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Linz: Verbot von Demonstration war verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof sah im Verbot der Demonstration für einen autofreien Hauptplatz in der oberösterreichischen Landeshauptstadt eine Verletzung des verfassungs-gesetzlichen Rechts auf Versammlungsfreiheit.

Oberösterreich. Er war von kurzer Dauer, der autofreie Hauptplatz in Linz. Bereits nach zwei Tagen stoppte die Stadt das Pilotprojekt, den Linzer Hauptplatz für den Autoverkehr zu sperren, wieder. Eigentlich war das Vorhaben für zwei Monate angekündigt. Doch nachdem es gleich am ersten Tag im abendlichen Berufsverkehr zu erheblichen Staus gekommen war, wurde das Pilotprojekt wieder abgeblasen und auf das Jahr 2024 verschoben. Denn erst dann ist der Bau der neuen Donaubrücke abgeschlossen. Umweltschutz-Aktivistinnen und ‑Aktivisten sahen darin ein taktisches Manöver, einen Vorwand, denn die Verantwortlichen der Stadtpolitik hätten das Projekt gar nicht gewollt und nur aufgrund des breiten gesellschaftlichen Drucks umgesetzt.

Mit dem raschen Ende des autofreien Hauptplatzes wollte sich die Initiative „Autofreier Hauptplatz“ nicht abfinden und rief an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zu Demonstrationen auf. Damit sollte über diesen Zeitraum hinweg die Zufahrt über die Theatergasse zum Hauptplatz blockiert und somit der Durchgangsverkehr verhindert werden. Nach weiteren zwei Tagen war aber auch damit Schluss. Die Landespolizeidirektion untersagte an den restlichen Tagen die Kundgebungen. Die Behörden argumentierten, dass der Zweck des „autofreien Hauptplatzes“ bereits erfüllt gewesen wären und weitere Versammlungen nur der Wiederholung der Meinungskundgebung dienen würde. Deshalb würde das Recht auf Meinungsfreiheit dem öffentlichen Wohl zurückstehen, so die Ansicht der oberösterreichischen Polizeidirektion.

Trotz des Verbots versammelten sich mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um mit Transparenten und Schildern ein gemeinsames Foto aufzunehmen. Wieder schritt die Polizei ein und verhängte Geldstrafen wegen Abhaltung einer nicht angemeldeten Versammlung und dem damit verbundenen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht. 500 Euro Strafe sollten die Demonstrierenden zahlen. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung zwar, setzte die verhängte Strafe aber aufgrund der kurzen Dauer der Versammlung auf 150 Euro herab.

Die Anmelder der untersagten Versammlungen beschritten aber den Weg zum Verfassungsgerichtshofes. Und dieser gab den Aktivistinnen und Aktivisten Recht. Der Gerichtshof befand, dass durch das Verbot die Beschwerdeführer in ihrem verfassungs-gesetzlichen Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurden. Die Initiative sieht sich durch das Urteil bestätigt und will nun nach erfolgter rechtlicher Klärung ihren Kampf für einen autofreien Hauptplatz in Linz weiterführen.

Quelle: ORF

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