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Impfpflicht in Kraft – Chaos garantiert

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Corona-Impfpflicht beginnt der nächste Murks der türkis-grünen Dillettanten-Regierung über Österreich hereinzubrechen. Die Gerichte befürchten das reinste Chaos. Die angekündigte Impflotterie hingegen hängt in den Seilen, der ORF will sie nicht durchführen.

Wien. Die Impfpflicht war am 20. Jänner vom Nationalrat beschlossen worden, am vergangenen Donnerstag stimmte auch der Bundesrat zu. Sie gilt seit 5. Februar für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie – bedingt – auch für Genesene.

Der Strafrahmen bei Nichtbefolgung geht im „vereinfachten Verfahren“ bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft, sondern erst ab dem 16. März (Phase zwei). Den Polizistinnen und Polizisten, die dieses Murks-Gesetz zu vollziehen haben werden, ist zu gratulieren: Sie werden den ganzen Unmut der Bevölkerung über diese unfähige Regierung abbekommen.

Ausständig ist nach wie vor eine Verordnung des Gesundheitsministers, in der die Details zum Vollzug geregelt werden. Im Entwurf der Verordnung ist laut einem Bericht der ORF-ZIB zu entnehmen, dass neben den anerkannten Impfstoffen fünf chinesische und indische Impfstoffe anerkannt werden. Außerdem brauchen Personen, die zweimal geimpft sind und danach an CoV erkrankten, dennoch einen dritten Stich, um die Impfpflicht zu erfüllen. Nicht anerkannt wird dem Vernehmen nach der russische Impfstoff Sputnik V, was der Rolle Österreichs in der Phalanx der kalten Krieger geschuldet sein dürfte.

Sobald dann die ELGA GmbH die technischen Voraussetzungen zum Datenabgleich geschaffen hat, sollen alle Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben bekommen, das sie zur Impfung auffordert. Sollte es epidemiologisch notwendig sein, tritt dann auch die dritte Phase in Kraft. Wer dann an einem von der Regierung festgelegten Impfstichtag kein gültiges Impfzertifikat vorweisen kann, erhält eine automatisierte Impfstrafverfügung ausgestellt.

1,3 Millionen Personen müssten sich impfen lassen

Laut einer aktuellen Auswertung des Gesundheitsministeriums verstoßen nach derzeitigem Stand knapp 1,3 Millionen Erwachsene gegen die Impfpflicht. Berücksichtigt wird dabei freilich nicht nur die Durchimpfung – hier wären Oberösterreich und Kärnten die Schlusslichter. Auch wer im letzten halben Jahr eine Infektion durchgemacht hat, ist vorerst befreit. In Salzburg ist das jeder zehnte Erwachsene.

In ganz Österreich sind aktuell etwa drei Viertel der Erwachsenen geimpft (76,4 Prozent), weitere 6,4 Prozent verfügen über ein Genesungszertifikat. Sie haben also innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion hinter sich gebracht und sind – auch wenn sie noch nicht geimpft sein sollten – derzeit von der Impfpflicht ausgenommen. Damit bleiben knapp 1,3 Millionen Erwachsene in Österreich (17,2 Prozent), die sich mit der Impfpflicht nun eine Schutzimpfung holen müssten – falls sie nicht unter einen der Ausnahmegründe wie etwa Schwangerschaft fallen.

Impflotterie: ORF winkt ab

Zu der von der türkis-grünen Regierungsspitze gemeinsam mit SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner angekündigten Impflotterie wird es in absehbarer Zeit wohl nicht kommen. Wie die Regierung am Freitag in einer Stellungnahme mitteilte, hätten die Gespräche mit dem ORF ergeben, „dass sich der ORF – aufgrund rechtlicher Bedenken – außerstande sieht, dieses Vorhaben organisatorisch abzuwickeln bzw. dieses Projekt zu unterstützen.

Es entspricht der typischen Arbeitsweise dieser türkis-grünen Dilletanten-Truppe, dass etwas angekündigt wird, das sich dann als unrealisierbar herausstellt, zumindest in der geplanten Form.

Partei der Arbeit lehnt Impfpflicht ab

„Die Partei der Arbeit hält diese Vorgehensweise für falsch und spricht sich, wie schon bislang, gegen eine allgemeine Impfpflicht aus“, verweist Tibor Zenker, Vorsitzender der Partei der Arbeit (PdA), auf die Position der Partei. „Die Impfung per Gesetz und unter Strafandrohung anzuordnen, stellt einen massiven Eingriff in die Rechte der Menschen dar, den wir für nicht gerechtfertigt, unangemessen und unzweckmäßig halten.“

Die PdA hält in diesem Zusammenhang fest, dass eine Ablehnung der Impfpflicht keine Ablehnung der Impfung bedeute. „Es bedarf keiner Repression und Bestrafung Ungeimpfter, sondern ehrliche, aufklärende, vertrauensschaffende und einfache Impfangebote für alle sowie persönliche Beratung“, so Zenker. Dass die Regierung und der Großteil der Opposition trotzdem auf die Einführung der Impfpflicht setze, ist dem Versagen der konkreten Pandemiepolitik sowie der Gesundheitspolitik im Allgemeinen geschuldet. „Die Eindämmung der Corona-Pandemie wurde hauptsächlich im privaten Bereich betrieben, während sie in den Betrieben vernachlässigt wurde, um die Profite nicht zu gefährden – dafür wurden die Gesundheit und das Leben der arbeitenden Menschen gefährdet“, kritisiert Zenker die Bundesregierung scharf, „und gleichzeitig versucht die Regierung, in dem sie immer wieder das persönliche Verhalten von bestimmten Personengruppen für das Infektionsgeschehen verantwortlich mache, durch Sündenbockpolitik von ihrem eigenen Versagen abzulenken.“

Richter rechnen mit „unglaublichem Aufwand“

Die heimischen Richter rechnen mit einem „unglaublichen Aufwand“ durch die kommende Impfpflicht – sie fordern eine deutliche Aufstockung beim Personal, sonst wären die zigtausend erwarteten Fälle nicht zu bewältigen. Alleine Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erwarten jeweils rund 13.000 Fälle mehr. Ohne Aufstockungen werde die Impfpflicht „zahnlos“ bleiben, so Richterpräsidentin Sabine Matejka.

Mit 133.000 zusätzlichen Gerichtsverfahren rechnet die Regierung im Gesetzesentwurf zur Impfpflicht. Sie bezifferte die Mehrkosten für heuer mit rund 112,5 Mio. Euro (83,3 Mio. davon für Personal), in den Folgejahren mit 33,2 und 3,6 Mio. Euro. Mehrere Bundesländer und Verwaltungsgerichte haben in der Begutachtung deponiert, dass sie mit einem wesentlich höheren Arbeitsanfall und somit höheren Kosten rechnen.

Schon bei 133.000 Verfahren mehr müsse sich der Gesetzgeber „dringend überlegen, wie er sicherstellen kann, dass die Gerichte alle Fälle in vertretbarer Zeit erledigen können“, sagte Matejka. Bekommt die Gerichtsbarkeit nicht die nötigen Ressourcen, werde zudem „das Impfpflichtgesetz zahnlos bleiben – und das wäre sehr kontraproduktiv zur Absicht der Regierung“.

Unzumutbare Verzögerungen in der Erledigungsdauer gäbe es auch bei den Höchstgerichten, warnen diese, sollte der nötige Mehraufwand nicht finanziell bedeckt werden. Die Präsidenten Christoph Grabenwarter (VfGH) und Rudolf Thienel (VwGH) weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass für die Impfpflichtverfahren budgetär nicht vorgesorgt ist, es brauche „zusätzliche Mittel“.

Quellen: Zeitung der Arbeit/orf​.at/orf​.at

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