laut einer Studie des Instituts für höhere Studien verrechnen 96 Prozent der Textilreinigungen für Blusen höhere Preise in Rechnung im Vergleich zu Hemden.
Nach einer Anfrage von ORF Vorarlberg bei Textilreinigungen im Land liegt der durchschnittliche Preis für die maschinelle Reinigung eines Männerhemds bei etwa 3,70 Euro. Im Gegensatz dazu wird eine Damenbluse immer automatisch von Hand gebügelt und kostet mindestens 7,60 Euro. Wenn ein Männerhemd von Hand gebügelt wird, beträgt der Preis hingegen nur 5,00 Euro. Somit besteht ein Kostenunterschied von mindestens 2,60 Euro.
Preisdifferenz als Schaden
Gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz sollte eine derartige Diskriminierung eigentlich nicht stattfinden, betont Gleichbehandlungsanwältin Katharina Raffl. Das Gesetz untersagt die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und sieht im Falle von Diskriminierung Schadensersatzansprüche vor. Das bedeutet, dass die Preisdifferenz als Schaden betrachtet wird, und zusätzlich entsteht ein immaterieller Schaden in Form der Verletzung der Würde. Die betroffene Person müsste demnach diese Differenz einklagen, was jedoch nur von wenigen versucht wird.
Preisliche Unterschiede aufgrund des Geschlechts sind nicht nur in der Textilreinigung zu beobachten. Einer Studie zufolge bezahlen Frauen in Österreich für denselben Service in Frisiersalons bei kurzen Haaren im Durchschnitt elf Euro mehr als Männer. Die Gleichbehandlungskommission setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, diese Form der Ungleichbehandlung zu ändern.
Keine Klagemöglichkeit trotz Diskriminierung
In einigen Betrieben wird nach wie vor ausdrücklich nach Geschlecht differenziert. Obwohl es möglich ist, sich bei unfairem Verhalten an die Gleichbehandlungskommission zu wenden, gibt es laut Gleichbehandlungsanwältin Katharina Raffl dabei ein Hindernis: “ Vor Gericht haben wir aktuell keine Klagsmöglichkeit. Das ist eine unserer wichtigsten Forderungen.“
Nicht nur bei Dienstleistungen, sondern auch bei Körperpflegeprodukten, insbesondere Rasierern, gibt es laut der Arbeiterkammer deutliche Preisunterschiede. Eine Studie zeigt, dass Damenrasierer im Durchschnitt um 68 Prozent teurer sind als Herrenrasierer. Da Frauen aber prinzipiell auch Produkte für Männer erwerben können, besteht rechtlich keine Handhabe dagegen vorzugehen. Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer empfehlen daher, bei Körperpflegeprodukten genau zu vergleichen und sich gegebenenfalls für die günstigere Variante zu entscheiden.
Quelle: ORF