HomePanoramaEhemalige Lehrkraft wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ehemalige Lehrkraft wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein inzwischen entlassener 34-jähriger Lehrer wurde in Vorarlberg wegen Holocaustleugnung und ‑verharmlosung im Internet zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt.

Feldkirch. Am Freitag wurde eine ehemalige Lehrperson einer Oberländer Schule am Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung verurteilt. Grund hierfür waren seine mehrmaligen, mehr als grenzwertigen Aussagen im Internet, etwa auf Instagram. Im Internet, wo man sich in der Regel unbeobachtet und narrenfrei fühlt, gab er seine Zweifel an der historischen Wahrheit des Holocausts kund und stellte die Frage in den Raum, ob sich Jüdinnen und Juden die faschistischen Gräueltaten nicht etwa verdient hätten: „Juden wurden verfolgt, aber haben Sie sich je gefragt, warum?“, womit er einem großen Teil der Opfer des Faschismus eine Mitschuld an ihrem Schicksal zuwies.

Der 34-Jährige stellte außerdem die Zahlen ermordeter Jüdinnen und Juden unter faschistischer Herrschaft infrage: „Sechs Millionen Juden – Bullshit!“. Diese Sätze konnte man in den sozialen Medien von einer Lehrkraft lesen – alles halb so wild, meinte wohl der Angeklagte, denn dem Schwurgericht schilderte er recht ausführlich, es ginge ihm nur um historische Wahrheit. Solche Debatten seien in seiner Heimat gang und gäbe, so die Verteidigung des Angeklagten. Deshalb fühlte er sich berechtigt, auf den sozialen Medien kommentarweise den Einsatz von Giftgas und die Opferzahlen zu hinterfragen. Nachdem seine Kommentare an die breitere Öffentlichkeit gelangten, wurde der Lehrer sofort entlassen. Das Schwurgericht in Feldkirch sah sich mit einer Verteidigung konfrontiert, die das persönliche Leben des Angeklagten reinwaschen wollte. Hierzu wurden Aussagen von Arbeitskollegen protokolliert, die den 34-Jährigen als besonders rechtschaffen darstellten – korrekt, freundlich, offenherzig sei er in seinem ehemaligen Beruf gewesen, außerdem hasse er jegliche Form von Gewalt und Völkermord. Die geschilderten Attribute, mögen sie ihm auf das Private bezogen beschieden sein oder nicht, ließen das Schwurgericht aber kalt. Er wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung mit sechs Ja- und zwei Nein-Stimmen zu neun Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.

Quelle: ORF/VOL

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