Nach dem Brand in einer Asylunterkunft in Schönau im Mühlkreis steht eine 40-jährige Hausbesitzerin unter Verdacht der Brandstiftung. Obwohl sie die Tat bestreitet, wurde nun Anklage erhoben – ein Prozesstermin steht kurz bevor.
Freistadt. Im Fall der vermuteten Brandstiftung in einer Asylunterkunft im Mühlviertel könnte es demnächst zu einem Gerichtsverfahren kommen. Eine 40-jährige Frau, die im September des vergangenen Jahres das Feuer in der Unterkunft in Schönau im Mühlkreis entfacht haben soll, wurde nun angeklagt.
Die angeklagte Frau ist zugleich Eigentümerin des Gebäudes, in dem die Geflüchteten untergebracht waren. In dem früheren Gasthaus, das 16 Flüchtlingen als Unterkunft diente, war im September des vergangenen Jahres ein Brand ausgebrochen.
Die untergebrachten Männer sowie ein Besucher konnten sich noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr in Sicherheit bringen. Sechs Personen wurden damals mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.
Laut Gutachtern brach das Feuer im Erdgeschoß aus und griff rasch auf das Obergeschoß und den Dachstuhl über. In der ehemaligen Gaststube, dem vermuteten Ausgangspunkt des Brandes, waren Gartengeräte sowie flüssige Treibstoffe gelagert – Letztere dürften möglicherweise als Brandbeschleuniger gedient haben. Die Frau bestreitet die Tat, räumt jedoch ein, sich in einer finanziellen Notlage befunden zu haben. Ein konkreter Termin für den Prozess soll innerhalb der nächsten zwei Wochen festgelegt werden.
Quelle: ORF