HomePolitikVolksabstimmung über Gatterjagd im Burgenland

Volksabstimmung über Gatterjagd im Burgenland

Nachdem die SPÖ im Eisenstädter Landtag das Gatterjagdverbot wieder aufgehoben hat, wurden nun ausreichend Unterschriften für eine verbindliche Volksabstimmung gesammelt.

Eisenstadt. Im Burgenland wird es auf Landesebene eine Volksabstimmung über die von der SPÖ unterstützte Gatterjagd geben. Der „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) hat trotz Lockdown und Feiertagen die notwendigen 12.000 Unterschriften deutlich übertroffen – zwei Wochen vor Einreichfrist (4. Februar) wurden nun sogar 14.500 Signaturen von Unterstützerinnen und Unterstützern an die Landesregierung übergeben. Damit muss nun gemäß Landesverfassung das Volk über seine Meinung zur Novelle des Jagdgesetzes befragt werden. Dies ist ein beachtlicher Erfolg für den Tierschutz und eine verdiente Niederlage für die Doskozil-Regierung. Die Chancen stehen gut, dass die Burgenländerinnen und Burgenländer der Gatterjagd bei der Volksabstimmung deren vollständiges Aus bereiten.

Doch nicht nur der Sozialdemokratie könnte nun die Bevölkerung einen Strich durch die Rechnung machen, sondern auch dem prominentesten Gatterbesitzer im Burgenland – dies ist der wegen Untreue verurteilte Waffenlobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Möchtegern-„Graf“ meinte angesichts der SPÖ-Unterstützung, ein Gatterjagdverbot „wäre sonst eine Enteignung gewesen“, doch „der Kommunismus ist vorbei.“ Tja, zu früh gefreut. Untertänigstes Sorry, Eure wohlgeborene Durchlaucht: Der burgenländische Pöbel ist nun am Wort. Das nennt man Demokratie, wie SP-Aristokratie und Mittelalter-Adel zur Kenntnis nehmen dürfen – und deren Vervollständigung durch die Diktatur des Proletariats folgt dann später. Eines nach dem anderen.

Die Diskussion um die Gatterjagd läuft freilich schon länger, wie auch die ZdA bereits berichtet hat. Im Dezember vergangenen Jahres hatte die SPÖ mit ihrer absoluten Mehrheit im burgenländischen Landtag ein neues Jagdgesetz implementiert, das das 2017 beschlossene und für 2023 vorgesehene Verbot der Gatterjagd wieder zurücknahm. Die Novelle von 2021 implizierte zwar eine Einschränkung, aber nicht mehr die gänzliche Abschaffung von Treibjagden in Jagdgattern, wie sie mehr als angebracht wäre – Gatterjagden können nach Wunsch der SPÖ über Einzelfallgenehmigungen weiterhin stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen werden Wildtiere in eingezäunte Gehege gepfercht, somit ohne Fluchtmöglichkeit zum Abschuss freigegeben und sodann in einem systematischen Vorrücken abgeknallt. Das hat natürlich nichts mit irgendeiner waidgerechten und regulierenden Bejagung zu tun, sondern ist lediglich ein organisierter, überaus perverser Freizeitspaß für gutbetuchte und schießwütige Trophäenjäger. Die Gatterjagd muss ohne jeden Zweifel überall verboten werden, wie es z.B. in Niederösterreich – leider erst ab 2029 – der Fall ist.

Quelle: ORF

- Advertisment -spot_img
- Advertisment -spot_img

MEIST GELESEN