Ein 23-jähriger Kärntner wurde am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft und 1.500 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt – das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Frau war stark alkoholisiert und schilderte körperliche und verbale Gegenwehr, während der Angeklagte von einvernehmlichem Sex sprach.
Klagenfurt. Am Landesgericht wurde ein 23-jähriger Mann aus Kärnten von einem Schöffensenat zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Juli des vergangenen Jahres nach einer durchzechten Partynacht eine junge Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tat soll sich in Wolfsberg ereignet haben. Nach einer alkoholreichen Nacht begaben sich drei Männer und eine Frau in das Elternhaus eines der Männer. Als einer der Männer medizinische Hilfe benötigte und ins Krankenhaus gebracht wurde, begleitete ihn ein weiterer – wodurch der Angeklagte und die Frau allein im Haus blieben. Kurz darauf soll es zur mutmaßlichen Vergewaltigung gekommen sein.
Opfer verständigt Polizei sofort nach der Tat
Die Frau wandte sich noch in derselben Nacht an die Polizei und gab an, sie habe sich zunächst körperlich gegen die Vergewaltigung gewehrt, jedoch schließlich aufgegeben, da der Angeklagte ihr mit einem Gewichtsvorteil von rund 20 Kilogramm körperlich überlegen gewesen sei. Auch verbal habe sie deutlich gemacht, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wolle. In ihrer Aussage, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte, berichtete sie zudem, sie habe versucht, mit dem Mann zu verhandeln – sie habe ihm versprochen, niemandem etwas zu sagen, wenn er aufhöre.
Seit dem Vorfall leidet die Frau unter schweren psychischen Folgen: Sie habe Depressionen, Angstzustände und Panikattacken entwickelt und sei auf medikamentöse Behandlung angewiesen.
Angeklagter war nahezu nüchtern
Staatsanwältin Karin Schweiger warf dem aus Wolfsberg stammenden Angeklagten Vergewaltigung vor. Die Frau sei in der betreffenden Nacht stark alkoholisiert gewesen – selbst Stunden nach dem Vorfall habe sie bei der polizeilichen Einvernahme noch 1,2 Promille Alkohol im Blut gehabt. Der Angeklagte hingegen sei mit einem Wert von nur 0,08 Promille nahezu nüchtern gewesen.
Der 23-Jährige bestritt die Vorwürfe über seinen Verteidiger Michael Rauch. Er sprach von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Bereits bei seiner ersten Aussage hatte der Angeklagte erklärt, die Frau habe sich weder körperlich noch verbal gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi befand den Angeklagten für schuldig und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zudem wurde dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen. Die Vertreterin der Privatbeteiligten hatte darüber hinaus gefordert, dass der Angeklagte auch die künftig anfallenden medizinischen Behandlungskosten übernimmt. Dieser Forderung wurde jedoch nicht entsprochen – sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Quelle: ORF