HomeKlassenkampf"Besteller-Prinzip" im Mietgesetz birgt neue Gefahren für Wohnungssuchende

„Besteller-Prinzip“ im Mietgesetz birgt neue Gefahren für Wohnungssuchende

In den letzten Jahren hat sich die Wohnsituation in vielen österreichischen Städten zunehmend verschlechtert. Steigende Mieten und knapper Wohnraum haben zu einer wachsenden Frustration unter den Mieterinnen und Mietern, aber auch bei Wohnungssuchenden geführt. Nicht selten werden die ohnehin schon raren, halbwegs leistbaren Mietwohnungen nur über Markleragenturen feilgeboten. Wohnungssuchende mussten also tief in die Tasche greifen, um eine Marklergebühr zu berappen. Damit sollte jetzt eigentlich Schluss sein. Denn zum 1. Juli soll das sogenannte „Besteller-Prinzip“ im Mietgesetz eingeführt werden. Doch anstatt eine tatsächliche Entlastung für Mieterinnen und Mieter zu sein, birgt diese Neuregelung neue Gefahren.

Gemäß dem Besteller-Prinzip gilt nun, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch für dessen Dienstleistungen aufkommen muss. In den meisten Fällen sind dies die Vermieter. Auf den ersten Blick wären den Marklern in ihrer Profitmacherei Schranken gesetzt, doch in der Praxis eröffnet es Raum für Missbrauch.

Mietrechtsexperte Karl Raith von der AK Steiermark warnt davor, dass Vermieter die Kosten für den Makler letztlich auf die Mieter abwälzen könnten, wenn diese selbst einen Makler beauftragen. Eine besonders problematische Situation entsteht, wenn der Makler bereits im Auftrag des Vermieters steht, während er vorgibt, im Auftrag des Wohnungssuchenden zu handeln. In solchen Fällen ist es für die Mieter äußerst schwierig, Beweise dafür zu erbringen, wer tatsächlich den Erstauftrag zur Vermittlung der konkreten Wohnung erteilt hat.

Dieses Defizit in der Beweislage ist eines der Probleme dieser Novelle. Auch besteht die Möglichkeit, die vormalige Marklerprovision in den Nebenkosten bei der Erstellung des Mietvertrags zu verstecken. Bearbeitungsgebühren, Vertragserrichtungskosten und Servicegebühren können sich zwischen 100 und 300 Euro bewegen und es besteht die Sorge, dass diese Gebühren künftig deutlich ansteigen werden, um fehlende Einnahmen durch den Wegfall der Vermittlungsprovision zu kompensieren.

Alles in allem eröffnet das neue Mietgesetz Maklern die Möglichkeit, ihre Auftrag so zu verschleiern, dass letztlich wieder die Wohnungssuchenden zur Kasse gebeten werden. Der Profitgier, die im Wohnungsmarkt vorherrscht, wird also kein endgültiger Riegel vorgeschoben – mag sein, dass diese Unschärfen im Mietgesetz aber durchaus gewollt sind.

Quelle: ORF

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