HomePanoramaHandelsgericht Wien: Irreführende Praktiken von Amazon Prime gesetzeswidrig

Handelsgericht Wien: Irreführende Praktiken von Amazon Prime gesetzeswidrig

Das Handelsgericht Wien hat Amazon wegen intransparenter Klauseln in den Vertragsbedingungen seines Prime-Mitgliedschaftsprogramms gerügt. Die Kritik betrifft vor allem die Darstellung von Mitgliedsgebühren und Einschränkungen beim Widerrufsrecht.

Wien. Das Handelsgericht Wien hat den Konzernriesen Amazon EU S.à.r.l. wegen intransparenter und gesetzeswidriger Bestandteile in den Vertragsbedingungen seines Prime-Mitgliedschaftsprogramms scharf kritisiert. Bestimmte Klauseln wurden vom Gericht als gesetzeswidrig eingestuft. Die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums eingereichte Klage zielte auf acht spezifische Vertragsinhalte ab, die wesentliche Aspekte wie Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht betreffen. 

Die Kritik des Gerichts konzentrierte sich vor allem auf die undurchsichtige Darstellung von Mitgliedsgebühren und restriktive Bedingungen beim Widerrufsrecht. Ein Hauptkritikpunkt war eine Klausel, die Kundinnen und Kunden über einen Link lediglich zu einer allgemeinen Hilfe-Seite führte, statt direkt zu den Informationen über Mitgliedschaftsmodelle und ‑gebühren. Das Gericht stufte diese Praxis als intransparent und irreführend ein, da sie es den Verbrauchern unnötig erschwert, wesentliche Vertragsdetails einzusehen.

Noch deutlicher war die Kritik an der Regelung des Widerrufsrechts. Amazon suggerierte den Verbrauchern fälschlicherweise, dass der Widerruf nur auf bestimmte, von Amazon vorgegebene Weise möglich sei. Diese Irreführung könnte Kunden davon abhalten, ihr gesetzlich zugesichertes Widerrufsrecht auszuüben, da die vorgeschriebenen Methoden umständlicher sind als beispielsweise eine formlose E‑Mail.

Quelle: VKI

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