HomePolitikIllegale Zurückweisung eines minderjährigen Somaliers

Illegale Zurückweisung eines minderjährigen Somaliers

In der Steiermark kam es Ende Juli zu einem rechtswidrigen Pushback zulasten eines minderjährigen Somaliers namens Amin. Grundlegende Rechte wurden ihm dabei verwehrt, die Polizeidienststelle arbeitete schlampig und sein Ersuchen um Asyl wurde mir nichts dir nichts unter den Teppich gekehrt. 

Bad Radkersburg. In der kleinen Stadtgemeinde Bad Radkersburg in der Südoststeiermark kam es nachweislich am 25. Juli nachweislich zu einem Fall von illegalem Pushback zulasten eines gerade einmal 17-jährigen Somaliers, der über die Türkei bis nach Slowenien gekommen war. Ohne Verkehrsmittel hatte er die Grenze gemeinsam mit fünf anderen volljährigen Asylsuchenden aus jeweils verschiedenen afrikanischen Staaten passiert, um dann in der Steiermark aufgegriffen zu werden. Fälle wie diese gibt es zuhauf, sie sind aber nach EU-Recht, der Europäischen Menschenrechtskonvention und laut der Genfer Flüchtlingskonvention illegal. Ein Fall von illegalem Pushback liegt dann vor, wenn an Grenzen keine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs durchgeführt wird und der Schutzsuchende ohne viel Aufhebens zurückgewiesen wird.

Antrag abgelehnt

Der 17-jährige, ursprünglich aus Somalia stammende Amin, wurde trotz mehrmaligem Hinweis, dass er einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollte, nicht angehört und zurück nach Slowenien gebracht. Über den Fall informierte danach die Organisation Push-Back Alarm Austria, der außerdem noch 15 ähnliche Fälle bzw. Verdachtsfälle illegaler Abschiebung vorliegen. Tatsächlich wurden gerade einmal die persönlichen Daten des Asylsuchenden aufgenommen, Lichtbilder gemacht und die Fingerabdrücke abgenommen. Kein Dolmetscher war bei der Amtshandlung anwesend, selbst die Dokumente, die Amin zu unterschreiben genötigt war, wurden ihm nicht übersetzt. Ein Verfahren zur Prüfung des Antrags wurde nicht eingeleitet. 

Der Rechtsapixanwalt Clemens Lahner, der sich des Falles angenommen hat, sieht in solchen und ähnlich gearteten Fällen eine Verletzung der Dokumentationspflicht. Darüberhinaus habe sich Amin „ausreichend deutlich“ auf Englisch verständlich gemacht, dass er einen Antrag auf internationalen Schutz stellen wollte, was ihn zu Abschiebeschutz berechtigt hätte. Um Asyl und Schutz vor Verfolgung habe er klar und deutlich etwa im Zuge der polizeilichen Durchsuchung und während des mehrstündigen Aufenthalts am Polizeirevier ersucht, jedoch vergebens. Laut Asylgesetz stand Amin Abschiebeschutz zu, die Zurückweisung sei laut Lahner daher klar rechtswidrig gewesen.

Mit diesem erneuten Fall von illegalem Pushback fordern Push-Back Alarm Austria und die Asylkoordination Österreich Einreisegewährungen auszustellen und Schadenersatzansprüche für die Geschädigten geltend zu machen, sobald Fälle von rechtswidriger Zurückweisung festgestellt werden. Der Sprecher der Asylkoordination Österreich, Lukas Gahleitner-Gertz sprach sich in Bezug auf Amin dafür aus, seitens der Staatsanwaltschaft zu ermitteln und aufzuklären, ob es „von ganz oben rechtswidrige Weisungen für eine illegale Push-Back-Route am Balkan gibt oder ob der Innenminister seinen Laden nicht unter Kontrolle hat.“

Quelle: ORF

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