Ein 59-jähriger Pole wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt, nachdem er seiner Ex-Freundin im März 2024 in Wien ein Messer in die Leiste gerammt hatte. Die Geschworenen sahen keinen Tötungsvorsatz, obwohl die Anklägerin darauf bestand, und das Urteil ist rechtskräftig.
Wien. Ein 59-jähriger Mann aus Polen wurde am Dienstag vom Wiener Landesgericht zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er versuchte, seiner Ex-Freundin schwere Körperverletzungen zuzufügen. Am 21. März 2024 stach er ihr mit einem Messer in die Lendenregion. Das Urteil ist rechtskräftig.
Betrunken oft aggressiv
Der 59-Jährige lernte die drei Jahre jüngere Frau im Jahr 2020 in seiner Heimat kennen, und 2022 zog sie zu ihm nach Wien. Ein Jahr später hatte sie genug von ihm, da er oft trank und im betrunkenen Zustand aggressiv wurde, wie die 56-Jährige als Zeugin vor dem Schwurgericht aussagte.
Laut ihren Aussagen bedrohte der Angeklagte sie im Oktober 2023 erstmals mit dem Tod, als sie sich weigerte, sich zu ihm ins Bett zu legen. Dabei drückte er ihr ein Messer gegen den Unterleib, um seine Drohung zu untermauern. Daraufhin beendete sie die Beziehung, blieb jedoch mit ihrem 18-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung in der Wohnung des 59-Jährigen, da sie vorerst keine andere Unterkunft finden konnte.
Filmriss und alles ist vergessen
Anfang März kam es erneut zu einem Polizeieinsatz aufgrund weiterer Gewalttätigkeiten. Der 59-Jährige wurde von der Polizei weggewiesen, und die Frau erwirkte ein Annäherungs- und Betretungsverbot. Am 21. März übergab die Polizei dem Mann eine einstweilige Verfügung, die die 56-Jährige beim Gericht erwirkt hatte, und er musste die Wohnung verlassen.
Eine Stunde später kehrte der Angeklagte jedoch zurück, um – wie er dem Schwurgericht erklärte – das Gespräch zu suchen. Warum er seiner Ex-Freundin das Messer in die Seite gestochen habe, könne er nicht mehr sagen. Aufgrund des zuvor konsumierten Alkohols habe er einen Filmriss gehabt, behauptete er.
Kein Tötungsvorsatz, obwohl ein zweiter Angriff erfolgte
Laut der 56-Jährigen habe der Angeklagte ein zweites Mal zustechen wollen, sei jedoch von ihrem Sohn daran gehindert worden, der ihr zu Hilfe kam. Gemeinsam konnten sie dem Angreifer das Messer entwinden und die Polizei alarmieren. Die Staatsanwältin stellte fest, dass die Frau großes Glück gehabt habe, da sie nicht schwer verletzt worden sei. Die Klinge sei ins Fettgewebe eingedrungen, habe aber keine Organe oder Blutgefäße beschädigt.
Trotzdem beharrte die Anklägerin auf dem Tötungsvorsatz und argumentierte, dass jemand, der einem anderen kräftig ein Messer in die Leiste sticht, zumindest den Tod der verletzten Person billigend in Kauf nimmt. Die Geschworenen waren anderer Meinung und kamen zu dem Schluss, dass kein bedingter Tötungsvorsatz vorlag. Das im Anbetracht der gewalttätigen Vorgeschichte des Mannes sehr seltsame Urteil ist bereits rechtskräftig.
Quelle: ORF