HomePolitikSchulstart: Flickenteppich bei Verkehrsbeschränkungen

Schulstart: Flickenteppich bei Verkehrsbeschränkungen

Wien. Schulstart mal wieder als Flickenteppich. In der kommenden Woche steht in der Bundeshauptstadt der Schulstart auf dem Plan. Dieser ist nicht nur von der Frage des Lehrkräftemangels, sondern auch von der Frage nach der Art der Corona-Maßnahmen geprägt.

Covid-positiv ohne Symptome

Anfang der Woche wurden nun bundesweite Regelungen zu zweiterem veröffentlicht: Maskenpflicht oder verpflichtende Covid-Tests sind zum Schulstart nicht vorgesehen, sondern werden auf freiwilliger Basis durchgeführt bzw. getragen. Das passt auch zur allgemein gefahrenen Linie in der Politik. Außerdem gelten, wie zu erwarten war, die Verkehrsbeschränkungen auch im Bildungsbereich. Das bedeutet, dass Covid-positive Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und natürlich auch Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I (Mittelschule, AHS-Unterstufe) ohne Symptome am Unterricht teilnehmen sollen. Es gilt in diesem Fall eine FFP2-Pflicht. Die Schulen müssen den Betroffenen ggf. einen Raum für (Masken-)Pausen zur Verfügung stellen.

Vorgeben kann dies das Bildungsministerium allerdings nur bei Lehrkräften an AHS und BMHS. An den Pflichtschulen sind die Länder Dienstgeber, die Länder können andere Regeln treffen, was wieder einmal zu einem Flickenteppich in Sachen Covid-Regelung führt. 

In Wien und im Burgenland wurde bereits Ende Juli bekanntgegeben, dass Lehrkräfte auch ohne Symptome nicht unterrichten dürften. Niederösterreich und Salzburg zogen nun mit derselben Regelung nach. Berichten zufolge soll Kärnten ebenfalls in diese Richtung tendieren. In Oberösterreich dürfen nur Volksschullehrkräfte nicht mit Infektion in die Klassenzimmer. In der Steiermark und Vorarlberg darf mit Maske unterrichtet werden. 

Das führt dazu, dass in Wien, Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und vielleicht auch Kärnten je nach Schultyp verschiedene Regelungen gelten.

Tests

In Sachen Test wird vom Ministerium empfohlen, einen Corona-Test auf freiwilliger Basis durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen wohl nach Möglichkeit am ersten Schultag ein gültiges (PCR-)Test-Ergebnis mitbringen. Dann wird abgestuft: In der ersten Schulwoche sollen an den ersten drei Tagen auch an den Schulen Antigen-Tests angeboten werden. In der zweiten Schulwoche bekommen die Schülerinnen und Schüler dann auf Wunsch drei Antigen-Tests für zu Hause. Weiter heißt es, dass für kurzfristig notwendige Testungen an Schulen generell Antigen-Tests an den Schulstandorten verfügbar seien. Ob dies so ist und die Weisungen entsprechend ausgearbeitet sind, bleibt abzuwarten. Die vergangenen Pandemie-Jahre lassen jedenfalls berechtigten Zweifel zu, ob alles adäquat durch die Ministerien vorbereitet ist.

Quelle: ORF

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