HomePanoramaSalzburg: Weiterer Fall von Wiederbetätigung vor Gericht

Salzburg: Weiterer Fall von Wiederbetätigung vor Gericht

Ein vorbestrafter Salzburger wurde am Mittwoch zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, und zwar aufgrund von Körperverletzung und dem Tragen einer tätowierten Schwarzen Sonne sowie eines Hakenkreuzes auf seinem Schulterblatt.

Salzburg. Erst am Mittwoch berichteten wir vom Fall eines 75-jährigen Antiquitätenhändlers in Salzburg, der wegen Wiederbetätigung angeklagt wurde, und der seine Schuld auch prompt eingestand. Nur kurz wurde auch der vorliegende Fall von Wiederbetätigung angesprochen.

Polizisten entdeckten NS-Symbole, als sie den Verdächtigen wegen eines anderen Vorfalls aus dem Schlaf weckten und er unbekleidet zur Tür ging. Daraufhin meldeten sie den Vorfall. Der 25-Jährige gab am Mittwoch vor Gericht frei heraus an, dass Hass auf Ausländer ihn dazu veranlasst habe, sich die Tätowierung stechen zu lassen. Er betonte jedoch, dass diese Einstellungen der Vergangenheit angehören würden. Zudem spare er nun auf ein Überdeckungstattoo, um die alten Motive unsichtbar zu machen. Der Schuldspruch, der auch eine Körperverletzung in einem anderen Zusammenhang betrifft, ist bereits rechtskräftig.

Schwarze Sonne wohl doch ein faschistisches Symbol

Das bekannte Symbol der Schwarzen Sonne, das zwölf Speichen aus dem gezackten „S“ der SS hat, ist ein traditionelles und recht offensichtliches Emblem aus der Zeit des deutschen Faschismus. Dies wurde nur zu häufig bei der Berichterstattung über als heldenhaft dargestellte ukrainische Soldaten des faschistischen Azow-Bataillons vergessen. Diese wurden ohne weiteres im Fernsehen abgebildet, geradeso, als wäre das Tragen faschistischer Symbolik etwas Normales. Die hiesigen vermeintlichen aktuellen und vermeintlichen früheren Neonazis können sich die offene Zurschaustellung solcher Motive aber nicht leisten.

Der Angeklagte konnte am Mittwoch vor Gericht auch nicht erklären, warum er offensichtlich nichts aus seiner ersten Verurteilung wegen verbrecherischer Neonazi-Aktivitäten vor einigen Jahren gelernt hatte. Er gab zu, Neonazis gekannt zu haben, und sagte aus, dass er einfach bei ihnen „mitgemacht“ habe. Die Richterin machte darauf aufmerksam, dass dies historisch gesehen ebenfalls ein erhebliches Problem darstelle, da dies in der Vergangenheit auch zu gesellschaftlichem Unheil geführt habe, wie es die Geschichte zeige.

Quelle: ORF

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