HomeInternationalesDer Kommunistenprozess zu München

Der Kommunistenprozess zu München

Seit über vier Jahren wird am OLG München gegen zehn Beschuldigte wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML verhandelt. Nun soll ein Urteil erfolgen.

München. Am Oberlandesgericht München soll es am 28. Juli 2020 ein Urteil geben im Prozess gegen zehn mutmaßliche Mitglieder des so genannten „Auslandskomitees“ der TKP/ML (Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist, Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch). In dem am 17. Juni 2016 begonnenen Verfahren wird den Angeklagten von der Staatsanwaltschaft unter Verweis auf § 129b des StGB der BRD die Mitgliedschaft in einer kriminellen-terroristischen Vereinigung unterstellt – einen konkreten Verbrechensvorwurf gibt es nicht. Da die TKP/ML in der BRD aber keineswegs illegal ist und sich auch auf keiner deutschen oder internationalen „Terrorliste“ findet – sondern eben nur auf jener der türkischen AKP-Autokratie –, bedurfte es zur Strafverfolgung einer entsprechenden Vollmacht des Justizministeriums. Diese erteilte der „Sozialdemokrat“ Heiko Maas natürlich gerne. Am 15. April 2015 fand in mehreren europäischen Staaten eine koordinierte Polizeiaktion zur Festnahme der Beschuldigten statt, vier wurden danach an die BRD ausgeliefert. Die Angeklagten kamen in Untersuchungshaft, die nur teil- und schrittweise nach Jahren aufgehoben werden sollte. Der angebliche „Rädelsführer“ sitzt nach fünfeinhalb Jahren immer noch in Stadelheim ein.

Hohe Strafandrohungen ohne Grundlage

Objektiv erschien die Anklage kaum seriös haltbar: Sie gründet sich letztlich einzig auf die „Berichte“ aus der Türkei, die ein vom Gericht bestellter Gutachter der Ludwig-Maximilians-Universität als „notorisch falsch, unzuverlässig, einseitig oder unvollständig“ bezeichnete. Die TKP/ML, deren Einstufung als „Terrororganisation“ fragwürdig sei, stelle keine Gefahr für die Demokratie dar. Eine „Gefährdung der türkischen Verfassungsordnung“, so der Gutachter weiter, „ist eher in Aktivitäten des radikal-sunnitischen ISIS oder der türkischen Regierung sowie des Präsidenten [Erdoğan] selbst erkennbar.“ Doch der BRD-Staat hatte freilich schon zu viel Aufwand betrieben, um zum einzig logischen Ergebnis einer Verfahrenseinstellung zu gelangen. Im Gegenteil: Die Bundesanwaltschaft fordert hohe Haftstrafen für die Angeklagten: Sechs Jahre und neun Monate für den Hauptangeklagten Müslüm Elma, fünf Jahre für Deniz Pektas, je vier Jahre und neun Monate für Erhan Aktürk und Eeyit Ali Uğur, je vier Jahre für Sinan Aydın, Haydar Bern, Banu Büyükavci, Musa Demir und Sami Solmaz sowie drei Jahre für Mehmet Yeşilçalı.

Imperialismus und Antikommunismus

Der Prozess soll im Wesentlichen zwei Aufgaben erfüllen: Zum einen ist er eine Auftragsarbeit im Sinne des türkischen Machthabers Recep Tayyip Erdoğan, der jeglichen Widerstand oder gar emanzipatorische, revolutionäre Aktivitäten sowie die kurdische Befreiungsbewegung mit maximaler Repression und militärischer Gewalt unterdrücken will. Trotz gelegentlicher diplomatisch-atmosphärischer Spannungen betrachtet der BRD-Imperialismus das Regime in Ankara als wichtigen Verbündeten in der Region, weswegen solche Freundschaftsdienste naheliegend sind. Zum anderen teilt der BRD-Staat für sich selbst natürlich Erdogans Antikommunismus, denn das ist ebenfalls Sinn und Zweck des Verfahrens, wie die Solidaritätsorganisation „Rote Hilfe e.V.“ schreibt: „Es handelt sich bei diesem Prozess ausdrücklich um ein antikommunistisches Pilotverfahren, welches ansetzend an dem KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1956 dazu beitragen soll, revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren. In einem Musterurteil sollen weitergehende Möglichkeiten geschaffen werden, Antifaschisten, Linke und Revolutionäre anzuklagen, einzusperren und – wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – abzuschieben.“

Österreichische Beteiligung

Auch der österreichische Staat hat – wie Frankreich, Griechenland und die Schweiz – seine Hände im schmutzigen Spiel der bundesdeutschen bürgerlichen Klassenjustiz: Unter den an die BRD ausgelieferten Angeklagten befindet sich auch ein Wiener: Der 61-jährige Musa Demir lebt seit 1978 in Österreich und war hier langjähriger Vorsitzender der ATIGF (Föderation der Arbeiter und Jugendlichen aus der Türkei in Österreich). Er ist in der österreichischen Linken seit langem gut bekannt und wird entsprechend geschätzt. Nur wenige Monate vor seiner Verhaftung saß er noch gemeinsam mit dem damaligen Vorsitzenden der Partei der Arbeit Österreichs, Otto Bruckner, auf dem Podium bei einer PdA-Diskussionsveranstaltung zum Jahrestag der Oktoberrevolution. Die österreichische Involvierung sorgte sodann freilich auch hierzulande für eine erhöhte Aufmerksamkeit für den Münchner Kommunistenprozess und entsprechende Solidaritätsaktivitäten. Zur Protestkundgebung vor dem OLG München in der Nymphenburgerstraße, die für den Tag und die Uhrzeit (10.00) der Urteilsverkündung geplant ist, rufen daher auch Organisationen aus Österreich auf.

PdA in Solidarität mit den Angeklagten

Die Partei der Arbeit Österreichs (PdA) kritisiert den Schauprozess von München als den Versuch, revolutionäre Gesinnungen und Aktivitäten zu unterbinden und zu illegalisieren. „Dieser Prozess ist ein Ausdruck der Willkür der Klassenjustiz“, sagt Tibor Zenker, Vorsitzender der PdA. „Wir stehen im Sinne der internationalistischen und proletarischen Klassensolidarität an der Seite der Angeklagten, die symbolisch für alle Revolutionäre und Freiheitskämpfer vor Gericht gestellt wurden. Doch der bürgerliche Staat kann nicht über die Revolution richten, sondern die Revolution wird es sein, die über den bürgerlichen Staat richtet.“ Die PdA verlangt, dass die Angeklagten freigesprochen und Müslüm Elma freigelassen wird. Die Paragrafen 129a und 129b des StGB sind abzuschaffen, ebenso das Prinzip der Verfolgungsermächtigung. „Nicht zuletzt fordern wir, dass die österreichische – und die bundesdeutsche – Regierung die Kollaboration mit dem verbrecherischen Staatsterrorregime Erdoğans einstellt“, ergänzt Zenker. „Wir hegen aber keine Illusionen über den Kapitalismus und seine Herrschaftsinstrumente. Der Kampf für Freiheit, Demokratie, Selbstbestimmung und Sozialismus wird letztendlich nicht in bürgerlichen Gerichtssälen geführt, sondern in den Betrieben und auf den Straßen. Er lässt sich nicht verbieten – und er wird gewonnen werden.“

Quelle: Blog der Verteidigung

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN