HomePanoramaUnrechtmäßige Kündigung: Servicekraft erhält 6.900 Euro Entschädigung

Unrechtmäßige Kündigung: Servicekraft erhält 6.900 Euro Entschädigung

Eine Servicekraft wurde fristlos entlassen, nachdem sie kurzfristige Dienstplanänderungen berechtigt abgelehnt hatte. Die Arbeiterkammer erstritt für sie 6.900 Euro brutto, da die Kündigung rechtlich unzulässig war.

Klagenfurt. Die Arbeiterkammer Kärnten hat für eine Servicekraft erfolgreich 6.900 Euro brutto vom ehemaligen Chef eingeklagt. Der Grund: Die Frau wurde kurzfristig über eine Dienstplanänderung informiert und verweigerte diese. Daraufhin erhielt sie eine fristlose Kündigung, die laut AK rechtlich nicht zulässig war.

Eine Entlassung von Arbeiterinnen und Arbeitern ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dazu zählen unter anderem das Vorlegen gefälschter Dokumente oder Zeugnisse, wiederholte Pflichtverletzungen, erwiesene Unfähigkeit zur Arbeitsausführung, unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes, Diebstahl oder Veruntreuung. Ebenso können eine anhaltende Alkoholsucht trotz mehrfacher Verwarnung, Beleidigungen, Körperverletzungen oder gefährliche Drohungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen sowie die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen eine Entlassung rechtfertigen.

Kellnerin sollte an ihrem freien Tag arbeiten

Die Kellnerin wurde unerwartet von ihrem Arbeitgeber angerufen und aufgefordert, am selben Tag mehrere Stunden früher als geplant zur Arbeit zu kommen. Als sie dies ablehnte – nach Einschätzung der AK völlig gerechtfertigt – wurde ihr Dienstplan erneut geändert: Sie sollte an ihrem freien Tag arbeiten. Auch diese Forderung wies sie berechtigterweise zurück.

Die Reaktion des Arbeitgebers fiel drastisch aus: Zunächst informierte er die Servicekraft per Firmen-Chat über die fristlose Entlassung, drei Tage später erhielt sie das schriftliche Auflösungsschreiben. AK-Arbeitsrechtsexpertin Stefanie Unterpirker erklärte, dass ein solches Vorgehen rechtlich nicht zulässig sei.

„Kurzfristige Dienstplanänderungen sind nur mit der Zustimmung der Beschäftigten zulässig. Eine Verweigerung rechtfertigt grundsätzlich keine fristlose Entlassung,“ so Unterpirker.

Die AK-Arbeitsrechtsexpertin konnte den Fall erfolgreich abschließen und sicherte der Kärntnerin eine Zahlung von rund 6.900 Euro brutto. Diese Summe umfasst die Kündigungsentschädigung, ausstehenden Lohn sowie weitere Ansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen.

Quelle: ORF

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