Klagenfurt. Die Arbeiterkammer Kärnten hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die KELAG einleiten zu wollen, da das Unternehmen ab dem 1. August die Energiepreise erhöhen werde. Die enormen Preiserhöhungen von teilweise bis zu 90 Prozent stellen laut AK-Präsident Günther Goach eine unannehmbare Situation für tausende Kundinnen und Kunden dar und müssen rechtlich geprüft werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wird daher Klage einbringen, um Klarheit für die Verbraucher zu schaffen.
In einer Zeit der Teuerung, in der die Menschen bereits stark belastet sind, zähle jeder Euro, heißt es. Energielieferanten haben eine Verpflichtung zur Versorgung. Die Vorgehensweise der KELAG in Bezug auf die Preisanpassungsschreiben und die Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen muss daher gerichtlich geprüft werden, betont Goach.
Das unzureichend formulierte Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz (ElWOG) habe es der Bundesregierung nicht ermöglicht, klare Regeln für angemessene Strompreisänderungen zu schaffen, erklärt die Arbeiterkammer und schlussfolgert, dass diese Rechtsunsicherheit nicht auf Kosten der Verbraucher gehen dürfe.
So sollen die Energieanbieter offenlegen müssen, wie sie Strom beschaffen und erzeugen. Nur so können Strompreisänderungen nachvollziehbar begründet werden, erklärt Goach abschließend.
Die Arbeiterkammer Kärnten erneuert ihre Forderungen, systematische Maßnahmen zur Senkung der Stromgroßhandelspreise zu ergreifen und somit eine spürbare Entlastung für alle Verbraucher zu schaffen. Außerdem werde mehr Offenlegung und Transparenz bei der Beschaffung und Erzeugung von Strom gefordert.
Quelle: OTS