HomeKlassenkampfMilder Schuldspruch wegen Arbeitsunfall mit 2 toten Saisonarbeitern

Milder Schuldspruch wegen Arbeitsunfall mit 2 toten Saisonarbeitern

Der Fall hatte vor einem Jahr Aufsehen erregt: Zwei Saisonarbeiter waren von einem Landwirt zu Arbeiten in einer Künette eingesetzt worden. Nach dem Einsturz starben beide Arbeiter.

St. Pölten. Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 31-Jährigen in St. Pölten ist am Freitag mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 420 Tagessätzen mit dem Mindestsatz von vier Euro verurteilt.

Am 1. Juni vergangenen Jahres waren ein rumänischer und ein ukrainischer Arbeiter beim Einsturz einer etwa 2,70 Meter tiefen, ungesicherten Künette gestorben. Bereits unmittelbar nach dem Todesfall wurde von Arbeitsrechtsexperten darauf hingewiesen, dass Saisonarbeiter gar nicht zu Bauarbeiten herangezogen werden dürften, also schon der Einsatz als solcher nicht in Ordnung war. Beim Prozess dürfte es dann eine Debatte darüber gegeben haben, wer letztlich für den tödlichen Arbeitsunfall die Verantwortung trägt.

2,70 Meter tief ohne Schutzmaßnahmen gegraben

Dem Beschuldigten wurde als Bauherr und Dienstgeber der beiden 38-jährigen Saisonarbeiter vorgeworfen, Tätigkeiten in der Künette ohne die notwendigen Schutzbestimmungen veranlasst zu haben.

Aufgrund des Lebenswandels des Angeklagten, seiner erlittenen Verletzung – er war während des Unfalls selbst im Schacht, konnte sich aber noch rechtzeitig retten – und wegen der psychischen Belastung durch das Unglück, kündigte der Richter den Mindesttagessatz für die Berechnung der Geldstrafe an. Zudem habe der Beschuldigte Sorgepflichten und müsse einen Agrarkredit abbezahlen.

Angeklagter war nicht alleine Schuld

Der 31-Jährige hat laut Richter zwar nicht die nötige Expertise zur Aushebung der Künette, hätte sich jedoch besser informieren müssen. Der 2,70 Meter tiefe und 60 Zentimeter breite Schacht entsprach für den Sachverständigen jedenfalls keineswegs den Sicherheitsvorschriften. Der Angeklagte sei jedoch auch nicht als einziger Schuld an dem Unfall.

Im Zentrum der dreitägigen Verhandlung stand lange Zeit die Frage, ob der Beschuldigte der Baufirma einen Auftrag zur Aushebung der Künette erteilt, oder lediglich eine Überlassung eines Baggers mit Fahrer angefordert hatte.

Anhand dessen könne die Verantwortung für den Arbeitsunfall ermittelt werden, hieß es. Sowohl die Mitglieder der Erdbaufirma als auch der Baggerfahrer konnten sich in vielen Punkten jedoch nicht mehr an den genauen Unfallhergang und die Umstände erinnern.

Der Verteidiger erbat nach dem Schuldspruch drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Übrig bleibt, dass zwei 38-jährige Arbeiter den Tod fanden, weil sie erstens zu Tätigkeiten herangezogen wurden, für die sie nicht angestellt waren, und zweitens bis in eine Tiefe von 2,7 Meter offenbar ohne Absicherung gegen Abrutschung und Einsturz des Erdreichs gearbeitet wurde. Dazu gäbe es noch viel zu sagen, was über den rein strafrechtlichen Aspekt hinausgeht. Darüber, welchen Stellenwert das Leben eines Arbeiters im Kapitalismus hat, darf man ohnehin nicht lange nachdenken!

Quelle: MSN/Kurier

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