Insgesamt soll es bei Kontrollen der Kurzarbeit zu 6.000 Beanstandungen gekommen sein, 850 Strafanträge wurden gestellt. Insgesamt beträgt der Strafrahmen ca. 1,7 Millionen Euro. Vielfach wurde gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verstoßen.
Wien. Im Zusammenhang mit der Kurzarbeit hat die Finanzpolizei im Zeitraum von April 2020 bis zum Juni des laufenden Jahres in mehr als 10.000 Betrieben Kontrollen durchgeführt. Wie das Finanzministerium nun mitteilte, wurden rund 6.000 Beanstandungen gemeldete. Ein Gros der Meldungen ging an das Arbeitsmarktservice (AMS), nämlich 4.936 dieser Kontrollmeldungen. 648 Beanstandungen wurden an die Bauarbeiter‑, Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und 297 an die vom Bundeskriminalamt eingerichteten Taskforce Sozialleistungsbetrug (SOLBE) gemeldet.
Aufgrund der Kontrollen der Kurzarbeit stellte die Finanzpolizei auch 850 Strafanträge aus. Die beantragten Geldstrafen ergaben in Summe knapp 1,7 Millionen Euro. Zumeist handelte es sich dabei um Verstöße nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, fasste das Ministerium die ausgestellten Strafanträge zusammen.
Bereits in der Vergangenheit haben wir vielfach kritisch über die Maßnahmen der Kurzarbeit berichtet. Durch die jüngsten Beanstandungen zeigt sich einmal mehr, dass die Kurzarbeit das falsche Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit ist. Denn neben den Einkommensverlusten für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, der dennoch drohenden Arbeitslosigkeit und der damit einhergehenden sozialen Unsicherheit für viele Beschäftigte, haben die Unternehmer oft ein leichtes Spiel bei der Ausbeutung und Unterdrückung der Belegschaft, inklusive des systematischen Sozialbetrugs.
Quelle: ORF