HomePanoramaBussard verendet in illegalem Fangeisen

Bussard verendet in illegalem Fangeisen

In Kärnten führte das Aufstellen einer Abzugsfalle zum qualvollen Tod eines Greifvogels, der von dieser Art der Bejagung freilich ausgeschlossen ist. Es ist an der Zeit, solcherart Totfangfallen generell zu verbieten.

Feldkirchen. In Kärnten wurde ein empörender Fall von Tierquälerei entdeckt: Im Gemeindegebiet von St. Urban (Bezirk Feldkirchen) fand ein Wanderer einen toten Bussard, der in einem Fangeisen qualvoll verendet war. Der Greifvogel wollte sich vermutlich den Fleischköder schnappen, als ihrerseits die Falle zuschnappte. Freilich sind solcherart Abzugsfallen nicht für Vögel gedacht und für diese Anwendung sogar verboten. Genehmigungen betreffen lediglich die Fuchs- und Marderjagd und unterliegen strengen Regeln. Die Falle, die nun dem Kärntner Bussard zum tödlichen Verhängnis wurde, war nicht gekennzeichnet und mutmaßlich überhaupt unerlaubt aufgestellt worden. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und sucht den Täter.

Diesem droht, so er denn überhaupt Jäger ist, der Ausschluss aus der Landesjägerschaft Kärnten sowie voraussichtlich auch eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz. Allerdings sollte man auch grundsätzlich überdenken, ob Fangeisen nicht generell und gänzlich abgeschafft werden sollten. Immer wieder kommt es zu missbräuchlicher Anwendung dieser ohnedies recht perfiden und qualvollen Jagdmethode. Auch Unfälle mit Hunden oder gar Menschen können selbst durch die strengsten Reglementierungen nicht ausgeschlossen werden. Und dass die fragliche Falle von St. Urban vielleicht nur für Füchse gedacht war, hat der Bussard wohl einfach nicht gewusst. Insofern sollte auch das Abzugseisen schlichtweg verboten werden, wie es die klassische Tellerfalle schon seit 1995 EU-weit ist.

Quelle: ORF

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