Zwei junge Männer wurden in Linz wegen brutaler Überfälle auf homosexuelle Männer zu Haftstrafen verurteilt. Sie lockten ihre Opfer über Dating-Apps in eine Falle, bedrohten sie mit Waffen und erpressten Geld. Das Gericht sprach von besonders verwerflichen Hassverbrechen.
Linz. Im Prozess um eine Reihe homophob motivierter Überfälle im Mühlviertel sind am Donnerstag am Landesgericht Linz zwei junge Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter erhielt 33 Monate unbedingte Haft, sein Mittäter 21 Monate, davon 14 Monate unbedingt. Die beiden hatten gezielt schwule und bisexuelle Männer über Dating-Plattformen kontaktiert und unter einem Vorwand zu Treffen gelockt – mit dem klaren Vorsatz, ihnen Gewalt anzutun.
Maskiert und mit Baseballschläger, CO2-Pistole und Messer bewaffnet, tauchten sie zu den Verabredungen auf und bedrohten ihre Opfer massiv. In einem Fall zwangen sie ihr Opfer, ihnen das Handy zu entsperren, verschafften sich so Zugang zu dessen Bankdaten und überwiesen sich 4.800 Euro. Sie feuerten Schüsse auf ein Auto ab und drohten damit, intime Chatverläufe öffentlich zu machen – ein brutaler Einschüchterungsversuch. Ihre Begründung gegenüber der Polizei, sie hätten „Pädophilen eine Lektion erteilen“ wollen, erwies sich als bloße Rechtfertigung. Die Plattformen richteten sich eindeutig an homo- und bisexuelle Personen, von Pädophilie war keine Rede.
Vor Gericht legten beide ein Geständnis ab. Der 23-jährige Hauptangeklagte ist bereits vierfach vorbestraft und verweigerte weitere Aussagen. Der 21-Jährige, ein bislang unbescholtener Student, sprach von einem Fehler und einer angeblich spontanen Aktion – eine Erklärung, die angesichts der Brutalität und Vorbereitung kaum glaubwürdig wirkt. Die Staatsanwältin nannte die Taten zu Beginn des Prozesses „nicht nur schwere Verbrechen, sondern besonders verwerflich“.
Die Verurteilung erfolgte wegen schweren Raubes, schwerer Erpressung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung – alles Ausdruck eines kalkulierten Hasses gegen eine sexuelle Minderheit. Auch wenn das erpresste Geld rasch zurücküberwiesen wurde und beide Reue zeigten, bleibt der Schaden nicht nur materieller Natur: Die Opfer wurden gezielt gedemütigt und traumatisiert. Strafmildernd wirkte sich das Geständnis aus, erschwerend jedoch die Vielzahl der Delikte sowie beim Hauptangeklagten die einschlägigen Vorstrafen.
Die verhängten Haftstrafen sind ein notwendiges Signal: Solche sinnlosen und zutiefst menschenverachtenden Hassverbrechen dürfen nicht folgenlos bleiben.
Quelle: ORF