Das AMS fordert von über 100 Betroffenen, die an einem privaten Institut Kurse während ihrer Bildungskarenz absolvierten, das bereits ausgezahlte Weiterbildungsgeld zurück, da die Kurse nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen. Während gegen das Institut wegen Betrugsverdachts ermittelt wird, argumentieren viele Betroffene, dass es unverständlich sei, dass sie für mögliche Fehler des Instituts haften müssen.
Wien. Das AMS hat in über 100 Fällen Geld für Weiterbildungen zurückverlangt. Grund dafür ist, dass die vom betroffenen Institut angebotenen Kurse offenbar nicht den Anforderungen entsprachen. Inzwischen wurde bekannt, dass gegen das Institut ermittelt wird. Laut der Wiener Landespolizeidirektion führt das Landeskriminalamt Wien Ermittlungen wegen des Verdachts auf schweren Betrug. Dabei steht im Raum, ob das Institut, das in dem relevanten Zeitraum in Wien ansässig war, Kurse angeboten hat, um sich unrechtmäßig Bildungskarenzen zu erschleichen.
Nach Angaben der Plattform Bildungskarenz – einer Gruppe von Personen, die beim betroffenen Institut Kurse besucht und später Rückforderungen des AMS erhalten haben – wurden inzwischen über 100 Betroffene von der Polizei befragt, etwa 70 davon in Niederösterreich.
Bis zu 30.000 Euro zurückverlangt
Die Polizei spricht von umfangreichen Ermittlungen. Ob es zu einer Anklage kommt, wird die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen entscheiden. Die Ermittlungen wurden ins Rollen gebracht, nachdem das AMS eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht hatte.
Vor allem Frauen nahmen während ihrer Bildungskarenz an Kursen des privaten Instituts teil. Diese Weiterbildungen waren zunächst vom AMS genehmigt worden, wurden später jedoch rückwirkend aberkannt. Infolgedessen forderte das AMS das bereits ausbezahlte Weiterbildungsgeld zurück – in manchen Fällen bis zu 30.000 Euro.
25-Prozent-Regel nicht kommuniziert
Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 25 Prozent der Bildungskarenz durch Online- oder Präsenzkurse abgedeckt sein müssen. Die fraglichen Kurse wurden jedoch ausschließlich im Selbststudium von zu Hause aus absolviert. Die Betroffenen geben an, über diese Regelung – insbesondere über die 25-Prozent-Vorgabe – nicht ausreichend informiert worden zu sein. Das AMS wiederum betont, dass die Betroffenen entsprechende Erklärungen unterschrieben hätten.
Viele der Betroffenen haben gegen die Rückforderungen des AMS geklagt. Nach Angaben der Plattform Bildungskarenz gibt es inzwischen zehn Gerichtsurteile: In acht Fällen wurde dem AMS Recht gegeben, in zwei Fällen entschieden die Gerichte zugunsten der Betroffenen.
Für viele ist die Vorgehensweise des AMS schwer nachzuvollziehen. Eine Betroffene äußerte gegenüber noe.ORF.at Unverständnis darüber, dass sie einerseits als Verantwortliche dargestellt würden, obwohl gleichzeitig gegen das Institut wegen Betrugsverdachts ermittelt werde. Ihr Argument: „Wenn offenbar vermutet wird, dass das Institut betrogen hat, wieso müssen wir dann etwas zurückzahlen?“ Das AMS verweist darauf, dass Verträge ausschließlich mit den Kursteilnehmerinnen und ‑teilnehmern abgeschlossen wurden, nicht mit dem Institut – und man daher auch nur von diesen Geld zurückfordern könne.
Quelle: ORF