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MAN-Zentralbetriebsrat kündigt Klage an

Die vom MAN-Management angekündigten 9.500 Stellenstreichungen bis Jahresende sorgen nun auch für Schritte durch den Zentralbetriebsrat. Das Gericht soll klären, ob die Kündigungen rechtswidrig sind.

München/Steyr. Der MAN-Konzern hat bereits vor einigen Monaten angekündigt, insgesamt 9.500 Stellen einsparen zu wollen. Von diesem Plan ist auch das Werk im oberösterreichischen Steyr betroffen. Dieses soll gänzlich geschlossen werden, wir berichteten hierzu bereit ausführlich. Auch andere Standorte sind von den Restrukturierungsplänen, die nicht mit der aktuellen Krise zusammenhängen, sondern lediglich den Profit weiter in die Höhe treiben sollen, betroffen.

Der Betriebsrat des oberösterreichischen Werks stellte bereits rechtliche Schritte wegen des widerrechtlichen Kündigens der Standortsverträge in Aussicht. Am Montag verkündete der Zentralbetriebsrat Saki Stimoniaris diesen Schritt für alle 9.500 Stellen gehen zu wollen. Er hält fest, dass MAN den Vertrag zur Standort- und Beschäftigungssicherung, welcher eigentlich bis 2030 läuft, nur bei einem Umsatzeinbruch von über 40 Prozent vorzeitig kündigen könne. Somit seien Kündigungen bis zum Jahresende aus Sicht der Belegschaftsvertretung unrechtmäßig. Der Termin beim Arbeitsgericht München ist für den 12. Jänner 2021 anvisiert. Es bleibt somit spannend, wer hier als kurzfristiger Sieger hervorgeht. Denn der Konzern wird in der einen oder anderen Form Wege finden, seine Interessen zu wahren. Einzig und allein ein entschlossenes Entgegentreten der Kolleginnen und Kollegen kann hier Abhilfe schaffen.

Quelle: Der Standard

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