Weil der Hybridwolf, also ein Wolf, der auch Gene eines Hundes hat, angeblich nicht unter die strengen Schutzbestimmungen fällt, sieht der Kärntner ÖVP-Jagdreferent diese Tiere als Lizenz zur Ausrottung ganzer Rudel. Er hat aber unrecht. Die Hybriden gelten bis in die vierte Generation ebenso als geschützte Wildtiere wie der Wolf.
Klagenfurt. Die Kärntner Landwirtschaftskammer, der Jagdreferent des Landes und der Landesjägermeister haben eine Lücke entdeckt, mir der sie glauben, mehr Wölfe abschießen zu können. Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, nach der die Wölfe als geschützt gelten, gelte nämlich nicht für sogenannte Hybridwölfe. Das sind Tiere, die auch Gene des Hundes in sich tragen, und vermutlich aus Verpaarungen mit Straßenhunden aus anderen Ländern stammen.
Fast entzückt sagt ÖVP-Landesjagdreferent Martin Gruber: „Das bedeutet: Hybridwölfe könnten ohne weiteres abgeschossen werden, gleiches gilt auch für Rudel, wenn auch nur ein Tier davon ein Hybridwolf ist“. Freie Bahn für Wolfstreibjagden also, wenn ganze Rudel ausgerottet werden dürfen. Das Problem für die schießwütigen Wolfsgegner besteht nur darin, dass rein optisch ein reinrassiger Wolf von einem Hybridwolf kaum unterscheidbar ist. In Kärnten will man daher den nächsten Schritt setzen: Ab sofort wird die Losung, also die Ausscheidungen von Wölfen in ganz Kärnten gesammelt und beprobt, um herauszufinden, wie verbreitet Hybridwölfe bereits sind. Eine Beprobung kostet 200 Euro, um 2.000 Euro wurden Kühlgeräte für die Proben in den einzelnen Bezirken angeschafft. Aus diesen Beprobungen erhofft man sich dann wahrscheinlich auch die Lizenz zum Abschuss, denn wenn es stimmen sollte, dass ein ganzes Rudel nicht mehr unter den strengen Schutz fällt, wenn auch nur ein Tier ein Hybridwolf ist, dann kann das ganze Rudel ausgerottet werden, ohne dass jemand weiß, welches Tier der Hybridwolf ist.
„In Kärnten kein Platz für den Wolf“
Aus Sicht der betroffenen Landwirte ist es sehr verständlich, dass sie keine Freude mit dem vermehrten Auftreten des Wolfs haben, aber statt in die Beprobungsinfrastruktur zu investieren, sollten Bund und Land den Landwirten finanziell helfen, ordentliche Schutzmaßnahmen für ihre Tiere zu errichten.
Für den ÖVP-Landesjagdreferenten Gruber ist die Sache ganz klar: „Für mich hat der Wolf in Kärnten keinen Platz, wenn ich entscheiden könnte, wäre er zum Abschuss freigegeben.“ Man würde aber „jede rechtliche Möglichkeit, die sich uns bietet, nutzen“.
Die Herren irren sich jedoch: Der Wolf ist in Europa eine streng geschützte Art. Die klaren artenschutzrechtlichen Regelungen gelten auch für Wolfshybriden der ersten vier Generationen (F1 bis F4).
Quelle: MSN/vetline.de