Ein 55-jähriger Mann aus Graz wurde wegen versuchten Mordes an seiner Lebensgefährtin vor Gericht gestellt. Trotz der Geschworeneneinschätzung wird er aufgrund seiner Nichtzurechnungsfähigkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, jedoch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
Graz. Ein 55-jähriger Mann aus Graz wurde im November 2023 vor Gericht gestellt, da er angeblich seine Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben soll. Die Jury entschied am Montag, dass er in ärztliche Behandlung eingewiesen werden soll.
„Er hat am 30. November 2023 versucht, seine Lebensgefährtin zu erwürgen“, erklärte der Ankläger zu Beginn der Verhandlung vor einem Geschworenensenat. Da der Mann aus Graz als nicht zurechnungsfähig gilt, wurde anstelle einer Anklage wegen versuchten Mordes ein Antrag auf Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gestellt.
Immer wieder gewalttätig
Der Angeklagte und das Opfer waren seit 2012 ein Paar, und laut dem Staatsanwalt gab es „immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen“. Die Frau hatte ihren Lebensgefährten mehrmals angezeigt, aber die Anzeigen später zurückgezogen. Laut Aussage des Staatsanwalts bezeichnete die Frau die Beziehung als „toxisch“.
Kurz vor der Tat plante die Frau offenbar, die Beziehung zu beenden. Daraufhin drohte der 55-Jährige mit Selbstmord und gab vor, Tabletten geschluckt zu haben. Er wurde in die Nervenklinik eingeliefert und am selben Tag wieder entlassen. Zu Hause wollte er etwas kochen, schlief jedoch – laut seiner eigenen Aussage – aufgrund von Schlafmangel und Alkoholkonsum ein. Als er aufwachte, war die gesamte Wohnung verqualmt.
Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
Die Frau befand sich mit ihrem zweijährigen Kind im Bett, als ihr Partner das Schlafzimmer betrat. Sie war zuvor auf sozialen Medien online, was seine Eifersucht geweckt hatte. Nach ihren Angaben soll er gesagt haben: „Wenn ich dich nicht haben kann, soll dich keiner haben.“ Dann soll er sie am Hals gepackt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Erst als er glaubte, dass sie tot sei, soll er von ihr abgelassen haben, so der Ankläger. Als sie wieder zu sich kam, wählte sie den Notruf.
Der Staatsanwalt hegte keine Zweifel an der psychischen Erkrankung des Täters, während der Verteidiger von widersprüchlichen Aussagen des Opfers sprach. Die Frau hatte dem Vorsitzenden kurz vor der Verhandlung eine E‑Mail geschickt und sich für ihr Fernbleiben entschuldigt. Sie gab an, im Ausland Urlaub zu machen und über den Vorfall „sehr nachgedacht“ zu haben. „Ich habe keine Verletzungen erlitten“, schrieb sie. Sie erklärte, dass sie unter Panikattacken leide und deshalb ohnmächtig geworden sei. Von Würgen wollte sie, entgegen ihrer früheren Angaben bei der Polizei, nichts mehr wissen.
Der 55-Jährige beteuerte bei der Befragung, dass er nicht die Absicht hatte, die Frau zu verletzen oder zu töten. Er erklärte, dass er, als er aufwachte und den Rauch in der Küche bemerkte, die Frau geweckt und zur Flucht aufgefordert habe. Daraufhin sei sie „hysterisch geworden“ und habe geschrien, was dazu führte, dass er sie am Hals gepackt habe. Er gab zu, möglicherweise „etwas fester“ zugedrückt zu haben. Auf die Frage des Richters, warum er überhaupt zudrückte, antwortete der Mann: „Es war ein Reflex.“
Als Mordversuch eingestuft
Die Frau wurde bereits einmal wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung verurteilt. Der Angeklagte behauptet, sie sei „eine notorische Lügnerin“. Mit einer Abstimmung von 5:3 stellten die Geschworenen fest, dass es sich um einen Mordversuch handelte. Da der psychiatrische Sachverständige den 55-Jährigen als nicht zurechnungsfähig einschätzte und die Laienrichter einstimmig seiner Meinung folgten, wird der Angeklagte nun in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ORF