Im Mai 2022 würgte der 42-Jährige seine getrenntlebende Frau und erstach sie. Die Anklage ging von einem geplanten Mord aus.
Salzburg/Linz. Im Mai 2022 brachte der 42-jährige Gastwirt seine von ihm getrenntlebende Ehefrau in seinem Gasthof während eines Streits durch Würgen und drei Messerstiche ums Leben. Die Anklage ging von einem vorsätzlichen Mord aus. Auch die neuro-psychiatrische Gutachterin stellte eine bedenkliche Gefährlichkeitsprognose für den 42-Jährigen fest.
Bei der Berufungsverhandlung am Donnerstag wurde die lebenslange Haftstrafe samt Einweisung für einen 42-jährigen Wirt, der im vergangenen Jahr in Piesendorf (Pinzgau) seine Ehefrau ermordet hat, bestätigt. Durch das psychiatrische Gutachten wurde er zudem in eine Einrichtung für geistig abnorme, jedoch zurechnungsfähige Straftäter eingewiesen.
Allerdings wurde die Entschädigungszahlung für die Familie verringert. Der Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz reduzierte das Trauerschmerzensgeld für die Eltern und Geschwister der verstorbenen Frau von je 50.000 auf jeweils 25.000 Euro. Trotzdem bestätigte der Senat die lebenslange Haftstrafe für den Täter und seine Unterbringung in einer Anstalt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch wegen Mordes wurde bereits vom Obersten Gerichtshof abgewiesen.
Quelle: ORF