St. Pölten. Für rund 300.000 Haushalte in Niederösterreich läuft eine wichtige Frist ab: Nur noch bis zum 31. Juli 2025 können Kundinnen und Kunden des Landesenergieversorgers EVN ihre Rückerstattung wegen unzulässiger Preiserhöhungen beantragen. Die Rückzahlungen betreffen Strom- und Gaskundinnen und ‑kunden, die im Jahr 2022 von deutlichen Preissteigerungen betroffen waren.
Gericht erklärte Preisanpassungen für unzulässig
Ausgangspunkt war eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Dieser hatte die EVN wegen unlauterer Preisanpassungen bei den sogenannten Optima-Tarifen geklagt – und bekam recht. Ein Gericht erklärte die Anpassungen aus dem Jahr 2022 für unzulässig. Die betroffenen Tarife waren Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas und Optima Biogas.
Wie das Tarifvergleichsportal Durchblicker informiert, haben Kundinnen und Kunden im Schnitt mit Rückzahlungen in der Höhe von 90 Euro für Strom und 410 Euro für Gas zu rechnen. Voraussetzung: Man war zum Stichtag 1. September 2022 EVN-Kunde in einem der betroffenen Optima-Festpreistarife.
Rückzahlung muss aktiv beantragt werden
Wichtig: Die Rückzahlung erfolgt nicht automatisch. Kundinnen und Kunden müssen den Anspruch aktiv einfordern – entweder online, telefonisch oder persönlich. Die genaue Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem individuellen Verbrauch und der Bezugsdauer. Der genaue Betrag wird auf Nachfrage mitgeteilt.
Die Rückzahlung kann entweder als Geldbetrag oder als Gutschrift im EVN-Bonuspunkteprogramm erfolgen. Laut Stefan Spiegelhofer, Energieexperte bei Durchblicker, sei „die Beantragung der Rückzahlung in jedem Fall lohnenswert“.
Stromanbieterwechsel bringt weiteres Einsparpotenzial
In dem Zusammenhang rät Durchblicker auch zu einem Vergleich aktueller Strom- und Gasangebote. Wer die Gelegenheit nutzt und seinen Anbieter wechselt, könne laut Durchblicker zusätzlich bis zu 534 Euro pro Jahr sparen – bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom und 15.000 kWh Gas.
Der Wechsel selbst sei unkompliziert, erklärt Spiegelhofer: Auf der Website des neuen Anbieters muss lediglich ein Wechselformular ausgefüllt werden. Wichtige Daten wie die Zählpunktnummer finden sich auf der letzten Jahresabrechnung. Die Kündigung beim bisherigen Anbieter übernimmt der neue Anbieter automatisch.
Quelle: ORF