Wien. In der Berichterstattung über die Verhängung von Strafen wegen tatsächlichen oder vermeintlichen Verstößen gegen die in Zusammenhang mit der Corona-Epidemie verhängten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurde in den Medien bereits viel über das zum Teil sehr überzogene Agieren von einzelnen Polizisten berichtet. Diese erstatten allerdings nur die Anzeige, die Strafen und damit auch die Strafhöhe werden in Wien allerdings vom Magistrat festgesetzt.
Die Strafen, die in Wien für teils lächerliche „Delikte“ verhängt wurden, erreichten absurde Höhen von bis zu 500.- Euro und mehr. Nun ist von einigen Personen bekannt geworden, dass sie Einspruch erhoben haben. Verfassungsjuristen empfehlen übrigens, dass jede und jeder Einspruch erheben soll. Bei solchen Einsprüche entscheidet das Magistrat sehr unterschiedlich. Der Redaktion liegt ein Fall vor, in dem eine Strafe von 500.- Euro nach dem Einspruch in eine Ermahnung ohne Geldstrafe umgewandelt wurde. In einem anderen Fall, der sogar medial bekannt wurde (es handelte sich um den jungen Mann, der auf der Donauinsel Klimmzüge gemacht hat) wurde die Strafe von 550 Euro zurückgenommen. Es wäre an der Zeit, dass seitens des Rathauses gegenüber den Magistraten klargestellt wird, dass zwischen Bagatelldelikten und tatsächlichen Verstößen zu unterscheiden ist.