HomeInternationalesGeldstrafe für russischen Ex-KPRF-Abgeordneten wegen Appell an Putin

Geldstrafe für russischen Ex-KPRF-Abgeordneten wegen Appell an Putin

Wladiwostok. Am Freitag, dem 22. Juli, befand das Frunsenski-Bezirksgericht von Wladiwostok im fernen Osten Russlands den Abgeordneten der Gesetzgebenden Versammlung des Primorsky-Territoriums Leonid Vasyukevich für schuldig, die Streitkräfte der Russischen Föderation diskreditiert zu haben, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30.000 Rubel (ca. 500 Euro). Vasyukevich sagte dazu, er verstehe nicht, wie der Aufruf, die Militäroperation in der Ukraine zu stoppen, die russische Armee diskreditieren könne.

Leonid Vasyukevich hatte am 27. Mai im Parlament des Primorsky-Territoriums einen Appell an Präsident Wladimir Putin mit der Forderung verlesen, in dem Putin aufgefordert wurde, die „Sonderoperation“ in der Ukraine zu stoppen. Ihm zufolge wurde das Dokument neben ihm von drei weiteren Abgeordneten der KPRF-Fraktion unterzeichnet: Gennady Shulga, Natalia Kochugova und Alexander Sustov. Nur Shulga unterstützte aber die Position seines Kollegen, die anderen beiden Abgeordeten bekamen kalte Füsse.

„Die offizielle Position der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation ist, dass wir die Aktionen unserer Streitkräfte zur Entnazifizierung der Ukraine unterstützen“, erklärte der Erste Sekretär des Regionalkomitees, Anatoli Dolgatschew, gegenüber der Moskauer Tageszeitung Kommersant.

Die Abgeordneten Kotschugowa und Sustow wollten ihre besondere Treue zu Putin beweisen und apellierten an die regionale Abteilung des Ermittlungskomitees Russlands mit der Forderung, den Abgeordneten Leonid Vasyukevich wegen Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen. „Vasyukevich verleumdete unsere Kollegen und nannte sie unter den Autoren des bekannten Appells. Aber sie haben es nicht unterschrieben, und Vasyukevich muss sich für seine Worte verantworten“, erklärte Dolgachev.

Vasyukevich hingegen erklärte nach der Urteilsverkündung, dass er die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten und dann über eine Berufung in der nächsthöheren Instanz entscheiden wolle.

Quelle: Kommersant

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