HomeInternationalesAntikommunistische Urteile in München

Antikommunistische Urteile in München

Heute ging nach über vier Jahren der Prozess gegen neun Migranten und eine Migrantin aus der Türkei mit Schuldsprüchen und Strafurteilen von bis zu sechseinhalb Jahren Haft zu Ende. Ihnen war vorgeworfen worden, Mitglieder der TKP/ML zu sein.

München. Vor fünf Jahren wurden bei einer länderübergreifenden Razzia zehn Mitglieder der Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) verhaftet. Ihnen wurde die Mitgliedschaft in der in der Türkei verbotenen Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) unterstellt. Die TKP/ML führt im Osten der Türkei zwar einen bewaffneten Kampf, wird aber weder von der BRD noch von der EU als Terrororganisation geführt.

In den letzten vier Jahren wurde am Oberlandesgericht München unter Anwendung des Paragrafen 129b StGB (Terroristische Vereinigung im Ausland) verhandelt – wir haben darüber und zu den Hintergründen berichtet. Den Angeklagten, darunter der Wiener Musa Demir, wurden über den gesamten Prozess keine konkreten Straftaten zur Last gelegt. Aufgrund der Tatsache, dass die TKP/ML in der BRD weder illegal ist, noch auf deutschen oder EU-„Terrorlisten“ steht, konnte der Strafprozess überhaupt nur durch die Ausstellung einer Verfolgungsermächtigung durch das deutsche Justizministerium stattfinden.

Müslüm Elma wurde als „Rädelsführer in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ zur höchsten Strafe von sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die anderen Verurteilten fassten Strafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu viereinhalb Jahren aus, wobei Auslieferungs- und Untersuchungshaft angerechnet werden.

Das Urteil gegen die zehn ATIK-Mitglieder ist kein Einzelfall. Die BRD hat eine lange Geschichte der Repression gegen linke und kommunistische Kräfte, zumal sie als Frontstaat gegen das sozialistische Europa auf den Resten das deutschen Faschismus gegründet wurde. Die von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg gegründete KPD wurde in diesem Staat 1956 verboten. Vor diesem Hintergrund handelt es sich nur bedingt um ein überraschendes, aber nichtsdestotrotz skandalöses und niederträchtiges Urteil der bürgerlichen Willkür- und Klassenjustiz, das nicht Bestand haben darf.

Quelle: Redglobe

BILDQUELLEViyana Vtid
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