In Linz wurden die Leichen eines betagten Ehepaars gefunden. Der Mann soll die Frau mit einer Akku-Säge getötet und dann Suizid begangen haben.
Linz. Am vergangenen Samstag wurden auf einem privaten Grundstück im Süden der oberösterreichischen Landeshauptstadt die Leichen eines 84-jährigen Mannes und seiner 90-jährigen Lebensgefährtin gefunden. Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Mann seine Partnerin erst tötete und anschließend Suizid beging.
Die beiden Leichen wurden auf der Terrasse des Einfamilienhauses entdeckt, das das betagte Paar gemeinsam bewohnte. Beide wiesen schwere Schnittverletzungen auf. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen soll eine Akku-betriebene Säge als Tatwaffe verwendet worden sein.
Genauere Details zu den Todeszeitpunkten der beiden Pensionisten sollen erst durch die Obduktionen geklärt werden. Die Polizei hat bereits die Angehörigen der Verstorbenen verständigt. Hinweise auf die Beteiligung dritter Personen gibt es nicht.
Dieser neuerliche Frauenmord ist mehr als nur ein Einzelfall; er steht symptomatisch für ein tief verwurzeltes Problem in der österreichischen Gesellschaft. Statistiken zeigen seit Jahren, dass Frauen in Österreich überdurchschnittlich häufig Opfer von Gewalt in den eigenen vier Wänden werden. In vielen Fällen stammen die Täter aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Opfer – besonders oft sind es die eigenen Partner oder Ex-Partner.
Trotz drückender Überlegenheit und zahlreicher Chancen verlor Österreichs Nationalteam im EM-Achtelfinale 1:2 gegen die Türkei. Das Fußballspiel wurde durch rechtsextreme Vorfälle überschattet.
Leipzig/Wien. Das österreichische Nationalteam hat am Dienstagabend eine bittere Niederlage im Achtelfinale der Europameisterschaft erlitten. Trotz einer dominanten Vorstellung und 21 Torschüssen unterlag das ÖFB-Team der Türkei mit 1:2. Österreichs Spieler und Trainer zeigten sich tief enttäuscht über das Ausscheiden, während rechtsextreme Vorfälle die Veranstaltung zusätzlich überschatteten.
Die Partie begann denkbar ungünstig für Österreich, als Merih Demiral bereits in der ersten Spielminute nach einer Ecke das 1:0 für die Türkei erzielte. Obwohl die österreichische Mannschaft im weiteren Verlauf zahlreiche Chancen kreierte, gelang es nicht, den Ball im gegnerischen Tor unterzubringen. Besonders bitter verlief die Schlussphase, als Mert Günok eine herausragende Parade gegen Christoph Baumgartner zeigte und so den türkischen Sieg sicherte.
Trainer Ralf Rangnick fand nach dem Spiel deutliche Worte: „Wenn man sieht, was wir heute alles in dieses Spiel investiert haben und wie viele Torchancen wir ausgelassen haben, dann fühlt sich das Ganze schon ziemlich grotesk und surreal an. Ich glaube nicht, dass die Mannschaft gewonnen hat, die über das gesamte Spiel die bessere Mannschaft war.“ Baumgartner und andere Spieler wie Marko Arnautovic und Michael Gregoritsch äußerten ebenfalls ihre Enttäuschung über das unglückliche Aus.
Rangnick betonte, dass das Team an der Chancenverwertung gescheitert sei. „Der eine Vorwurf, den wir uns machen können, ist, dass wir aus den Chancen zu wenig gemacht haben. Im Play-off geht es darum, Spiele zu entscheiden,“ so der Teamchef. Trotz der Niederlage gab es auch Lob für die kämpferische Leistung der Mannschaft, die sich bis zur letzten Minute gegen das Ausscheiden stemmte.
Am Spielfeld wie auch abseits des Stadions kam es zu mehreren rechtsextremen Vorfällen. Bereits vor dem Anpfiff in Leipzig trübten Berichte über rassistische Parolen österreichischer Fans die Vorfreude auf das Spiel. Ein Video des Schweizer Fernsehens (SRF) zeigte „Fans“ der ÖFB-Auswahl, die in der Stadt zur Melodie des Liedes „L’amour toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grölten. Die Leipziger Polizei bestätigte, dass sie Ermittlungen aufgenommen hat.
Während des Spiels sorgte der türkische Nationalspieler Merih Demiral nicht nur mit sportlicher Leistung für Aufregung. Seinen zweiten Treffer feierte er mit dem faschistischen Wolfsgruß, einem Symbol der rechtsextremen türkischen „Grauen Wölfe“. Die UEFA hat mittlerweile ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In Wien, wo tausende Menschen das Spiel bei Public Viewings verfolgten, kam es ebenfalls zu Ausschreitungen. Besonders am Hauptbahnhof gerieten türkische Gruppen mit Kurdinnen und Kurden sowie Syrerinnen und Syrern aneinander, was zu mehreren Verletzten führte. Insgesamt wurden 45 Anzeigen erstattet, darunter auch für das Zeigen des in Österreich verbotenen Wolfsgrußes. 18 Personen wurden verletzt. Die Polizei nahm drei Personen wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt fest.
Nach der ersten Runde der Wahlen zur französischen Nationalversammlung ist vieles offen. Die Präsidentenpartei ist auf Unterstützung der sozialdemokratisch-grün-linken “Neuen Volksfront” angewiesen, um Le Pens RN zu bekämpfen.
Paris. Die von Präsident Emanuel Macron nach dem für seine Partei verheerenden EU-Urnengang vorgezogene französische Parlamentswahl erbrachte vorhersehbare Ergebnisse: Nur 76 der zu bestimmenden 577 Mandate sind im ersten Wahlgang vergeben, im Rest der Wahlkreise kommt es zur Stichwahl. In dieser wird eine relative Mehrheit reichen, um den jeweiligen Sitz zu gewinnen.
Insofern sagen die Prozentanteile der verschiedenen Parteien und Bündnisse nicht allzu viel aus. Trotzdem ist bemerkenswert, dass die rechtsextreme Liste “Rassemblement National” (RN) von Marine Le Pen hier klar den ersten Platz belegte mit insgesamt 33,15 Prozent der Stimmen, gefolgt von der linken “Neuen Volksfront” (NFP, 28,14 Prozent) und Macrons Konstrukt “Ensemble” (21,27 Prozent). Die einst mächtigen konservativen Gaullisten erreichten in Form der “Republikaner” nur noch 6,57 Prozent.
In Mandaten kann man bislang lediglich sagen, dass der RN und andere rechtsextreme Verbündete 41 Parlamentssitze sicher haben, die NFP 32, “Ensemble” zwei und die Republikaner überhaut nur einen. Die tatsächliche Entscheidung wird also im zweiten Wahldurchgang erfolgen, in dem sich die Frage stellt, ob der RN eine Regierungsmehrheit von 289 Abgeordneten erreichen wird.
Um das zu verhindern, haben Emanuel Macron und NFP-Chef Jean Luc Mélenchon mehr oder minder ein Übereinkommen getroffen. Dieses besteht darin, dass in allen Wahlkreisen, wo die “Ensemble”- oder NFP-Kandidatur nur auf dem dritten Platz rangiert, auf einen Antritt im zweiten Wahlgang verzichtet wird – stattdessen gibt es den Aufruf, für den jeweiligen erst- oder zweitplatzierten “Ensemble”- bzw. NFP-Kandidaten zu stimmen, um den RN zu besiegen.
Diese Entscheidung für einen “Republikanischen Damm” ist Macron wohl nicht leicht gefallen. Mit den Sozialdemokraten, denen er früher selbst angehörte, und den Grünen hat er zwar keinerlei Probleme, aber zumindest von Mélenchons Partei LFI sowie der nominell kommunistischen Partei PCF muss er sich distanzieren. Grund dafür gibt es nicht, denn beide linksradikale Organisationen sind gänzlich harmlos. Daher ist bereits die “Neue Volksfront” ein sozialdemokratischer Irrweg, die abermalige Unterstützung Macrons ist die logische, aber erbärmliche Konsequenz. Neuerlich könnte die “Angst” vor der rechtsextremen Le Pen, die selbst um konservative Akzeptanz bemüht ist, Macrons indirekte Lebensversicherung sein – wie schon bei der letzten Präsidentschaftswahl.
Welche Regierungsmehrheiten oder ‑minderheiten sich dann tatsächlich ergeben, ist allerdings weitgehend offen. Der RN wird massiv gewinnen, aber vermutlich keine eigene Mehrheit erlangen und unterstützende Republikaner brauchen. Aber auch für die liberale Präsidentenpartei sowie für die Volksfrontparteien wird es natürlich nicht reichen. Daher ist zu erwarten, dass es nach der Stichwahl so oder so eine weitere prinzipienlose Kollaboration geben wird – mit einer weiteren arbeiter- und volksfeindlichen Regierung.
Wien. Im Rahmen einer Operation gegen den organisierten Rechtsextremismus durchsuchten Einsatzkräfte der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Häuser in acht Bundesländern und stellten einschlägiges Beweismaterial sicher. Im Fokus der Ermittlungen standen 15 Personen, von denen eine festgenommen wurde.
Die behördliche Aktion war das Ergebnis von Ermittlungen gegen die rechte Szene. Laut Medienberichten solle damit das Ziel verfolgt werden, rechtsextreme Strukturen zu zerschlagen und kriminelle Aktivitäten zu unterbinden. Man sprach von einem „bedeutenden Erfolg“ und erklärte, dass die Festnahme und Sicherstellungen eine klare Botschaft an Extremisten senden würde.
Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche NS-Devotionalien, darunter Kleidungsstücke mit rechtsextremen Symbolen, sowie eine erhebliche Menge an Datenträgern sichergestellt. Diese Beweismittel werden derzeit forensisch ausgewertet. Die Behörden sehen in den Ergebnissen dieses Einsatzes eine Bestätigung ihrer Entschlossenheit, auch künftig konsequent gegen extremistische Netzwerke und Einzeltäter vorzugehen.
Die Bedrohung durch rechtsextreme Aktivitäten nehme laut Innenministerium zu. Es sei eine politisch motivierte Gewaltbereitschaft erkennbar, die durch den Besitz großer Mengen an Waffen weiter erhöht werde. Der andauernde Nahostkonflikt biete dem Rechtsextremismus zudem einen Nährboden, um ihre anti-migrantischen und islamfeindlichen Haltungen zu verbreiten. Dabei nutzten sie vermehrt alternative Medien zur Verbreitung von Desinformation und tarnen ihre rassistischen Einstellungen durch verschleiernde Rhetorik.
Berlin/BRD. Die linke Tageszeitung „junge Welt“ (jW) sieht sich seit Jahren zunehmender staatlicher Repressionen ausgesetzt. Diese juristischen Angriffe zielen darauf ab, die Zeitung als linkes und marxistisches Medium in der Bundesrepublik Deutschland zu diskreditieren und wirtschaftlich zu schwächen. Der Verfassungsschutz und staatliche Institutionen haben die „junge Welt“ wiederholt als „linksextremistisch“ eingestuft und deren Nennung in Verfassungsschutzberichten verteidigt. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Pressefreiheit, sondern auch auf das Grundrecht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland.
Bereits seit 1998 taucht die „junge Welt“ als einzige Tageszeitung im Verfassungsschutzbericht auf. Die Zeitung wird als „bedeutendstes und auflagenstärkstes Medium im Linksextremismus“ bezeichnet, was erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Werbeplätze im öffentlichen Raum und auf Bahnhöfen werden ihr verweigert, und auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden bezahlte Werbespots nicht ausgestrahlt. Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und behindern die redaktionelle Arbeit der Zeitung massiv. Insbesondere wird der Zugang zu Werbeplätzen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen und im Rundfunk eingeschränkt. All diese wirtschaftlichen Sanktionen erschweren es der Zeitung, ihre Reichweite zu vergrößern und neue Abonnenten zu gewinnen.
Die staatlichen Angriffe gegen die „junge Welt“ werden offiziell mit ihrer marxistischen Ausrichtung begründet. Der Verfassungsschutz wirft der Zeitung vor, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen, und begründet dies unter anderem mit der positiven Berichterstattung über das sozialistische Kuba oder über Venezuela. Auch die Durchführung der Rosa-Luxemburg-Konferenz wird als Beleg für „umstürzlerische Absichten“ gewertet. Diese ideologische Haltung wird von der deutschen Bundesregierung als Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung diffamiert. In offiziellen Stellungnahmen wird betont, dass die „junge Welt“ mehr sei als ein journalistisches Produkt, sondern eine „Struktur“, die einen gesellschaftlichen Umsturz herbeiführen wolle.
Zahlreiche Juristinnen und Juristen wie auch Menschenrechtsorganisationen sehen in den Angriffen auf die „junge Welt“ einen gefährlichen Präzedenzfall für die Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland. Rolf Gössner, Jurist und Publizist, der selbst jahrzehntelang vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, betont die ideologische Gesinnungskontrolle durch den Geheimdienst und warnt vor den weitreichenden Folgen für die demokratische Kultur. Gössner weist darauf hin, dass der Verfassungsschutz eine Definitionsmacht über „extremistische“ Bestrebungen beansprucht, die es ihm erlaubt, politische Gegner zu stigmatisieren und aus dem demokratischen Diskurs auszugrenzen.
Die ökonomischen Auswirkungen der Verfassungsschutzbeobachtung sind gravierend. Wie erwähnt, wird die „junge Welt“ daran gehindert, Werbeflächen zu mieten und bezahlte Werbespots auszustrahlen. Doch nicht nur das: Die redaktionelle Arbeit der Zeitung wird durch die staatliche Repression massiv in Mitleidenschaft gezogen. Autorinnen und Autoren sowie Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner werden abgeschreckt, mit der „jungen Welt“ zusammenzuarbeiten, und Institutionen verweigern Presseauskünfte. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die „Wirkmächtigkeit“ der Zeitung zu beschneiden und ihre ökonomische Grundlage zu untergraben.
Der Verlag 8. Mai GmbH, der die „junge Welt“ herausgibt, hat Klage gegen die BRD eingereicht. Am 18. Juli 2024 wird das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage verhandeln. Ziel des Verlags ist es, die Nennung der Zeitung im Verfassungsschutzbericht als verfassungswidrig einstufen zu lassen. So wird argumentiert, dass die Überwachung und Stigmatisierung durch den Verfassungsschutz die Presse‑, Meinungs- und Berufsfreiheit der Betroffenen massiv einschränken. Die rechtlichen Schritte gegen die Bundesrepublik sind jedoch nicht nur kostspielig, sondern auch langwierig. Der Verlag rechnet mit Prozesskosten von über 100.000 Euro und ist auf die Unterstützung seiner Leserinnen und Leser angewiesen, damit der Rechtsstreit durchgestanden werden kann.
Der Kampf der Tageszeitung gegen die staatliche Repression hat bereits mehrere Jahre in Anspruch genommen. So hat der Verlag auch eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Nennung der „jungen Welt“ im Verfassungsschutzbericht bis zur endgültigen Entscheidung zu stoppen, was jedoch abgelehnt wurde. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen lassen befürchten, dass die juristische Auseinandersetzung noch lange andauern wird. Der Verlag ist aber entschlossen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu gehen.
Redaktion, Verlag und Genossenschaft rufen in einer Sonderausgabe der „junge Welt“ zu breiter Unterstützung auf, um die Pressefreiheit zu verteidigen. Sie betonen, dass der Kampf gegen staatliche Repressionen nicht allein im Interesse der „jungen Welt“, sondern im Interesse aller Medien und der gesamten Gesellschaft geführt werden müsse. Die Sonderausgabe, die in hoher Auflage erscheint und anderen Zeitungen beigelegt wird, soll die breite Öffentlichkeit sensibilisieren und zur Mobilisierung für die Pressefreiheit beitragen.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat erbrachte der Juni 2024 einen weiteren Anstieg bei den Arbeitslosenzahlen. Dies entspricht einer Quote von bereits 6,2 Prozent.
Wien. Die Arbeitslosenzahlen in Österreich steigen weiter an. Ende Juni 2024 waren 338.051 Personen beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos oder in Schulung gemeldet. Dies sind um 30.319 oder 9,9 Prozent mehr als Ende Juni 2023. Die Arbeitslosenrate erhöhte sich somit im Jahresvergleich um 0,5 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent.
Besonders – und überdurchschnittlich – betroffen sind die Bereiche Warenerzeugung/Industrie (plus 16,4 Prozent), die Baubranche (16,2), das Verkehrs- und Lagerwesen (12,5), der Handel (zwölf) sowie Gastronomie und Beherbergung (11,2). Ebenfalls hohe Zuwächse an Arbeitslosen gab es bei der Leiharbeit (plus 8,1 Prozent) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (7,6).
Im Bundesländervergleich gibt es die höchste Arbeitslosenrate in Wien mit 10,7 Prozent, danach folgen mit etwas Abstand das Burgenland (5,8), Niederösterreich (5,7), Kärnten (5,5), die Steiermark (5,2), Vorarlberg (5,1) und Oberösterreich (4,2). Besonders niedrige Quoten gibt es in Tirol (3,4 Prozent) und Salzburg (3,3).
Verantwortlich für die steigenden Arbeitslosenzahlen sind mangels Wirtschaftswachstum ausbleibende Aufträge, Personalabbau und Pleiten, die Ausdruck der fehlerhaften Funktion des kapitalistischen Wirtschaftssystems sind. Aber auch der imperialistische Sanktions- und Wirtschaftskrieg der EU gegen Russland bedeutete v.a. eine ökonomische Selbstbeschädigung, die zulasten der Arbeiterklasse geht.
La Paz. Die bolivianische Polizei hat im Zuge der Ermittlungen nach dem gescheiterten Putschversuch 21 Militärs festgenommen, gegen 17 von ihnen wurden Haftbefehle erlassen. Zudem wird nach 13 pensionierten Militärangehörigen gefahndet. Die Anklage umfasst bisher „bewaffneter Aufstand, Angriff auf den Präsidenten und Zerstörung von öffentlichem und privatem Eigentum“. Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Anklagen auf versuchten Mord erweitert werden könnten.
Präsident Luis Arce bestätigte, dass die Oberkommandierenden aller drei Teilstreitkräfte am Putschversuch beteiligt waren. Mindestens 14 Menschen wurden bei dem Angriff verletzt, einige durch Schüsse. Arce erklärte, dass zwei Treffen im Generalstab stattfanden, bei denen die Entscheidung zur Durchführung des Putschversuchs getroffen wurde. Diese Treffen fanden am Dienstag und Mittwoch vor dem Putschversuch statt und umfassten nicht nur aktive Militärs, sondern auch pensionierte Angehörige der Streitkräfte und zivile Personen.
Arce räumte ein, dass seine Regierung von General Juan José Zúñiga, der die Aktion angeführt hatte, getäuscht worden sei. Die militärische Spionageabwehr habe versagt, und die Regierung sei über die militärischen Bewegungen und Vorbereitungen, die sich seit Monaten angebahnt hätten, völlig uninformiert gewesen. Der Nachrichtendienst habe seine Informationen nie an das Verteidigungsministerium und den Staatspräsidenten weitergeleitet. Eine Untersuchung dieser Versäumnisse wurde eingeleitet.
Neue Aussagen von Zúñiga im Polizeiverhör brachten weitere Hintergründe ans Licht. Zúñiga soll den Evangelikalen Aníbal Aguilar als den „Chef-Ideologen“ des Putschversuchs bezeichnet haben. Aguilar, der als „Analyst für internationale Beziehungen“ in den Medien auftrat, habe seit Mai als Zúñigas „persönlicher Berater“ fungiert und ihn überredet, die Macht zu ergreifen und Neuwahlen auszurufen. Aguilar ist Mitglied des Nationalen Christenrates und Berater des Verteidigungsministeriums.
Präsident Arce betonte die wichtige Rolle des bolivianischen Volkes, das sich massenhaft auf den Straßen gegen den Putschversuch versammelte. Er lobte die „Kraft des Volkes“, die dazu beigetragen habe, den Putschversuch zu vereiteln. Arce hob zudem die internationale Unterstützung hervor, die seiner Regierung zusätzlichen Rückhalt gegeben habe.
Der ehemalige General Juan José Zúñiga wurde zunächst zu einer präventiven Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft und andere Regierungsstellen unterstützten den Antrag aufgrund der Schwere der Ereignisse. Staatsanwalt Cesar Siles erklärte, dass dies ein „gutes Signal“ für den Fortgang der Ermittlungen sei. Zúñiga wird Terrorismus und bewaffneter Aufstand vorgeworfen, was mit bis zu 30 Jahren Haft bestraft werden könnte.
Die politischen Spannungen in Bolivien hatten sich zuletzt deutlich verschärft. Denn der ehemalige Präsident Boliviens, Evo Morales, plant, gegen seinen früheren Verbündeten Arce anzutreten, was zu einem tiefen Riss in der regierenden sozialistischen Partei und zu größerer politischer Unsicherheit führen dürfte.
Mensur Suljović und Rowby-John Rodriguez schaffen es bei der Team-WM der professionellen Dartspieler sensationell bis ins Finale. Dort müssen sie jedoch Topfavorit England den Vortritt lassen.
Frankfurt am Main. Mensur Suljović und Rowby-John Rodriguez holten bei den World Champioships of Darts die Silbermedaille und kürten sich damit zum Vizeweltmeister im Teambewerb – ein Titel, den die beiden österreichischen Dartspieler schon 2021 gewonnen hatten, als man in einem spannenden Finale Schottland unterlag. Seither ist es jedoch bei beiden nicht ganz nach Wunsch verlaufen – sie rangieren jeweils nur noch außerhalb der Top-50 in der Weltrangliste -, weshalb der neuerliche Silbercoup als regelrechte Sensation anzusehen ist.
In der Gruppenphase begannen Suljović und Rodriguez mit sicheren Siegen gegen China (4:0 Legs) und Guyana (4:1), auch im Achtelfinale gegen Taiwan behielt man stets die Kontrolle (8:4). Das Viertelfinal-Duell mit Kroatien, das zuvor überraschend Wales eliminiert hatte, wurde zur Nervenschlacht: Am Ende gewann das österreichische Duo mit 8:7. Im Semifinale wartete Belgien, doch Suljović und Rodriguez behielten als klare Außenseiter die Oberhand (8:3) und zogen sensationell ins Finale ein. Dort war allerdings nichts mehr zu holen: Gegen das topgesetzte englische Team, bestehend aus Luke Humphries und Michael Smith, konnte man nur zwischendurch mithalten, schließlich ging das Endpiel mit 10:6 an die Engländer.
Der zweite Platz ist als großer Erfolg zu verbuchen, der alles andere als selbstverständlich oder erwartbar war. Suljović und Rodriguez müssen den Rückwind durch den Vizeweltmeistertitel als Team nun auch im Einzel in baldige Fortschritte umsetzen. Nach gegenwärtigem Stand der Dinge wären beide nicht für die Einzel-WM im kommenden Dezember qualifiziert – und das muss sich natürlich rasch ändern.
Klagenfurt. Im vergangenen Jahr führte die Lebensmittelaufsicht des Bundeslandes Kärnten 6.200 Kontrollbesuche durch, wobei 17 Betriebe aufgrund von Verstößen geschlossen wurden. Diese Zahl ist höher als im Vorjahr.
Die zuständige Landesrätin und Gesundheitsreferentin, Beate Prettner (SPÖ), betonte, dass die Kontrollen im Jahr 2023 zugenommen haben. „Wir beobachten, dass die Verbraucher seit der Coronapandemie aufmerksamer geworden sind,“ sagte Prettner. Es sei auch die Anzahl der Verstöße und Beanstandungen gestiegen, was die Wichtigkeit gründlicher Kontrollen unterstreiche.
Edeltraud Kovacs, Leiterin der Lebensmittelaufsicht des Landes, erklärte, dass ihre 17-köpfige Fachkräfte-Gruppe im vergangenen Jahr rund 200.000 Kilometer zurückgelegt habe, um Gastronomiebetriebe, Lebensmittelgeschäfte, Bauernmärkte und Festzelte zu kontrollieren. Von den 17 geschlossenen Betrieben befanden sich 13 im ländlichen und vier im städtischen Bereich. Betroffen waren sowohl Lebensmittelhändler, darunter eine Bäckerei, als auch gastronomische Betriebe.
Von den 6.200 Kontrollbesuchen im Vorjahr erfolgten 207 aufgrund von Verbraucherbeschwerden, was einen neuen Höchststand darstelle. Die meisten Beschwerden bezogen sich auf irreführende Angaben zu Lebensmitteln, aber auch mikrobiologische Verunreinigungen und Hygienemängel wurden häufig beanstandet.
Im Kärntner Institut für Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und Umwelt (ILV) wurden Proben von Lebensmitteln untersucht. Leiter der Untersuchungsstelle, Gunther Vogl, berichtete, dass das ILV im vergangenen Jahr 42 Mal aufgrund von ärztlichen Verdachtsmeldungen zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen zum Einsatz kam. In fast der Hälfte der Fälle wurden krankheitserregende Ursachen in den Lebensmitteln gefunden.
Im Jahr 2023 wurden drei zusätzliche Schwerpunktkontrollen durchgeführt, die vor allem schlechte Ergebnisse zum Vorschein brachten. Die Kontrollen, die sich auf Würste, Schinken und Kebab-Lokale konzentrierten, zeigten zahlreiche Beanstandungen. Bei Würsten wurden 50 Prozent der Proben beanstandet, hauptsächlich wegen irreführender Haltbarkeitsangaben und erhöhter Keimzahlen. Beim Schinken war das Ergebnis noch schlechter: In 90 Prozent der Proben handelte es sich um Ersatzprodukte, die nicht als Schinken deklariert werden dürften.
Die Kontrollen in Kebab-Lokalen erfolgten nach einem Todesfall in Kärnten aufgrund von Kebap-Verzehr. In Kärnten wurden 94 Kebab-Betriebe überprüft, wovon zwei wegen unmittelbarer Gefahr geschlossen werden mussten.
Wikileaks-Gründer Julian Assange ist frei. Nach einem Deal mit der US-Justiz ist er in seinem Heimatland Australien gelandet. Er verbrachte die letzten vierzehn Jahren in einem Zimmer in der ecuadorischen Botschaft in London oder in Isolationshaft in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis.
London/Washington. Durch einen Deal seiner Anwälte mit dem US-Staat musste Wikileaks-Gründer Julian Assange in London freigelassen werden. Er musste vor einem US-Gericht in einem US-Überseegebiet ein Schuldeingeständnis in einem Punkt unterzeichnen und war dann ein freier Mann. Inzwischen ist er in sein Heimatland Australien zurückgekehrt, wo ihn seine Freunde und Familie, ganz besonders seine Frau und die beiden kleinen Söhne, die ihn noch nie in Freiheit gesehen hatten, begrüßen konnten.
Für Julian Assange endet damit eine Zeitdauer von vierzehn Jahren, in denen er de facto eingesperrt war. Erst in der ecuadorianischen Botschaft in London, die er nicht verlassen konnte, und dann im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, in dem er 23 Stunden am Tag allein in einer Zelle verbringen musste.
Belege für die kriminelle Kriegs- und Besatzungspolitik der USA veröffentlicht
Aber gehen wir zurück zum Zeitpunkt, da alles begann: Assange hat 2009 zwei riesige Informationsspeicher vom US-Militär erhalten – die afghanischen und irakischen Kriegsprotokolle. Diese enthielten fast eine halbe Million Aufzeichnungen, die meist als „geheim“ eingestuft wurden. Sie werfen ein wenig schmeichelhaftes Licht auf die Operationen im Namen von „freedom and democracy“ und decken zahlreiche Verbrechen der US-Army auf. Das „Kollateralmord“-Video, in dem ein Kampfhubschrauber elf unbewaffnete Zivilisten, darunter zwei Reuters-Journalisten niedermähte, während die Besatzung jauchzte, war das abstoßendste Beispiel für die kriminelle Kriegs- und Besatzungspolitik der USA. Auch die Praktiken des US-Auslandsgeheimdienstes CIA wurden aufgedeckt.
Der Weg, auf dem diese „Kriegsprotokolle“ vollständig veröffentlicht wurden, ist verschlungen und kompliziert und umfasst Nachrichtenplattformen wie den Guardian und die New York Times, die zuerst mit Assange zusammenarbeiteten und ihm dann den Rücken kehrten, als eine andere Leaks-Plattform, Cryptome, sie vollständig veröffentlichte, was WikiLeaks dazu veranlasste, diesem Beispiel zu folgen.
Das volle Ausmaß und die Art des anschließenden Versuchs der USA, den Australier gefügig zu machen, werden möglicherweise erst in vielen Jahren bekannt sein. Die Obama-Regierung erwog eine Strafverfolgung und gab dann die Idee auf. Das änderte sich mit der Wahl von Donald Trump und der Ernennung des ehemaligen CIA-Chefs Mike Pompeo zum Außenminister im Jahr 2018.
Eine verrückte Reihe von Anklagen auf der Grundlage des US-Spionagegesetzes wurde ausgeheckt. Vom CIA wurden Pläne erwogen, Assange auf den Straßen Londons zu ermorden oder zu entführen. Eine umfangreiche Abhöraktion wurde durchgeführt, um Assanges vertrauliche Treffen mit Anwälten abzuhören.
Als die Ecuadorianer ihren Gast 2019 – nach dem Sieg eines rechten Präsidentschaftskandidaten – aus der Botschaft verwiesen, wurde er verhaftet und in Großbritanniens sicherstem Gefängnis – Belmarsh am südlichen Rand Londons – inhaftiert.
Internationale Bewegung zur Freilassung
In der Zeit seiner Gefangenschaft arbeiteten seine Unterstützer – zunächst eine Handvoll Journalisten und seine Familie –, ein Vater, ein Halbbruder und Vater sowie Anwälte in Großbritannien und den USA und eine Anwältin, Sara Gonzalez Devant (inzwischen heißt sie Stella Assange), die ihm später zwei Söhne gebar, die ihn nur in Gefangenschaft kennengelernt haben, daran, eine Bewegung aufzubauen, um ihn zu verteidigen und zu befreien.
Es war ein harter Kampf. Die US-amerikanischen und britischen Medien, die von der Dokumentation seiner Wikileaks-Organisation über US-Kriegsverbrechen profitierten, wandten sich weitgehend gegen ihn, als er von US-Staatsanwälten verfolgt wurde.
Typischerweise wiederholten dieselben Nachrichtenorganisationen, wenn sie über seinen Fall berichteten, in ihren Artikeln über ihn die falsche Anschuldigung, dass er von schwedischen Staatsanwälten gesucht wurde, weil er angeblich zwei Frauen in Schweden „vergewaltigt“ hatte. Sie fügten in solche Geschichten auch routinemäßig unnötige Zitate von Politikern ein, die seinen Charakter verleumdeten, und sogar von Journalistenkollegen, die seine Behauptung, einer von ihnen zu sein, in Frage stellten, zusammen mit dem widerwilligen Eingeständnis, dass die US-Spionagevorwürfe gegen ihn eine Bedrohung für die sogenannte Pressefreiheit darstellten.
Aber allmählich setzte sich die Wahrheit durch, und der Druck wuchs weiter: in Großbritannien gegen seine Auslieferung und gegen die Besessenheit der USA, den Fall gegen ihn weiterzuverfolgen, und in Australien, dass die Regierung in Canberra ihre jahrelange unterwürfige und gefühllose Akzeptanz der Misshandlung eines australischen Bürgers durch eine US-Regierung, die auf Rache aus war, beendete. Diese internationale Bewegung zur Befreiung Assanges wurde größer und lauter, als eine neue Labour-Regierung die vorherige konservative in Australien ersetzte und der Labor-Premierminister Anthony Albanese Präsident Biden offen aufforderte, das Verfahren gegen seinen Landsmann Assange einzustellen.
Am Ende war es diese langsam und mühsam entwickelte internationale Bewegung zur Befreiung Assanges, die die Biden-Regierung dazu zwang, Assange einen Deal anzubieten. Berichten zufolge wurde ihm und seinen Anwälten gesagt, dass die USA seiner Freilassung zustimmen würden, wenn er sich in einem Anklagepunkt des Diebstahls von US-Militärgeheimnissen (den Beweisen für Kriegsverbrechen) schuldig bekennen würde, und einer Haftstrafe von fünf Jahren zustimmt, die durch die Anrechnung der über fünf Jahre, die er im Belmarsh-Gefängnis verbracht hatte, ohne verurteilt worden zu sein, schon abgesessen hat.
Natürlich wird von US-Beamten jetzt viel über dieses Schuldeingeständnis gesprochen, aber es ist wichtig, zu bedenken, was Assange erwartet hätte, wenn er an ein Gericht in Washington, D.C. ausgeliefert worden wäre. Mit einer Anklage in 17 Punkten nach dem Spionagegesetz von 1917, einem Anklagepunkt der Ermutigung von Hackern und der Unterstützung des NSA-Whistleblowers Edward Snowden bei der Flucht nach Russland, hätte die Gesamthaftstrafe bei einer Verurteilung in all diesen Anklagepunkten 175 Jahre Gefängnis betragen.
Die Dringlichkeit des US-Angebots, das für Assange und sein Verteidigungsteam offenbar etwas überraschend kam, hatte mit der Realität zu tun, mit der die USA konfrontiert waren, wenn es um seine mögliche Flucht aus ihrer Falle ging: Dies wurde zumindest möglich, als zwei Richter des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs im vergangenen Jahr nach vielen Ablehnungen eine Entscheidung des britischen Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2022 aufhoben, die Assange das Recht verweigerte, seine Auslieferung anzufechten. Die Richter zeigten sich nicht überzeugt von den US-Versprechungen, dass er ein faires Verfahren vor einem US-Gericht erhalten würde. Die beiden Richter des Obersten Gerichtshofs bereiteten sich darauf vor, seine Argumente gegen die Auslieferung noch in diesem Monat zu überprüfen.
Es ist natürlich nicht abzusehen, wie sie regiert hätten, aber der Washingtoner Albtraum, dass er in Großbritannien frei herumläuft, war mehr, als Biden, Generalstaatsanwalt Merrick Garland und die nationalen Sicherheitsbehörden der USA, die auf eine lange Haftstrafe in den USA drängen, tolerieren konnten. Sie brauchten zumindest das Feigenblatt eines Schuldeingeständnisses. Davon, der größte staatliche Terrorist der Welt zu sein, wird die USA auch das nicht freisprechen. Denn in diesem Fall – wie in vielen anderen auch – hat sich der Beschuldigte zum Ankläger aufgespielt. Assange hat das bleibende Verdienst, der Welt gezeigt zu haben, wie die USA wirklich sind. Möge er in nächster Zeit im Kreise seiner Familie Erholung von den vielen Torturen finden, die er über sich ergehen lassen musste.
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