Laut AK ist der Kündigungsschutz für Väter im Papamonat gesetzlich verankert, und dieser Anspruch gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder Beschäftigungsdauer.
Klagenfurt. Ein Kärntner Arbeitnehmer wurde etwa zwei Wochen nach seiner Rückkehr aus dem Papamonat entlassen. Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer (AK), die Klage wegen diskriminierender Kündigung einreichte und den Prozess gewann. Dem Mann wurden 1.700 Euro zugesprochen. Laut Sara Pöcheim, Juristin im AK-Referat für Beruf, Familie und Gleichstellung, handelte es sich eindeutig um eine rechtswidrige Kündigung und Diskriminierung aufgrund der Elternschaft.
Die Juristin erklärte, dass Väter, die den Papamonat in Anspruch nehmen, gesetzlich für vier Wochen nach dessen Ende vor einer Kündigung geschützt seien. In diesem Fall habe der Chef diese Frist jedoch nicht eingehalten. Neben einer Kündigungsentschädigung einigten sich die Parteien zudem auf eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro im Vergleichswege. Durch die Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten erhielt der Angestellte somit insgesamt 1.700 Euro netto.
Klarer Kündigungsschutz, gleiche Rechte für Väter im Papamonat
Pöcheim erläuterte weiter, dass der Kündigungs- und Entlassungsschutz für Eltern, die den Papamonat in Anspruch nehmen wollen, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin oder mit der Ankündigung der beruflichen Auszeit beginne.
Der Vater kann den Papamonat für die Dauer von einem Monat in Anspruch nehmen, und zwar ab der Entlassung des Kindes aus dem Krankenhaus bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter. Andere Gründe für eine Dienstverhinderung, wie etwa aufgrund der Geburt, bleiben davon unberührt. Die AK-Juristin erläuterte, dass dabei weder die Dauer der Beschäftigung des Mannes im Unternehmen noch die Größe des Betriebs eine Rolle spiele. Zeiten der Elternkarenz würden vollständig für Ansprüche, die sich aus der Dienstzeit ergeben, angerechnet, und dies gelte für jedes Kind. Die Regelungen gelten zudem für Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, deren Partnerin ein Kind erwartet.
AK-Präsident Günther Goach betonte, dass die Arbeiterkammer sich lange dafür eingesetzt habe, dass alle erwerbstätigen Väter einen Anspruch auf den Papamonat erhalten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes seien zudem Fristen eingeführt worden, die sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmer schützen sollen. Diese Fristen müssten eingehalten werden.
Quelle: ORF