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Beherbergungsverbot? Nicht wirklich

Innsbruck. Bereits im Dezember kam es zu Berichten, dass trotz des coronabedingten Beherbergungsverbots und der Losung „Skifahren nur für die Einheimischen“ geneigte Gäste auf den gängigen Plattformen bei ihrer Suche nach Unterkünften fündig wurden. Es gibt nämlich Ausnahmen beim Beherbergungsverbot, hierzu zählen berufliche Gründe oder unaufschiebbare medizinische Behandlungen außerhalb des Heimatorts. Wer kontrollieren sollte, ob die Buchenden über Silvester ein Chalet in Kitzbühl aus beruflichen Gründen buchen oder die Familie hier zum Skifahren ist, war unklar – wenngleich die meisten Unterkünfte auf die Bestimmungen zumindest auf der Homepage hinweisen.

ORF-Recherchen in Tirol ergaben das folgende Bild: „Drei Gastgeber verlangten keine zusätzlichen Informationen, sondern erklärten bereitwillig den Weg in das nächste Skigebiet. Vier Gastgeber fragten nach, ob die Reise dienstlich sei. Als erklärt wurde, dass die Unterkunft wegen des Skifahrens gesucht werde, aber „gerne etwas Schriftliches vorgelegt werden könne“, war die Buchung kein Problem. Nur eine Unterkunft lehnte die Buchung ab und verwies auf den Lockdown. Dieses lockere Umgehen mit den Bestimmungen ist jedoch – wie die Ergebnisse vom Dezember zeigen – kein Tiroler Phänomen, sonders auch in anderen Teilen des Landes auffindbar. Nun äußerte sich die Politik verärgert, sie droht mit Kontrolle und Strafe. Schließlich drohen bis zu 30.000 Euro für die Gastgeber und bis zu 1.450 Euro Strafe für Urlaubsgäste. Trotz der schwarzen Schafe sind die Nächtigungen im Vergleich zum Vorjahr massiv eingebrochen und es handelt sich wohl eher um Ausnahmefälle.

Quelle: ORF/Der Standard

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