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Griechenland: Werftarbeiter streiken für mehr Sicherheit

In Griechenland ist am Mittwoch ein 63-jähriger Werftarbeiter am Arbeitsplatz gestorben und ein weiterer verletzt worden. Der Mann wurde bei Arbeiten an einem Schiff von einem Katapult getroffen und zerquetscht. 

Die Gewerkschaft der Metallarbeiter von Attika und zwei weitere Gewerkschaften haben daraufhin für heute zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Eine Delegation von Gewerkschaftsvertretern traf sich mit Yannis Giokas, Mitglied der KKE und Abgeordneter, mit dem Minister für Schifffahrt und Inselpolitik, Christos Stylianidis, dem stellvertretenden Arbeitsminister, Kostas Karangounis, und Mitgliedern der Arbeitsaufsichtsbehörde. Bei dem Treffen überreichten die Gewerkschafter ihre Forderungen.

Akis Antoniou, Vorsitzender des Ortsverbandes Piräus der Metallgewerkschaft von Attika, informierte die streikenden Arbeiter im Anschluss darüber, dass ein solches Treffen mit den Ministern und der Arbeitsaufsichtsbehörde schon lange von den Gewerkschaften gefordert wurde. Die Gewerkschaft fordert eine sofortige Intensivierung von Kontrollen und Inspektionen. Diese müssen an 7 Tagen in der Woche und auch außerhalb der Normalarbeitszeit stattfinden. Weiters fordern sie unter anderem die Einbeziehung von Sicherheitstechnikern aus den Listen der Hafenbehörde, die Einhaltung von Schutzmaßnahmen und die Wiedereröffnung eines Gesundheitszentrums und der Feuerwache in Perama, einem Vorort von Piräus, wo sich viele Werften befinden. Die Gewerkschaft konnte außerdem durchsetzen, dass die Autopsie, die ursprünglich erst im August durchgeführt werden hätte sollen, bereits am 26. Juli stattfinden wird. Außerdem wurde zugesagt, dass der Sohn des Mannes, der sich derzeit als Kadett auf einem Schiff in Singapur befindet, für die Beerdigung zurückgeholt wird.

Bereits zuvor waren die Arbeiter von ihren Arbeitsplätzen in Perama, Drapetsona und Keratsini in einer motorisierten Demonstration in Piräus zusammengekommen. Von dort zogen sie anschließend weiter zum Schifffahrtsministerium. Während der gesamten Demonstration wurden Aufkleber der Gewerkschaft mit den Aufschriften „Ihre Profite sind unsere Leben“, „Drei Tote und Dutzende Verletzte in einem Jahr im Schiffbau“ und „Kein Blut mehr von Arbeitern für die Profite der Schiffseigner“ verteilt.

Yannis Giokas, Mitglied des Zentralkomitees der KKE, hält fest, dass die Arbeiter das offensichtliche fördern. Das ist „ein Leben in Würde und die Möglichkeit, nach ihrer Lohnarbeit sicher und gesund nach Hause und zu ihren Familien zurückzukehren,” wie Giokas festhält. Er betont die Verantwortung der Regierung damit nicht noch mehr Blut der Arbeiter am Altar des Profites der Unternehmer geopfert wird.

Quelle: 902​.gr

Im Vorfeld der Olympischen Spiele in Frankreich – Menschen werden vertrieben

Paris. Mit dem Näherrücken der Olympischen Sommerspiele 2024 wurde die sogenannte „soziale Säuberung“ in Paris und anderen olympischen Austragungsorten intensiviert. Obdachlose, Migrantinnen und Migranten sowie andere vulnerable oder Randgruppen wurden umgesiedelt. Den Athletinnen und Athleten, aber noch mehr den Besucherinnen und Besuchern der Spiele soll ein sauberes Bild geboten werden.

Ein Roma-Lager ist das jüngste Ziel der Zwangsumsiedlungen. Es lag an der Strecke des paralympischen Marathons und deswegen wurden 200 Menschen umgesiedelt und das nicht zum ersten Mal, sie wurden bereits einmal umgesiedelt. Nun lebt die Gruppe in einer Situation der Unsicherheit, da die Behörden auch jetzt keinen klaren Plan haben, wohin sie sollen.

„Es gibt chronisch kranke Menschen und Patienten mit Masern – eine Krankheit, die ansteckend ist und sorgfältig kontrolliert werden muss – sowie Menschen mit Behinderungen, darunter ein achtjähriges Kind. Wissen die Para-Sportler, dass behinderte Kinder verlegt werden, um den Wettkampf zu ermöglichen?“ fragt Clément Étienne von Médecins du Monde (MDM) in der Zeitung L’Humanité.

Seit Anfang 2023 wurden bereits über 12.000 Menschen, darunter mehr als 3.000 Kinder, umgesiedelt. Nach Ansicht der Organisation Le Revers de la Médaille sind diese Massenumsiedlungen nur Teil einer größeren Strategie. Die Vertreibung der Obdachlosen führt dazu, dass die Wohnungspreise steigen und die Arbeiterklasse aus attraktiven Gegenden vertrieben wird. Großevents wie Olympia dienen vor allem den Reichen, sie machen hierdurch Profite, haben Vorwände zur Vertreibung bestimmter Gruppen und die Arbeiterklasse kann buckeln und sich de Ticket zu den Events nicht leisten.

Quelle: RikpunKt

Japan: Sanktionen gegen israelische Siedler wegen Gewalt im Westjordanland

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Japan hat Sanktionen gegen vier israelische Siedler verhängt, die Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland verübt haben, indem es deren Vermögenswerte einfriert. Japans Kabinettschef Yoshimasa Hayashi erklärte, dass die Gewalt seit Oktober letzten Jahres stark zugenommen hat und dass Japan zusammen mit den G7-Staaten und anderen Ländern auf ein Ende der Siedlungsaktivitäten drängt.

Tokio. Japan hat gegen vier einzelne israelische Siedler wegen Gewalt gegen Palästinenserinnen und Palästinenser im Westjordanland Sanktionen verhängt. Diese sehen das Einfrieren von Vermögenswerten vor, so der oberste Regierungssprecher am Dienstag.

Die Gewalttaten israelischer Siedler im Westjordanland hätten seit Oktober letzten Jahres dramatisch zugenommen, sagte Japans Kabinettschef Yoshimasa Hayashi. In dieser Situation und unter Berücksichtigung der von den G7-Staaten und anderen Ländern ergriffenen Maßnahmen habe Japan beschlossen, die vier in Gewalttaten verwickelten israelischen Siedler als Zielpersonen für das Einfrieren von Vermögenswerten zu benennen, erklärte er.

„Japan wird diese Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten konsequent umsetzen und die israelische Regierung weiterhin nachdrücklich auffordern, die Siedlungsaktivitäten in Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft, einschließlich der G7, vollständig einzustellen“, sagte Hayashi.

Großbritannien, die Vereinigten Staaten und Kanada haben als Reaktion auf die zunehmende Gewalt im Westjordanland und den Krieg Israels im Gazastreifen Sanktionen gegen einzelne israelische Siedler verhängt.

Quelle: Reuters

Vier Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Frau: Gericht erkennt keinen Tötungsvorsatz

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Ein 59-jähriger Pole wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er seiner Ex-Freundin im März 2024 in Wien ein Messer in die Leiste gerammt hatte. Die Geschworenen sahen keinen Tötungsvorsatz, obwohl die Anklägerin darauf bestand, und das Urteil ist rechtskräftig.

Wien. Ein 59-jähriger Mann aus Polen wurde am Dienstag vom Wiener Landesgericht zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er versuchte, seiner Ex-Freundin schwere Körperverletzungen zuzufügen. Am 21. März 2024 stach er ihr mit einem Messer in die Lendenregion. Das Urteil ist rechtskräftig.

Betrunken oft aggressiv

Der 59-Jährige lernte die drei Jahre jüngere Frau im Jahr 2020 in seiner Heimat kennen, und 2022 zog sie zu ihm nach Wien. Ein Jahr später hatte sie genug von ihm, da er oft trank und im betrunkenen Zustand aggressiv wurde, wie die 56-Jährige als Zeugin vor dem Schwurgericht aussagte.

Laut ihren Aussagen bedrohte der Angeklagte sie im Oktober 2023 erstmals mit dem Tod, als sie sich weigerte, sich zu ihm ins Bett zu legen. Dabei drückte er ihr ein Messer gegen den Unterleib, um seine Drohung zu untermauern. Daraufhin beendete sie die Beziehung, blieb jedoch mit ihrem 18-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung in der Wohnung des 59-Jährigen, da sie vorerst keine andere Unterkunft finden konnte.

Filmriss und alles ist vergessen

Anfang März kam es erneut zu einem Polizeieinsatz aufgrund weiterer Gewalttätigkeiten. Der 59-Jährige wurde von der Polizei weggewiesen, und die Frau erwirkte ein Annäherungs- und Betretungsverbot. Am 21. März übergab die Polizei dem Mann eine einstweilige Verfügung, die die 56-Jährige beim Gericht erwirkt hatte, und er musste die Wohnung verlassen.

Eine Stunde später kehrte der Angeklagte jedoch zurück, um – wie er dem Schwurgericht erklärte – das Gespräch zu suchen. Warum er seiner Ex-Freundin das Messer in die Seite gestochen habe, könne er nicht mehr sagen. Aufgrund des zuvor konsumierten Alkohols habe er einen Filmriss gehabt, behauptete er.

Kein Tötungsvorsatz, obwohl ein zweiter Angriff erfolgte

Laut der 56-Jährigen habe der Angeklagte ein zweites Mal zustechen wollen, sei jedoch von ihrem Sohn daran gehindert worden, der ihr zu Hilfe kam. Gemeinsam konnten sie dem Angreifer das Messer entwinden und die Polizei alarmieren. Die Staatsanwältin stellte fest, dass die Frau großes Glück gehabt habe, da sie nicht schwer verletzt worden sei. Die Klinge sei ins Fettgewebe eingedrungen, habe aber keine Organe oder Blutgefäße beschädigt.

Trotzdem beharrte die Anklägerin auf dem Tötungsvorsatz und argumentierte, dass jemand, der einem anderen kräftig ein Messer in die Leiste sticht, zumindest den Tod der verletzten Person billigend in Kauf nimmt. Die Geschworenen waren anderer Meinung und kamen zu dem Schluss, dass kein bedingter Tötungsvorsatz vorlag. Das im Anbetracht der gewalttätigen Vorgeschichte des Mannes sehr seltsame Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: ORF

Polizei in Kritik nach Rechtsextremen-Demo

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Wien. Am Dienstag erhoben Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten nach einer Kundgebung der rechtsextremen Identitären schwere Vorwürfe gegen die Wiener Polizei. Die Polizei sei „brutal, unverhältnismäßig und teilweise unrechtmäßig“ gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten vorgegangen, hieß es.

Eine Aktivistin kritisierte das polizeiliche Vorgehen insbesondere am Samstag an der U‑Bahn-Station Herrengasse. Die Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten seien „stundenlang ohne Angabe von Gründen“ von der Polizei eingekesselt worden. „Es gab weder Toilettenmöglichkeiten noch Zugang zu Nahrung und Wasser – und das im Hochsommer“, so die Aktivistin.

Die Wiener Landespolizeidirektion rechtfertigte sich und erklärte, dass im betroffenen Bereich 271 Identitätsfeststellungen notwendig gewesen seien. Personen der Gegendemo hätten polizeiliche Sperrgitter umgeworfen und Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen beworfen. Dies habe den Verdacht des Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer gemeinschaftlicher Gewalt begründet, was die Identitätsfeststellungen nach der Strafprozessordnung erforderte.

Trotz dieser Rechtfertigung versuchte die Polizei zu kalmieren, dass vor Ort keine Beschränkungen bestanden hätten. Die Angehaltenen hätten die Möglichkeit gehabt, zu telefonieren und bei Kooperation die Kesselung zu verlassen, um Toiletten aufzusuchen. In zwei medizinischen Notfällen sei der Rettungsdienst sofort angefordert worden. Die Anhaltungen begannen um 16.30 Uhr und endeten um 22.00 Uhr. Zehn Personen, die sich nicht ausweisen wollten, wurden ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) gebracht.

Ein weiterer scharfer Kritikpunkt betraf die Behandlung der Demonstranten im PAZ. Die Aktivistin beklagte, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Sitzblockade, die lediglich eine Verwaltungsübertretung begangen hätten, stundenlang festgehalten wurden und ihnen grundlegende Rechte, wie Zugang zu Medikamenten und Hygieneartikeln sowie Telefonate, verweigert worden seien. Die Polizei wies diese Vorwürfe wiederum zurück und erklärte, dass keine derartigen Beschwerden vorlägen. Insgesamt seien 52 Personen nach dem Verwaltungsstrafrecht vorläufig festgenommen worden, die letzte Person sei sonntagmittags entlassen worden. Es gab 65 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen, etwa wegen der Sitzblockade oder nicht angemeldeter Versammlungen.

Zusätzlich wurde der Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray durch die Polizei kritisiert, der zu mehreren verletzten Demonstrantinnen und Demonstranten geführt habe. Die Polizei rechtfertigte sich damit, dass vermummte Gruppen versucht hätten, die Kundgebung der zu stören, was den Waffeneinsatz gerechtfertigt habe. Die Landespolizeidirektion kündigte an, den gesamten Einsatz zu evaluieren.

Quelle: ORF

Junge Welt gegen BRD: Ideologische Fieberträume als Richterspruch

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Mit absurden – politisch ideologisch motivierten – Begründungen hat ein Richter die weitere Bespitzelung der linken deutschen Tageszeitung junge Welt durch den Verfassungsschutz erstinstanzlich legitimiert. Die Redaktion der Zeitung der Arbeit solidarisiert sich mit Redaktion, Verlag und Genossenschaft der Jungen Welt.

Berlin/Kiel. Der bundesdeutsche Verfassungsschutz ordnet die junge Welt seit 1998 in seinem Jahrensbericht im Kapitel »Agitations- und Kommunikationsmedien« als »das auflagenstärkste und aufwendigste organisationsunabhängige Blatt« im Linksextremismus ein. „Die Markierung als »linksextremistisch« und damit »verfassungsfeindlich« erfolgt bis heute in der erklärten Absicht, der Redaktion das Zeitungsmachen zu erschweren und dem Verlag den ökonomischen Nährboden zu entziehen!“ schreiben Redaktion, Verlag und die Genossenschaft, die die Zeitung herausgibt, in einer gemeinsamen Stellungnahme anlässlich eines Richterspruchs vom 18. juli 2024.

Diese Anschludigungen „sollen bewirken, dass die Zeitung an Reichweite und Auflage und damit Relevanz verliert. Sie soll immer mehr vom Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen werden. Dies stellt eine massive Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit, aber auch Ihres Rechtes nach Artikel 5 des Grundgesetzes dar, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert und frei unterrichten zu können“ heißt es in der Stellungnahme. Im September 2021 entschlossen sich deshalb Verlag, Redaktion und Genossenschaft der Zeitung, gegen die fortwährende Nennung in den Verfassungsschutzberichten mit einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vorzugehen. 

Am 18. Juli 2024 hat nun das Verwaltungsgericht die Klage in erster Instanz abgeschmettert. Der Vorsitzende Richter ist der Ansicht, dass der Verfassungsschutz zu Recht die junge Welt jährlich als linksextremistisch und damit verfassungsfeindlich markiert! 

Die Begründung des Richters in vier Punkten

Erstens strebe die junge Welt eine Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis an. Lenin habe aber die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) energisch bekämpft. Wenn man also – wie die junge Welt – Lenin sympathisch findet, sei man ebenfalls ein Feind der FDGO. 

Dem Richter ist zu empfehlen, ein wenig Lenin zu lesen, denn dann käme er drauf, dass Lenin mit der „FDGO“ nichts am Hut hatte, weil es diesen Begriff zu seinen Lebzeiten gar nicht gab. Es gab aber das verbrecherische Zarenregime, das von der russischen Arbeiterklasse unter der Führung von Lenins bolschewistischer Partei im Jahr 1917 gestürzt wurde. Die „Diktatur des Proletariats“ wie Lenin sie verstand, ist historisch gesehen die erste Gesellschaftsformation, in der das Volk das Sagen hat. Es handelt sich um eine Diktatur der großen Mehrheit, die dafür sorgt, dass die Profitinteressen Einzelner abgestellt werden und der erarbeitete Wohlstand allen zugute kommt.

Zudem sei die junge Welt der DDR »innerlich sehr verbunden«, das erkenne man daran, dass dort freundliche Artikel zum Thema zu finden seien. Damit sei klar, dass auch der Marxismus-Leninismus à la DDR gut gefunden würde. Und ist das in der BRD etwa verboten?

Zweitens wären in der jungen Welt Personen tätig, die auch etwas mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zu tun hätten. Die DKP ist eine legale Partei, die auch immer wieder an Wahlen teilnimmt. Was hat der Richter dagegen?

Drittens sei die junge Welt mehr als ein Informationsmedium, wolle Reichweite erzielen und politischer Faktor sein und nannte als Beleg die jährliche Durchführung einer Rosa-Luxemburg-Konferenz, wo man sich auch als Teilnehmer am Klassenkampf präsentiere. Ist Klassenkampf in der BRD amtlich verboten? So ein Schwachsinn: Klassenkampf findet statt, jeden Tag und zu jeder Stunde, das wird ein Richter nicht ändern.

Und viertens würde sich die junge Welt nicht ausreichend zur Gewaltfreiheit bekennen (weil dort Terroristen zu Wort kämen, ohne dass man sich sofort von diesen distanzieren würde). Eine absurde Anschuldigung, denn in der jW kamen unseres Wissens ehemalige RAF-Terroristen zu Wort, die ihre Strafe schon abgesessen haben und noch wichtiger, sich kritisch mit der eigenen politischen Praxis auseinandergesetzt haben. Wovon müsste sich die Junge Welt denn da distanzieren?

Deshalb sei die Nennung der jW in den Verfassungsschutzberichten und die damit verbundenen Absichten berechtigt. Als Grundlage für diese Argumentation wird das bis heute geltende Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) in der BRD herangezogen. Die vom Gericht verfügten absurd hohen Prozesskosten sollen wohl einen zusätzlichen Beitrag liefern, der jungen Welt »den Nährboden zu entziehen« (diese Absicht wurde von der deutschen Regierung in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung bekundet).

Solidarität mit der jungen Welt

Politisch-Ideologische Fieberträume, die schon den Verfassungsschutzberichten zugrunde liegen, werden nun auch vom Gericht übernommen. Die Junge Welt wird sich dagegen wehren, und ersucht um Unterstützung in Form neuer Abonnements. 

Die Redaktion der Zeitung der Arbeit spricht der Redaktion, dem Verlag und der Genossenschaft die volle Unterstützung und Solidarität aus. No pasaran!

Weitere Informationen: Prozess Junge Welt

Sudan: Zivilbevölkerung leidet unter extremer Gewalt und humanitärer Krise – Ärzte ohne Grenzen klagen an

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Laut Ärzte ohne Grenzen leidet die Zivilbevölkerung im Sudan unter extremer Gewalt und Missbrauch durch beide Konfliktparteien, was durch den Zusammenbruch des Gesundheitssystems und fehlende humanitäre Hilfe noch verschlimmert wird. Der seit April 2023 andauernde Krieg, ausgelöst durch Pläne zur Integration von Armee und paramilitärischen Kräften, hat bereits zehntausende Todesopfer gefordert und zu systematischer Zwangsräumung, Plünderung und Brandstiftung geführt.

Amman. Die Zivilbevölkerung im Sudan hat während des seit mehr als einem Jahr andauernden Konflikts zwischen der Armee und einer rivalisierenden paramilitärischen Truppe unter schrecklichen Gewalttaten gelitten. Die sudanesische Bevölkerung war wiederholt Angriffen, Missbrauch und Ausbeutung durch beide Seiten ausgesetzt.

Die körperlichen und seelischen Wunden der Gewalt seien durch den Zusammenbruch des Gesundheitssystems und das Fehlen internationaler humanitärer Hilfe noch verschlimmert worden, so MSF in einem Bericht.

Zehntausende Tote bisher

Der Krieg brach im April 2023 aus, ausgelöst durch einen Plan zur Integration der Armee und der paramilitärischen Kräfte in den Übergang zu freien Wahlen nach dem Sturz des langjährigen Autokraten Omar al-Bashir im Jahr 2019. Die Vermittlungsbemühungen haben die Feindseligkeiten nicht zum Stillstand gebracht. Es gibt keine genauen Angaben darüber, wie viele Menschen getötet wurden, aber Schätzungen gehen in die Zehntausende.

Nach Angaben von Ärzte ohne Grenzen (MSF) haben Patientinnen und Patienten in Lagern und Sammelstellen, in denen Flüchtlinge und Vertriebene Schutz gesucht haben, schreckliche Geschichten über unmenschliche Behandlung und Gewalt durch bewaffnete Gruppen gegen Zivilistinnen und Zivilisten erzählt. Die Berichte beschreiben systematische Fälle von Zwangsräumungen, Plünderungen und Brandstiftungen, hieß es.

Gesundheitssystem zusammengebrochen

Die Teams von MSF hätten Tausende von Kriegsverletzten in Gebieten behandelt, die von Bombardierungen, Beschuss von Wohnhäusern und lebenswichtiger Infrastruktur betroffen waren. Im gesamten Sudan sei der Zugang der Menschen zu lebensrettender medizinischer Versorgung aufgrund von Engpässen, weit verbreiteter Behinderung und Plünderung von medizinischen Gütern, Unsicherheit und Angriffen auf Patienten und medizinisches Personal sowie Schäden an der Gesundheitsinfrastruktur drastisch beeinträchtigt worden, hieß es.

Sie beschuldigte die Kriegsparteien – die sudanesischen Streitkräfte (SAF) und die schnellen Eingreiftruppen (RSF) – der „eklatanten Missachtung“ von Menschenleben und des Völkerrechts.

Gezielte Formen ethnischer und sexueller Gewalt

Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sind weit verbreitet, werden aber aufgrund von Stigmatisierung, Schweigen aus Angst vor Vergeltung und fehlenden Schutzdiensten nicht gemeldet, heißt es in dem Bericht. MSF forderte die Kriegsparteien auf, die Angriffe auf Wohngebiete einzustellen, einen sicheren Durchgang zu ermöglichen und die Infrastruktur vor weiterer Zerstörung und Plünderung zu schützen.

MSF forderte sie außerdem auf, die gezielten Formen der Gewalt und des Missbrauchs, einschließlich ethnischer und sexueller Gewalt, einzustellen.

Quelle: Reuters

Erfolgreiche Klage: 9.000 Euro Entschädigung für entlassene Kellnerin

Die Arbeiterkammer Burgenland erstritt für eine Kellnerin im Bezirk Oberwart rund 9.000 Euro, nachdem sie wegen einer Krankmeldung entlassen wurde. Das Urteil des Erstgerichts zugunsten der Servicemitarbeiterin, das vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde, ist rechtskräftig.

Oberwart. Die Arbeiterkammer Burgenland hat einer Gastronomiemitarbeiterin im Bezirk Oberwart etwa 9.000 Euro erkämpft. Die Frau war nach einer Krankmeldung gekündigt worden. Der Rechtsstreit dauerte ganze zwei Jahre.

Eine ungarische Kellnerin, die nach einer Krankmeldung entlassen wurde, wandte sich an die AK. Ihr wurde vorgeworfen, den Krankenstand vorgetäuscht zu haben, um sich einen nicht genehmigten Urlaub zu verschaffen, so die AK. Konkret teilte die Frau ihrem Chef mit, dass sie wegen einer hoch ansteckenden Viruserkrankung arbeitsunfähig sei, was zur Kündigung führte. Daraufhin suchte sie die Rechtsberatung der AK auf. Eine Rechtsexpertin überprüfte die Situation, und die Kellnerin konnte belegen, dass sie tatsächlich arbeitsunfähig gewesen war.

Das Erstgericht entschied zugunsten der Kellnerin und verurteilte den Chef zu einer Zahlung von über 9.000 Euro. Obwohl der Vorgesetzte Einspruch einlegte und den Fall an das Oberlandesgericht Wien weiterleitete, ist das Urteil nun rechtskräftig. Nur zu oft handeln Unternehmer, und zwar nicht allein in der Gastronomie, nach Gutdünken und Bauchgefühl. Dass von diesem Gefühl oft die Existenz einer Person abhängt, ist ihnen zweitrangig oder gar nicht klar. Erfolgt die Kündigung abrupt, scheinbar grundlos oder eben offensichtlich aus Ressentiment, empfiehlt es sich stets, zur AK zu gehen, um Informationen und Aufklärung über die eigene Situation einzuholen. Gleichzeitig macht es Sinn, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein und doppelte Rückendeckung zu genießen.

Schlussendlich ist es jedoch am wichtigsten, dass diese Kämpfe nicht zu Einzelkämpfen erstarren. Es empfiehlt sich weiters, gegen ein solches System zu kämpfen, das die Position eines Unternehmers erst schafft, der über Freud und Leid seiner Angestellten (nach Bauchgefühl) entscheiden kann.

Quelle: ORF

UAW tritt für Palästina ein: Protest gegen Netanyahus Besuch in den USA

Eine der größten Gewerkschaften in den USA hat einen entscheidenden Schritt unternommen, um die Arbeiterbewegung mit der Solidarität für Palästina zu vereinen. Die Autogewerkschaft United Auto Workers (UAW), die über 400.000 Arbeiter organisiert, kündigte an, sich an einer Massenmobilisierung zu beteiligen, um gegen den Besuch des israelischen Premierministers Benjamin Netanyahu im US-Kongress zu protestieren, wie Peoples Dispatch berichtet.

Die UAW hat auch in der Vergangenheit wichtige Schritte unternommen, um den Kampf des palästinensischen Volkes zu unterstützen. Sie war die erste große Gewerkschaft, die einen Waffenstillstand forderte, und ihre akademische Sektion trat in den Streik, nachdem die Polizei brutal ein Solidaritätszeltlager für Palästina an der Universität von Kalifornien angegriffen hatte.

„Diese Woche wird der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu in unseren Kongress kommen, um unsere Regierung um weitere Unterstützung für den Krieg zu bitten. Wir weisen diese Beleidigung all jener zurück, die Frieden und Gerechtigkeit fordern. Am Mittwoch, dem 24. Juli, wird sich die UAW zusammen mit dem National Labor Network for Ceasefire an einer Massenmobilisierung in Washington, DC beteiligen, um gegen Netanyahus Besuch zu protestieren und ein Ende aller US-Hilfen für diesen Krieg zu fordern“, erklärte die Gewerkschaft in einer Stellungnahme.

Diese Mobilisierung markiert einen bedeutenden Moment in der Geschichte der UAW und der breiteren Arbeiterbewegung, indem sie ihre Solidarität mit internationalen Friedens- und Gerechtigkeitsbewegungen zum Ausdruck bringt.

Quelle: Rikpunkt

PdA: „Keinen Cent mehr für die EU-Kriegstreiberpolitik in der Ukraine“

Die PdA nimmt zur jüngst beschlossenen Resolution des EU-Parlaments zur Ukraine Stellung und wirft den österreichischen Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Neos vor, die EU-Kriegstreiberpolitik zu unterstützen und das Neutralitätsgebot zu verletzen. Dass sich die SPÖ im EU-Wahlkampf als Verteidigerin der Neutralität darstellte, sei angesichts ihrer tatsächlichen Rolle Hohn und Spott gegenüber den Wählern.

Strassburg/Wien. Die Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und von Neos stimmten im EU-Parlament einer Resolution zu, in der alle EU-Länder, also auch das neutrale Österreich, aufgefordert werden, 0,25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Unterstützung des ukrainischen Militärs auszugeben. Damit verstoßen sie nach Ansicht der Partei der Arbeit gegen das Gebot der immerwährenden Neutralität, das im Verfassungsrang steht und an das sie als Mandatare auch im EU-Parlament gebunden sind.

SPÖ demoliert Neutralität mit dem Vorschlaghammer

„Es ist nicht weiter verwunderlich, dass ÖVP und NEOS die Neutralität weiter aushöhlen wollen. Auch über die Rolle der SPÖ wundern wir uns nicht“ schreibt die PdA in ihrer Stellungnahme. Die SPÖ spiele „keine eigenständige außenpolitische Rolle mehr“, sondern sie set ihren EU-Abgeordneten unter der Führung von Andreas Schieder voll in die EU-Kriegstreiberei eingebunden.

Die Sozialdemokratie besorge wieder einmal die Geschäfte des Monopolkapitals: „in diesem Fall vor allem des US-amerikanischen und europäischen militärisch-industriellen Komplexes, der Banken, wie die Raiffeisen-Gruppe aus Österreich und der Konzerne, die zum Teil vom Krieg und der immer höheren Staatsverschuldung der Ukraine profitieren“. Ebenso stünden schon viele US-amerikanische und europäische Kapitalgruppen für den danach stattfinden Ausverkauf der Ukraine bereit, darunter auch der Raiffeisen-Agrar-Konzern aus Österreich, der mit Agrana und Austria Juice schon in der Ukraine verankert ist.

Dass sich Schieder und Konsorten im EU-Wahlkampf als Verteidiger der Neutralität darstellen ließen, sei angesichts ihrer tatsächlichen Rolle Hohn und Spott gegenüber der österreichischen Bevölkerung: „Die SPÖ demoliert die Neutralität mit dem Vorschlaghammer und zieht damit Österreich immer weiter in die wahnwitzige Kriegstreiberpolitik der EU hinein.“

Parteivorsitzender Andreas Babler, der die EU früher heftig für ihre Aufrüstungs- und Kriegstreiberpolitik kritisiert hat, hat entweder in außenpolitischen Fragen nichts zu reden, oder er hat eine 180-Grad-Wendung vollzogen. Damit wird die SPÖ außenpolitisch von ÖVP und NEOS kaum mehr unterscheidbar und sie ist Teil des Kriegstreiber-Mainstreams. Die Grünen, die sich bei der Abstimmung über die Resolution enthalten hatten, werden von der Mainstream-Presse massiv angegriffen. Delegationsleiter Thomas Waitz muss ständig betonen, dass er ja eh „für die Ukraine-Unterstützung“, er aber bei der Resolution Bedenken wegen der Neutralität hatte. Gegen die Resolution stimmten die Abgeordneten der FPÖ, die sich als Neutralitätsverteidiger aufpudelt, obwohl sie im vorigen Jahrhundert noch einen NATO-Beitritt Österreichs forderte und die Eigenstaatlichkeit Österreichs infrage stellte, weil sie von Deutschnationalen dominiert wurde.

EU will Krieg eskalieren

Die beschlossene Resolution „fordert die Mitgliedstaaten (…) nachdrücklich auf, ihre militärische Unterstützung erheblich aufzustocken und die entsprechende Bereitstellung deutlich zu beschleunigen und die Kapazitäten ihrer Rüstungsindustrie zu erhöhen“. Sie „spricht sich nachdrücklich dafür aus, die Beschränkungen aufzuheben, die für den Einsatz von der Ukraine zur Verfügung gestellten westlichen Waffensystemen gegen militärische Ziele im Hoheitsgebiet Russlands gelten“. Das bedeutet, dass die Ukraine vom Westen gesteuerte und gelieferte Waffensysteme im russischen Kernland einsetzen könnte, und die Lieferländer spätestens damit zur unmittelbaren Kriegspartei werden würden.

Aktive Friedenspolitik und EU-Austritt gefordert

Die Partei der Arbeit Österreichs fordert, dass aus Österreich kein Cent mehr für die Fortsetzung des Krieges in der Ukraine ausgegeben wird. Sie setzt sich für realistische Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen ein. Von Österreichs politischer Kaste fordert sie, sich für eine aktive Neutralitäts- und Friedenspolitik einzusetzen. Waffenlieferungen über österreichisches Territorium sollen unterbunden werden. Die Partei der Arbeit ist für den Austritt Österreichs aus der EU und aus der NATO-Partnership for Peace. US-Militärstützpunkte sollen aus Europa verschwinden, imperialistische und Militärbündnisse aufgelöst werden.

Quelle: Partei der Arbeit