Ein Vater aus Kärnten wollte Elternteilzeit beantragen – kurz darauf verlor er seinen Job. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer zog er vor Gericht und erreichte einen Vergleich.
Klagenfurt. Ein Vater zweier Kinder aus Kärnten musste die bittere Erfahrung machen, dass sein Wunsch nach Elternteilzeit unerwünscht war. Nachdem er seinem Chef fünf Monate vor dem geplanten Beginn der Teilzeitregelung einen Antrag übermittelte, reagierte dieser ablehnend und forderte ihn zur Rücknahme des Antrags auf. Als der Mann sich weigerte, wurde ihm gekündigt.
Mit Unterstützung der Arbeiterkammer klagte der Betroffene. Diese argumentierte, dass eine Kündigung aufgrund eines Elternteilzeitantrags eine Form von Diskriminierung darstelle, zumal der Gesetzgeber den Schutz in solchen Fällen erst im November 2023 ausdrücklich verstärkt habe. Demnach genießen Eltern ab dem Zeitpunkt der Ankündigung ihrer Elternteilzeit bis vier Wochen nach deren Ende bzw. bis vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes besonderen Kündigungsschutz.
Das Verfahren endete schließlich mit einem gerichtlichen Vergleich, über dessen Inhalt aus Gründen des Datenschutzes keine weiteren Angaben gemacht wurden. Trotzdem zeigt der Fall eindrucksvoll, wie wichtig der rechtliche Schutz von Arbeitnehmern ist. Besonders im sensiblen und oft bei den Benefits besonders hervorgehobenen Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf macht er deutlich, dass gesetzliche Regelungen wie der Kündigungsschutz bei Elternteilzeit kein bloßer Formalismus, sondern ein notwendiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsrechten sind.
Quelle: ORF