HomePolitikCorona-Strafen in Wohnheimen: Wer ist die Staatsmacht?

Corona-Strafen in Wohnheimen: Wer ist die Staatsmacht?

Linz/Wien. Die Epidemieschutzmaßnahmen haben merkwürdige Blüten getrieben und neue Gesetzeshüter hervorgebracht. Neben Denunziationen und Beschimpfungen durch Nachbarn und das Umfeld gab es im Bereich der Studentenwohnheime offenbar einige überraschende Vorgänge. 

Bereits im März kam die Meldung, dass in Linz der Rektor der Johannes Kepler Universität wegen einer sogenannten Corona-Party im Julius Raab Heim Studierende exmatrikulieren, also vom Studium ausschließen wolle. Er warf ihnen vor, gegen das Universitätsgesetz verstoßen zu haben, indem durch ihr Verhalten Universitätsangehörige sowie auch Dritte gefährdet würden. Damals hieß es, als Konsequenz werde sich die Universitätsleitung in diesem Fall und auch bei vergleichbaren Fällen in der Zukunft auf § 68 Abs 1 Z 8 des Universitätsgesetzes beziehen und diesen anwenden. Weiters kündigte Lukas an, die Heimatuniversitäten der Internationalen Studierenden zu informieren, sodass diese ebenfalls Schritte einleiten könnten. Der Portier des Julius Raab Heims hielt damals fest, dass es sich um keine Party gehandelt habe und die Studierenden, die sich auf einer Dachterrasse trafen, seiner Aufforderung ohne Widerstand folge leisteten und sich in ihre Zimmer zurückzogen. Das Vorgehen des Rektorats führte zu Protest u.a. durch den Kommunistischen StudentInnenverband in Linz, der eine solche Handlung als Kompetenzüberschreitung des Rektors einstufte. Nach aktuellem Stand blieb es Dank des öffentlichen Aufschreis bei der Drohung.

Nun gab es die Meldung, dass ein Wohnheim in Wien Corona-Strafen für nicht eingehaltene Abstandsregeln verhängt habe. Wenn in den Gemeinschaftsflächen der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, wurde eine Strafe in Höhe von 20 Euro verhängt. Diese wurde als Bearbeitungsgebühr für die schriftliche Abmahnung deklariert. Bewiesen wurde das Vergehen der Bewohnerinnen und Bewohner mittels Überwachungsvideos. Eine Betroffene wandte sich an die Mieterhilfe und bekam bestätigt, dass sich auch eine Heimleitung nicht als Staatsmacht gebärden dürfe.

Quelle: ORF/Kleine Zeitung

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